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Betrügerische Mahngebühren

Weshalb Mahngebühren von Inkassofirmen zwar in der Regel nicht geschuldet sind, aber dennoch kein Betrug vorliegt.
Anna und die nicht geschuldeten Mahngebühren

Anna und die nicht geschuldeten Mahngebühren

Anna Nass:

Inkassofirmen verlangen mit ihren Mahnschreiben oft Mahngebühren (Aufwandskosten, Gebühren, Schadenersatz), welche gar nicht geschuldet sind. Ich kenne Leute, die darauf hereingefallen sind und mehr als nötig bezahlt haben. Ist das nicht voll der Betrug?

Antwort:

Hallo Anna

In der Tat sind im Regelfall neben den vertraglich vereinbarten Mahngebühren und Verzugszinsen keine weiteren Kosten zu bezahlen, obwohl Inkassofirmen dies oft verlangen.

Für den Straftatbestand des Betrugs wird in der Schweiz «Arglist» vorausgesetzt. Darunter wird z.B. das Ausnutzen eines besonderen Vertrauensverhältnisses, das Errichten eines ganzen Lügengebäudes oder der Einsatz eine einfache Lüge, von deren Überprüfung man den Betrogenen abhält, verstanden. Weil man leicht überprüfen kann, ob die jeweiligen Mahngebühren tatsächlich geschuldet sind, liegt regelmässig kein Betrug vor. Im Zweifelsfall sollten deshalb unklare Positionen bestritten und nur zweifelsfrei geschuldete Positionen bezahlt werden.

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