Zum Inhalt springen

Hausfriedensbruch beim Fremdparkieren

Warum Hausfriedensbruch beim Fremdparkieren eher nicht angenommen wird und weshalb man unberechtigt parkierte Autos doch lieber nicht blockieren sollte.
Paul uns seine (unzulässigen) Ideen zum Umgang mit Fremdparkierern

Paul und seine (unzulässigen) Ideen zum Umgang mit Fremdparkierern

Paul Pfiffig:

Habt ihr nicht noch mehr Ideen, um gegen Parksünder vorzugehen?

Wie wäre es beispielsweise mit einer Anzeige wegen Hausfriedensbruch oder den Parksünder selbst ein paar Stunden zu blockieren (was ich schon gemacht habe)?

Antwort:

Hallo Paul

Deine Einfälle sind zwar kreativ, dürften in den meisten Fällen aber unzulässig sein. Wer Parksünder zuparkt und am Wegfahren hindert, macht sich möglicherweise selbst der Nötigung strafbar. Davon können wir nur abraten.

Eine Anzeige wegen Hausfriedensbruch wäre im Einzelfall möglich. Dazu muss der Parkplatz aber komplett umfriedet sein (z.B. Mauer oder Zaun sowie ein geschlossenes Tor). Zudem müsste ein «Betreten Verboten» Schild montiert sein, damit ein Hausfriedensbruch bei Fremdparkieren vorliegt.

Nur: Wer von uns hat schon komplett abgezäunte Parkplätze?

Teilen:

Facebook
Twitter
LinkedIn

Weitere Beiträge

Screenshot der Anfrage, ob man Langsamfahrer anhupen darf.

Langsamfahrer anhupen

Warum man Langsamfahrer zwar nicht anhupen darf, aber auch nicht ohne Weiteres akzeptieren muss.

Sollen wir Sie kontaktieren?

Ihre Anwälte aus Winterthur