Zum Inhalt springen

Kein Arbeitsantritt – Schadenersatz?

Bei der Personalvermittlung setzt Art. 19 AVG einen schriftlichen Arbeitsvertrag voraus.
Kein Arbeitsantritt - Schadenersatz?

Jonas und die Temporärstelle

Jonas Justus:

Ein Temporärbüro hat mir eine Stelle vermittelt. Weil ich jedoch mit dem angebotenen Lohn nicht zufrieden war, habe ich den Arbeitsvertrag nicht unterzeichnet. Auch sonst habe ich nie direkt für die Stelle zugesagt. Jetzt will der Vermittler CHF 1500 Aufwandsentschädigung!

Was soll ich machen?

Antwort:

Art. 19 Arbeitsvermittlungsgesetz (AVG) verlangt beim Personalverleih einen schriftlichen Vertrag. Gemäss zugehöriger Verordnung kann davon nur bei zeitlicher Dringlichkeit abgewichen werden, welche sich aus Ihrer Fallschilderung nicht ergibt. Da Sie nie für die Stelle zugesagt haben, kann der Vermittler auch keinen Anspruch aus Verletzung der Pflicht zu treugemässem vorvertraglichem Verhandeln (culpa in contrahendo) ableiten. Er hat damit für seine Aufwandentschädigung keine rechtliche Grundlage.

Wir empfehlen, die Forderung zu bestreiten und auf den Rechtsweg zu verweisen. Mit grosser Wahrscheinlichkeit wird die Gegenseite nicht klagen.

Bild von Matthias Fricker

Matthias Fricker

Rechtsanwalt und Partner bei Fricker und Füllemann Rechtsanwälte
Studium an der Universität St. Gallen mit Abschluss Master in Law (M.A. HSG in Law) im Jahr 2012, eingetragen in Anwaltsregister des Kantons Zürich, Mitglied des Zürcher Anwaltsverbandes.

Alle Beiträge
Bild von Fabian Füllemann

Fabian Füllemann

Rechtsanwalt und Partner bei Fricker und Füllemann Rechtsanwälte
Studium an den Universitäten St. Gallen und Zürich mit Abschluss Master of Law UZH im Jahr 2013, eingetragen in Anwaltsregister des Kantons Zürich, Mitglied des Zürcher Anwaltsverbandes.

Alle Beiträge

Teilen:

Facebook
Twitter
LinkedIn

Weitere Beiträge

Familiennachzug Schweiz Dauer

Familiennachzug in die Schweiz: Mit welcher Dauer Sie wirklich rechnen müssen

Wer einen Familiennachzug in die Schweiz plant, erhält oft vage Auskünfte. Die Realität in der Migrationsrechtspraxis zeigt jedoch: Ein Verfahren kann sich über verschiedene Instanzen ziehen und zur Geduldsprobe für Familien werden.
Dieser Beitrag beleuchtet die realistische Verfahrensdauer, die Unterschiede je nach Staatsangehörigkeit und die entscheidende Frage: Darf die nachzuziehende Person das Verfahren in der Schweiz abwarten?

Anonyme Meldung Veterinäramt Identität

Anonyme Meldung beim Veterinäramt: Kann ich die Identität des Anzeigers herausfinden?

Wenn sich das Veterinäramt bei Tierhaltenden meldet, ist die Verunsicherung oft gross. Viele Betroffene möchten wissen, wer den Hinweis abgegeben hat – gerade bei Konflikten in der Nachbarschaft oder wenn der Verdacht unbegründet erscheint. Die Rechtslage in der Schweiz ist vielschichtig und wird massgeblich durch das kantonale Recht sowie den Schutz von Hinweisgebern geprägt.

Sollen wir Sie kontaktieren?

Ihre Anwälte aus Winterthur

Brauchen Sie Unterstützung?
Jetzt Termin vereinbaren!

📞 Kontaktieren Sie uns jetzt: Rufen Sie uns unter +41 52 222 01 20 an oder buchen Sie Ihre Erstbesprechung online 🌐 – schnell, unkompliziert und verbindlich.

Feiertagspause

Unsere Kanzlei bleibt über die Feiertage geschlossen. 

Ab Montag, 5. Januar 2026, sind wir wieder für Sie erreichbar.

Wir wünschen Ihnen frohe Feiertage und einen guten Rutsch ins neue Jahr!