Anna und die nicht geschuldeten Mahngebühren
Anna Nass:
Inkassofirmen verlangen mit ihren Mahnschreiben oft Mahngebühren (Aufwandskosten, Gebühren, Schadenersatz), welche gar nicht geschuldet sind. Ich kenne Leute, die darauf hereingefallen sind und mehr als nötig bezahlt haben. Ist das nicht voll der Betrug?
Antwort:
Hallo Anna
In der Tat sind im Regelfall neben den vertraglich vereinbarten Mahngebühren und Verzugszinsen keine weiteren Kosten zu bezahlen, obwohl Inkassofirmen dies oft verlangen.
Für den Straftatbestand des Betrugs wird in der Schweiz «Arglist» vorausgesetzt. Darunter wird z.B. das Ausnutzen eines besonderen Vertrauensverhältnisses, das Errichten eines ganzen Lügengebäudes oder der Einsatz eine einfache Lüge, von deren Überprüfung man den Betrogenen abhält, verstanden. Weil man leicht überprüfen kann, ob die jeweiligen Mahngebühren tatsächlich geschuldet sind, liegt regelmässig kein Betrug vor. Im Zweifelsfall sollten deshalb unklare Positionen bestritten und nur zweifelsfrei geschuldete Positionen bezahlt werden.
Matthias Fricker
Rechtsanwalt und Partner bei Fricker und Füllemann Rechtsanwälte
Studium an der Universität St. Gallen mit Abschluss Master in Law (M.A. HSG in Law) im Jahr 2012, eingetragen in Anwaltsregister des Kantons Zürich, Mitglied des Zürcher Anwaltsverbandes.
Fabian Füllemann
Rechtsanwalt und Partner bei Fricker und Füllemann Rechtsanwälte
Studium an den Universitäten St. Gallen und Zürich mit Abschluss Master of Law UZH im Jahr 2013, eingetragen in Anwaltsregister des Kantons Zürich, Mitglied des Zürcher Anwaltsverbandes.