Braucht es bei der Benützung eines E-Trottinetts einen Führerausweis?
Welche E-Trottinette, E-Scooter, Segways und E-Bikes einen Führerausweis voraussetzen.
Tina Tempo:
Wir wohnen auf dem Land und mein Sohn hat einen ziemlich langen Schulweg. Er wünscht sich deshalb ein E-Trottinett. Braucht er zur Benutzung eines solchen E‑Trottinetts einen Führerausweis?
Antwort:
Hallo Tina
Rechtlich gesehen wird zwischen Motorfahrrad und Leicht-Motorfahrrad unterschieden. E-Bikes mit einer Leistung über 500 Watt (schneller als 25km/h) gelten als Motorfahrräder. E‑Trottinette, E‑Scooter, Segways und E-Bikes bis maximal 500 Watt fallen dagegen in die Kategorie der Leicht‑Motorfahrräder. Das Bundesamt für Strassen (Astra) hat für elektrische Trendfahrzeuge eine tolle Übersicht zusammengestellt.
Jugendliche zwischen 14 bis 16 Jahren benötigen zur Benützung eines E‑Trottinetts einen Führerausweis der Kategorie M. Ab 16 Jahren wird für E-Trottinetts kein Führerausweis mehr benötigt. Wenn dein Sohn noch keine 14 Jahre alt ist, können die kantonalen Behörden den Führerausweis der Kategorie M in Ausnahmefällen bereits früher erteilen.
Wichtig: Beachte die für E‑Trottinette geltenden Verkehrsregeln, welche wir bereits in einem früheren Artikel behandelt haben.
Matthias Fricker
Rechtsanwalt und Partner bei Fricker und Füllemann Rechtsanwälte
Studium an der Universität St. Gallen mit Abschluss Master in Law (M.A. HSG in Law) im Jahr 2012, eingetragen in Anwaltsregister des Kantons Zürich, Mitglied des Zürcher Anwaltsverbandes.
Fabian Füllemann
Rechtsanwalt und Partner bei Fricker und Füllemann Rechtsanwälte
Studium an den Universitäten St. Gallen und Zürich mit Abschluss Master of Law UZH im Jahr 2013, eingetragen in Anwaltsregister des Kantons Zürich, Mitglied des Zürcher Anwaltsverbandes.