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Gerichtliches Parkverbot

Ein gerichtliches Parkverbot hilft, Fremdparkierer kostengünstig abzuschrecken.
Simon, die Fremdparkierer und ein gerichtliches Parkverbot

Simon, die Fremdparkierer und ein gerichtliches Parkverbot

Simon Sauer:

Meine Garagenausfahrt wird immer wieder durch fremde Autos blockiert. Anders als in eurem Beitrag «Sind Abschleppkosten zulässig?» muss man im Kanton St. Gallen die Abschleppkosten vorschiessen, sonst wird nicht abgeschleppt. Ich bin deshalb schon mehrmals auf den Kosten sitzen geblieben.

Wie kann ich die Abschleppkosten den Fremdparkierern belasten, ohne in Vorleistung zu gehen?

Antwort:

Hallo Simon

Das ist leider nicht möglich.

Wir können dir aber ein anderes Vorgehen empfehlen: Als Eigentümer kann man beim Richter ein gerichtliches Parkverbot erwirken. Dazu genügt in der Regel, die Fremdparkierer mit Datum und Zeit fotografisch festzuhalten. Ein gerichtliches Verbot dürfte schon wegen der ausgeschilderten Strafandrohung abschreckend wirken. Fremdparkierer können einfach und kostenlos bei der Polizei angezeigt werden und haben dann eine Busse an den Staat bezahlen.

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Matthias Fricker

Rechtsanwalt und Partner bei Fricker und Füllemann Rechtsanwälte
Studium an der Universität St. Gallen mit Abschluss Master in Law (M.A. HSG in Law) im Jahr 2012, eingetragen in Anwaltsregister des Kantons Zürich, Mitglied des Zürcher Anwaltsverbandes.

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Fabian Füllemann

Rechtsanwalt und Partner bei Fricker und Füllemann Rechtsanwälte
Studium an den Universitäten St. Gallen und Zürich mit Abschluss Master of Law UZH im Jahr 2013, eingetragen in Anwaltsregister des Kantons Zürich, Mitglied des Zürcher Anwaltsverbandes.

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