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Grundlose Verkehrskontrolle

Im Unterschied zu einer Kontrolle nach der Strafprozessordnung darf die Polizei grundlose Verkehrskontrollen (verdachtsunabhängig) durchführen.
Vito und die grundlose Verkehrskontrolle

Vito und die grundlose Verkehrskontrolle

Vito Volvo:

Gestern war ich mit dem Auto unterwegs und wurde einfach so von der Polizei kontrolliert. Als ich den Polizisten nach dem Grund der Verkehrskontrolle fragte, meinte er nur, das gehe mich nichts an. Darf die Polizei das?

Antwort:

Hallo Vito

Ja, das ist grundsätzlich zulässig – auch wenn man von einem Polizisten eigentlich mehr Fingerspitzengefühl für den richtigen Ton erwarten dürfte.

Im Unterschied zu einer Polizeikontrolle nach Strafprozessordnung, darf die Polizei bei Verkehrskontrollen verdachtsunabhängig kontrollieren. So können nach Strassenverkehrskontrollverordnung z.B. stichprobenweise oder systematische Kontrolle, ja sogar Grosskontrollen durchgeführt werden. Zudem darf die Polizei auf öffentlichen Strassen jederzeit Ausweise und Bewilligungen kontrollieren.

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Matthias Fricker

Rechtsanwalt und Partner bei Fricker und Füllemann Rechtsanwälte
Studium an der Universität St. Gallen mit Abschluss Master in Law (M.A. HSG in Law) im Jahr 2012, eingetragen in Anwaltsregister des Kantons Zürich, Mitglied des Zürcher Anwaltsverbandes.

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Fabian Füllemann

Rechtsanwalt und Partner bei Fricker und Füllemann Rechtsanwälte
Studium an den Universitäten St. Gallen und Zürich mit Abschluss Master of Law UZH im Jahr 2013, eingetragen in Anwaltsregister des Kantons Zürich, Mitglied des Zürcher Anwaltsverbandes.

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