Mit dem E-Trottinett auf der Strasse fahren?
Was du über die Benutzung von E-Bike, E-Trottinett und Co. im Strassenverkehr wissen solltest.
Karl Konrad Koriander:
Seit einiger Zeit stehen überall in der Stadt E-Trottinette, welche man super einfach mit dem Smartphone mieten kann. Muss ich mit einem solchen E‑Trottinett auf der Strasse oder auf dem Trottoir fahren?
Antwort:
Hallo Karl Konrad
Nach der Verordnung über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge VTS fallen E-Trottinette in die Kategorie der Leicht-Motorfahrräder.
Bei deren Benutzung gelten gemäss Verkehrsregelverordnung (VRV) die gleichen Regeln wie beim Velofahren.
Man muss also mit dem E-Trottinett auf der Strasse fahren. Erlaubt ist das Fahren auch in Fussgängerzonen, in denen das Velofahren im Schritttempo gestattet ist.
Strafbar ist dagegen, mit dem E-Trottinett das Trottoir zu benutzen.
Matthias Fricker
Rechtsanwalt und Partner bei Fricker und Füllemann Rechtsanwälte
Studium an der Universität St. Gallen mit Abschluss Master in Law (M.A. HSG in Law) im Jahr 2012, eingetragen in Anwaltsregister des Kantons Zürich, Mitglied des Zürcher Anwaltsverbandes.
Fabian Füllemann
Rechtsanwalt und Partner bei Fricker und Füllemann Rechtsanwälte
Studium an den Universitäten St. Gallen und Zürich mit Abschluss Master of Law UZH im Jahr 2013, eingetragen in Anwaltsregister des Kantons Zürich, Mitglied des Zürcher Anwaltsverbandes.