Tom und lahme Linksfahrer
Tom Tempo:
Auf der Autobahn ärgere ich mich oft über lahme Linksfahrer, welche die Überholspur belegen, obwohl die rechte Spur frei wäre. In der Regel fahre ich denen jeweils auf, damit sie mich passieren lassen. Darf ich das?
Antwort:
Hallo Tom
In der Regel darfst du das nicht. Fährst du deinem Vordermann länger als nur ganz kurz zu nahe auf und hältst dabei den genügenden Abstand («2-Sekunden Regel» bzw. «halber Tacho Regel») nicht ein, machst du dich strafbar.
Zwar ist das Rechtsvorbeifahren in gewissen Situationen seit kurzem erlaubt. Das Rechtsüberholen (Spurenwechsel nach dem Vorbeifahren) bleibt jedoch weiterhin verboten. Unnötig links fahrende «Schnecken» gefährden aber mit ihrem Verhalten selbst die Verkehrssicherheit und verstossen gegen die Strassenverkehrsregeln. Du kannst lahme Linksfahrer in extremen Fällen beispielsweise durch einen Beifahrer aufzeichnen lassen und bei der Polizei anzeigen.
Matthias Fricker
Rechtsanwalt und Partner bei Fricker und Füllemann Rechtsanwälte
Studium an der Universität St. Gallen mit Abschluss Master in Law (M.A. HSG in Law) im Jahr 2012, eingetragen in Anwaltsregister des Kantons Zürich, Mitglied des Zürcher Anwaltsverbandes.
Fabian Füllemann
Rechtsanwalt und Partner bei Fricker und Füllemann Rechtsanwälte
Studium an den Universitäten St. Gallen und Zürich mit Abschluss Master of Law UZH im Jahr 2013, eingetragen in Anwaltsregister des Kantons Zürich, Mitglied des Zürcher Anwaltsverbandes.