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Testamentsaufbewahrung

Zur sicheren Testamentsaufbewahrung empfiehlt es sich, das Testament bei der kantonalen Aufbewahrungsstelle für Testamente und Erbverträge zu deponieren.
Waltraud und die Testamentsaufbewahrung

Waltraud und die sichere Testamentsaufbewahrung

Waltraud Weltenbummler:

Wenn der ganze Mist mit Corona endlich durch ist, werde ich auf eine lang ersehnte Weltreise gehen. Vorher möchte ich jedoch für alle Fälle schon mal meine Angelegenheiten regeln und ein Testament verfassen. Habt ihr einen Tipp, wie ich das Testament aufbewahren soll?

Antwort:

Hallo Waltraud

Du könntest dein Testament z.B. zu Hause in einem mit «Testament» beschrifteten Umschlag bei deinen Bank- oder Steuerunterlagen aufbewahren. Allenfalls macht es auch Sinn, eine Vertrauensperson einzuweihen und ihr zusätzlich eine Kopie des Testaments zu übergeben.

Wir empfehlen jedoch, das Testament bei der kantonalen Aufbewahrungsstelle für Testamente und Erbverträge zu deponieren. Dort wird dein Testament gegen geringe Gebühr sicher verwahrt. Bei deinem Tod erfolgt sodann automatisch eine Testamentseröffnung.

Deine Gemeindeverwaltung kann dir mitteilen, welche Behörde in deinem Kanton für die Aufbewahrung zuständig ist.

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Matthias Fricker

Rechtsanwalt und Partner bei Fricker und Füllemann Rechtsanwälte
Studium an der Universität St. Gallen mit Abschluss Master in Law (M.A. HSG in Law) im Jahr 2012, eingetragen in Anwaltsregister des Kantons Zürich, Mitglied des Zürcher Anwaltsverbandes.

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Fabian Füllemann

Rechtsanwalt und Partner bei Fricker und Füllemann Rechtsanwälte
Studium an den Universitäten St. Gallen und Zürich mit Abschluss Master of Law UZH im Jahr 2013, eingetragen in Anwaltsregister des Kantons Zürich, Mitglied des Zürcher Anwaltsverbandes.

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