Neue Chancen in schwierigen Zeiten
Aufgrund der nach wie vor akuten Corona-Pandemie hat der Bundesrat am 14. September 2020 die Covid-19-Verordnung 3 erneut angepasst.
Dabei wurde insbesondere der Zeitrahmen zur Durchführung von Gesellschafts-versammlungen auf schriftlichem Weg oder in elektronischer Form verlängert. Solche virtuelle Gesellschaftsversammlungen sind neu bis Ende 2021 möglich (vgl. Art. 27 Covid-19-V3).
Bei frühzeitiger Planung und entsprechender Kommunikation profitieren auch kleinere Gesellschaften, Start-Ups und Vereine ungemein von den Erleichterungen einer schriftlichen oder elektronischen Gesellschafter-, Aktionärs- bzw. Mitgliederversammlung.
Gerne beraten wir Sie bei der Auswahl der für Sie passenden Lösung, Vorbereitung und Durchführungen Ihrer elektronischen oder schriftlichen GV.
Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren.