Carl und die Testament Formvorschriften
Carl Computer:
Meine Handschrift ist nicht mehr die allerbeste. Darf ich mein Testament auch mit dem Computer schreiben?Meine Handschrift ist nicht mehr die allerbeste. Darf ich mein Testament auch mit dem Computer schreiben?
Antwort:
Hallo Carl
Nein, das geht leider nicht. Das Gesetz sieht für ein Testament Formvorschriften vor.
Zur Gültigkeit muss ein Testament erstens von Anfang bis Schluss von Hand geschrieben, zweitens datiert und drittens mit einer Unterschrift versehen sein.
Wenn du dazu nicht in der Lage bist, oder dir das zu viel Aufwand bereitet, besteht die Möglichkeit, über eine Urkundsperson ein öffentliches Testament errichten zu lassen.
Matthias Fricker
Rechtsanwalt und Partner bei Fricker und Füllemann Rechtsanwälte
Studium an der Universität St. Gallen mit Abschluss Master in Law (M.A. HSG in Law) im Jahr 2012, eingetragen in Anwaltsregister des Kantons Zürich, Mitglied des Zürcher Anwaltsverbandes.
Fabian Füllemann
Rechtsanwalt und Partner bei Fricker und Füllemann Rechtsanwälte
Studium an den Universitäten St. Gallen und Zürich mit Abschluss Master of Law UZH im Jahr 2013, eingetragen in Anwaltsregister des Kantons Zürich, Mitglied des Zürcher Anwaltsverbandes.