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Angebliche Lärmbelästigung

Eine neue Nachbarin wirft Lisa vor, am Abend zu laut zu sein. Lisa fragt sich, was sie gegen diesen Vorwurf der Lärmbelästigung unternehmen soll.
Lisa und die angebliche Lärmbelästigung

Lisa und die angebliche Lärmbelästigung

Lisa Leise:

Ich wohne mit meinem Freund zusammen in einem ringhörigen Gebäude. Eine neue Nachbarin unter uns hat sich nun bei uns beschwert, wir würden nach 22:00 zu laut TV schauen. Wir sind aber der Meinung, keinen übermässigen Lärm zu verursachen.

Was sollen wir tun?

Antwort:

Hallo Lisa

Sie sollten zuerst versuchen, die Situation zu entschärfen – allenfalls unter Miteinbezug des Vermieters. Unser Vorschlag: Bieten Sie der Nachbarin an, eine Schallmessung bei ihr zu machen. In der Nacht sollte die Lautstärke Ihres TV bei der Nachbarin in der Wohnung nicht mehr als 30db betragen. Ist der Schallpegel höher, sollten Sie Massnahmen ergreifen, um die Lautstärke zu senken (TV leiser stellen, Teppich zur Schalldämmung etc.). Weniger als 30db hat Ihre Nachbarin grundsätzlich auch in der Nacht zu akzeptieren. Diesfalls wäre sie einfach überempfindlich. Mit den angebotenen Messungen zeigen Sie jedenfalls Ihren guten Willen und dass Sie die Nachbarin ernst nehmen.

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Matthias Fricker

Rechtsanwalt und Partner bei Fricker und Füllemann Rechtsanwälte
Studium an der Universität St. Gallen mit Abschluss Master in Law (M.A. HSG in Law) im Jahr 2012, eingetragen in Anwaltsregister des Kantons Zürich, Mitglied des Zürcher Anwaltsverbandes.

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Fabian Füllemann

Rechtsanwalt und Partner bei Fricker und Füllemann Rechtsanwälte
Studium an den Universitäten St. Gallen und Zürich mit Abschluss Master of Law UZH im Jahr 2013, eingetragen in Anwaltsregister des Kantons Zürich, Mitglied des Zürcher Anwaltsverbandes.

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