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Hanfsamen am Zoll

Was man wissen sollte, wenn über das Internet bestellte Drogen oder Hanfsamen am Zoll beschlagnahmt wurden.
Hanfsamen am Zoll abgefangen

Ob Hanfsamen oder verbotene Gadgets von Billig-Plattformen: Wenn der Schweizer Zoll Ihre Bestellung abfängt, drohen teure Strafen und ein Eintrag im Strafregister. Erfahren Sie hier, wie Sie bei einer Beschlagnahmung richtig reagieren.

💡 Update & Hinweis (Dezember 2025)

Wir haben diesen Beitrag umfassend aktualisiert. Da sich das Kaufverhalten (Stichwort: Fernost-Shops) und die Ermittlungstaktiken gewandelt haben, wurde der Text um aktuelle Erkenntnisse ergänzt. Die ursprüngliche PDF-Version von 2021 ist nicht mehr verfügbar.

Holo und die Hanfsamen am Zoll

Frage von Holo Hofer:

Jemand hat über das Internet auf meinen Namen und meine Adresse feminisierte Hanfsamen in Holland bestellt. Das Paket wurde vom Zoll abgefangen und ich muss nun Aussagen bei der Polizei machen. Was soll ich tun?

Antwort:

Es ist theoretisch denkbar, dass eine Drittperson Drogen auf Ihre Adresse bestellt, um diese Lieferung dann abzufangen. In vielen Fällen ist dies jedoch eine gängige Schutzbehauptung, was auch Polizei und Staatsanwaltschaft wissen. Entscheidend ist oftmals, ob die Strafverfolgungsbehörden über weitere Beweismittel verfügen (beispielsweise Bestellbestätigungen auf Ihren Namen) oder Sie in Widersprüche verwickeln können (Wieso wissen Sie, dass es sich um «feminisierte» Samen handelt?). Wir empfehlen, vor der Einvernahme einen Rechtsanwalt beizuziehen, um den konkreten Fall zu besprechen.

Grundsätzlich gilt natürlich, dass Sie sich niemals selbst belasten müssen und die Aussage verweigern können.

Vertiefung: Die neue Realität am Zoll (Update 2025)

Was im obigen Beispiel mit Hanfsamen beginnt, ist heute Teil eines massiven Phänomens. Am Flughafen Zürich werden täglich rund 100’000 Pakete aus dem Ausland bearbeitet. Dabei geht es längst nicht mehr nur um Betäubungsmittel.

Das «Temu-Verbot» der Chef-Zöllnerin

Wie prekär die Situation ist, verdeutlicht ein aktueller Bericht von 20 Minuten über die Flut illegaler Sendungen am Zürcher Zoll. Die dortige Chefin, Nicole Suter, geht sogar so weit, dass sie in ihrer eigenen Familie ein striktes Bestellverbot für Temu oder Wish ausgesprochen hat. Ihr Argument: Das Risiko, unwissentlich Waren zu importieren, die gegen das Waffengesetz, das Heilmittelgesetz oder den Markenschutz verstossen, ist für Laien kaum kalkulierbar.

Vom Schnäppchen zum Strafbefehl

Was viele Besteller unterschätzen: In der Schweiz wird man als Importeur rechtlich voll verantwortlich gemacht. Ob es sich um eine täuschend echte Spielzeugwaffe (Imitationswaffe), einen zu starken Laserpointer oder eben Hanfsamen handelt – die Folgen sind identisch:

  • Beschlagnahmung und Vernichtung der Ware.
  • Strafverfahren mit hohen Verfahrenskosten
  • Im schlimmsten Fall hohe Strafe und Eintrag im Strafregister

Dass wir mit dieser Einschätzung richtig liegen, zeigt auch unser bereits 2021 veröffentlichter Artikel «Alibaba und die 40 Zöllner», in dem wir frühzeitig vor den rechtlichen Fallstricken bei Importen über Onlinehandelsplattformen gewarnt haben.

Ihr Ansprechpartner im Strafrecht – FF-Law

Wurde Ihre Bestellung am Zoll beschlagnahmt? Sie haben Post vom Zoll oder der Polizei erhalten und möchten nun wissen, welche Strafe Ihnen droht? Warten Sie nicht ab, bis vollendete Tatsachen geschaffen werden.

Unsere auf Strafrecht spezialisierten Anwälte in Winterthur kennen die harte Praxis der Staatsanwaltschaften und Zollbehörden. Wir unterstützen Sie dabei, sich im Strafverfahren zur Wehr zu setzen und unnötige Einträge im Strafregister zu vermeiden.

Wir bieten eine ausführliche Erstberatung (1 Stunde à CHF 330.–) an, vor Ort oder per Videocall. Gemeinsam analysieren wir Ihre Situation und klären die nächsten strategischen Schritte.

📞 Kontaktieren Sie uns jetzt für eine Erstberatung.

FAQ: Probleme mit dem Schweizer Zoll

Bevor Sie eine Aussage machen oder einen Fragebogen ausfüllen, sollte ein Rechtsanwalt den konkreten Fall prüfen. Wir helfen Ihnen dabei, Widersprüche zu vermeiden, die von Behörden schnell als unglaubhafte Schutzbehauptungen ausgelegt werden. Eine frühzeitige Strategie kann oft verhindern, dass aus einem „harmlosen“ Kauf ein bleibender Eintrag im Strafregister wird.

Nein. Als beschuldigte Person haben Sie im schweizerischen Strafprozess das Recht, die Aussage und die Mitwirkung zu verweigern. Sie müssen sich niemals selbst belasten. Da unbedachte Äusserungen oft als belastend gewertet werden, ist Schweigen häufig die sicherste erste Strategie.

Samen von Pflanzen mit einem THC-Gehalt von über 1 % sind in der Schweiz verboten. Wenn der Zoll die Ware einzieht, folgt in der Regel ein Strafverfahren. Die Sanktion besteht meist aus einer Busse und erheblichen Verfahrensgebühren. Bei grösseren Mengen oder wiederholten Fällen drohen deutlich höhere Geldstrafen.

Viele Produkte auf Fernost-Plattformen entsprechen nicht dem Schweizer Recht. Oft handelt es sich um verbotene Messer (Waffengesetz), zu starke Laserpointer oder Markenfälschungen. Der Empfänger gilt rechtlich als Importeur und trägt die volle Verantwortung. Selbst die Zürcher Chef-Zöllnerin warnt aufgrund dieser unberechenbaren Risiken vor Bestellungen bei solchen Shops.

Das ist die entscheidende Frage für die berufliche Zukunft. Eine reine Busse (Übertretung) erscheint in der Regel nicht im Privatauszug. Wird die Tat jedoch als Vergehen qualifiziert und eine Geldstrafe in Tagessätzen verhängt, erfolgt ein Eintrag im Strafregister. Eine frühzeitige anwaltliche Intervention zielt darauf ab, das Verfahren auf eine reine Busse zu beschränken oder eine Einstellung zu erreichen.

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Matthias Fricker

Rechtsanwalt und Partner bei Fricker und Füllemann Rechtsanwälte
Studium an der Universität St. Gallen mit Abschluss Master in Law (M.A. HSG in Law) im Jahr 2012, eingetragen in Anwaltsregister des Kantons Zürich, Mitglied des Zürcher Anwaltsverbandes.

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Fabian Füllemann

Rechtsanwalt und Partner bei Fricker und Füllemann Rechtsanwälte
Studium an den Universitäten St. Gallen und Zürich mit Abschluss Master of Law UZH im Jahr 2013, eingetragen in Anwaltsregister des Kantons Zürich, Mitglied des Zürcher Anwaltsverbandes.

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