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Ungerechtfertigte Betreibung

Was man gegen eine ungerechtfertigte Betreibung tun kann.
Was man gegen eine ungerechtfertigte Betreibung tun kann.

Laura und die ungerechtfertigte Betreibung

Laura Landmann:

Ich wurde zu Unrecht betrieben (300 Franken) und habe sofort Rechtsvorschlag eingelegt. Der Betreibungseintrag stört mich aber sehr, da ich bald auf Wohnungssuche gehe. Was soll ich tun?

Antwort:

Mit sofortiger Erhebung des Rechtsvorschlags haben Sie soweit alles richtig gemacht. Gemäss Ihrer Schilderung scheint die Gegenseite keinen Rechtsöffnungstitel zu haben und kann den Rechtsvorschlag damit nur mit einer ordentlichen Klage beseitigen. Im Regelfall sind Aufwand und Risiko bei dem von Ihnen genannten Betrag zu gross für eine Klage und es bleibt bei der Betreibung. Sie können drei Monate nach Zustellung des Zahlungsbefehls ein Ge-such um Nichtbekanntgabe an Dritte stellen. Formulare finden Sie unter diesem Begriff im Internet, die Kosten betragen CHF 40. Falls die Gegenseite dann nicht umgehend klagt, wird die Betreibung auf Ihrem Betreibungsregisterauszug nicht mehr aufgeführt.

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Matthias Fricker

Rechtsanwalt und Partner bei Fricker und Füllemann Rechtsanwälte
Studium an der Universität St. Gallen mit Abschluss Master in Law (M.A. HSG in Law) im Jahr 2012, eingetragen in Anwaltsregister des Kantons Zürich, Mitglied des Zürcher Anwaltsverbandes.

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Fabian Füllemann

Rechtsanwalt und Partner bei Fricker und Füllemann Rechtsanwälte
Studium an den Universitäten St. Gallen und Zürich mit Abschluss Master of Law UZH im Jahr 2013, eingetragen in Anwaltsregister des Kantons Zürich, Mitglied des Zürcher Anwaltsverbandes.

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