Nur eine kurze Frage
Testamentsaufbewahrung
Zur sicheren Testamentsaufbewahrung empfiehlt es sich, das Testament bei der kantonalen Aufbewahrungsstelle für Testamente und Erbverträge zu deponieren.
Zur sicheren Testamentsaufbewahrung empfiehlt es sich, das Testament bei der kantonalen Aufbewahrungsstelle für Testamente und Erbverträge zu deponieren.
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Gemäss Bundesgericht ist der Versand mit A-Post Plus im Sozialversicherungsrecht zulässig.
Sofort kündigen ist nicht unbedingt mit einer fristlose Kündigung gleichzusetzen.