Holo und die Hanfsamen am Zoll
Holo Hofer:
Jemand hat über das Internet auf meinen Namen und meine Adresse feminisierte Hanfsamen in Holland bestellt. Das Paket wurde vom Zoll abgefangen und ich muss nun Aussagen bei der Polizei machen. Was soll ich tun?
Antwort:
Es ist theoretisch denkbar, dass eine Drittperson Drogen auf Ihre Adresse bestellt, um diese Lieferung dann abzufangen. In vielen Fällen ist dies jedoch eine gängige Schutzbehauptung, was auch Polizei und Staatsanwaltschaft wissen. Entscheidend ist oftmals, ob die Strafverfolgungsbehörden über weitere Beweismittel verfügen (beispielsweise Bestellbestätigungen auf Ihren Namen) oder Sie in Widersprüche verwickeln können (Wieso wissen Sie, dass es sich um «feminisierte» Samen handelt?). Wir empfehlen, vor der Einvernahme einen Rechtsanwalt beizuziehen, um den konkreten Fall zu besprechen.
Grundsätzlich gilt natürlich, dass Sie sich niemals selbst belasten müssen und die Aussage verweigern können.