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Virtuelle GV

Wegen der Corona-Pandemie können einstweilen bis Ende 2021 virtuelle Gesellschaftsversammlungen von AGs und GmbHs durchgeführt werden.

Neue Chancen in schwierigen Zeiten

Aufgrund der nach wie vor akuten Corona-Pandemie hat der Bundesrat am 14. September 2020 die Covid-19-Verordnung 3 erneut angepasst. 

Dabei wurde insbesondere der Zeitrahmen zur Durchführung von Gesellschafts-versammlungen auf schriftlichem Weg oder in elektronischer Form verlängert. Solche virtuelle Gesellschaftsversammlungen sind neu bis Ende 2021 möglich (vgl. Art. 27 Covid-19-V3).

Bei frühzeitiger Planung und entsprechender Kommunikation profitieren auch kleinere Gesellschaften, Start-Ups und Vereine ungemein von den Erleichterungen einer schriftlichen oder elektronischen Gesellschafter-, Aktionärs- bzw. Mitgliederversammlung.

Gerne beraten wir Sie bei der Auswahl der für Sie passenden Lösung, Vorbereitung und Durchführungen Ihrer elektronischen oder schriftlichen GV.

Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren.

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Matthias Fricker

Rechtsanwalt und Partner bei Fricker und Füllemann Rechtsanwälte
Studium an der Universität St. Gallen mit Abschluss Master in Law (M.A. HSG in Law) im Jahr 2012, eingetragen in Anwaltsregister des Kantons Zürich, Mitglied des Zürcher Anwaltsverbandes.

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Fabian Füllemann

Rechtsanwalt und Partner bei Fricker und Füllemann Rechtsanwälte
Studium an den Universitäten St. Gallen und Zürich mit Abschluss Master of Law UZH im Jahr 2013, eingetragen in Anwaltsregister des Kantons Zürich, Mitglied des Zürcher Anwaltsverbandes.

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