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Virtuelle GV

Wegen der Corona-Pandemie können einstweilen bis Ende 2021 virtuelle Gesellschaftsversammlungen von AGs und GmbHs durchgeführt werden.

Neue Chancen in schwierigen Zeiten

Aufgrund der nach wie vor akuten Corona-Pandemie hat der Bundesrat am 14. September 2020 die Covid-19-Verordnung 3 erneut angepasst. 

Dabei wurde insbesondere der Zeitrahmen zur Durchführung von Gesellschafts-versammlungen auf schriftlichem Weg oder in elektronischer Form verlängert. Solche virtuelle Gesellschaftsversammlungen sind neu bis Ende 2021 möglich (vgl. Art. 27 Covid-19-V3).

Bei frühzeitiger Planung und entsprechender Kommunikation profitieren auch kleinere Gesellschaften, Start-Ups und Vereine ungemein von den Erleichterungen einer schriftlichen oder elektronischen Gesellschafter-, Aktionärs- bzw. Mitgliederversammlung.

Gerne beraten wir Sie bei der Auswahl der für Sie passenden Lösung, Vorbereitung und Durchführungen Ihrer elektronischen oder schriftlichen GV.

Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren.

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