Paul und seine (unzulässigen) Ideen zum Umgang mit Fremdparkierern
Paul Pfiffig:
Habt ihr nicht noch mehr Ideen, um gegen Parksünder vorzugehen?
Wie wäre es beispielsweise mit einer Anzeige wegen Hausfriedensbruch oder den Parksünder selbst ein paar Stunden zu blockieren (was ich schon gemacht habe)?
Antwort:
Hallo Paul
Deine Einfälle sind zwar kreativ, dürften in den meisten Fällen aber unzulässig sein. Wer Parksünder zuparkt und am Wegfahren hindert, macht sich möglicherweise selbst der Nötigung strafbar. Davon können wir nur abraten.
Eine Anzeige wegen Hausfriedensbruch wäre im Einzelfall möglich. Dazu muss der Parkplatz aber komplett umfriedet sein (z.B. Mauer oder Zaun sowie ein geschlossenes Tor). Zudem müsste ein «Betreten Verboten» Schild montiert sein, damit ein Hausfriedensbruch bei Fremdparkieren vorliegt.
Nur: Wer von uns hat schon komplett abgezäunte Parkplätze?
Matthias Fricker
Rechtsanwalt und Partner bei Fricker und Füllemann Rechtsanwälte
Studium an der Universität St. Gallen mit Abschluss Master in Law (M.A. HSG in Law) im Jahr 2012, eingetragen in Anwaltsregister des Kantons Zürich, Mitglied des Zürcher Anwaltsverbandes.
Fabian Füllemann
Rechtsanwalt und Partner bei Fricker und Füllemann Rechtsanwälte
Studium an den Universitäten St. Gallen und Zürich mit Abschluss Master of Law UZH im Jahr 2013, eingetragen in Anwaltsregister des Kantons Zürich, Mitglied des Zürcher Anwaltsverbandes.