Fieser Chef – Als Arbeitnehmer fristlos künden?
In welchen Fällen man als Arbeitnehmer fristlos kündigen darf.
Ora Labora:
Mein neuer Chef ist unausstehlich und mega fies. Darf ich als Arbeitnehmer fristlos kündigen?
Antwort:
Hallo Ora
Grundsätzlich kannst du als Arbeitnehmer fristlos kündigen, wenn dir die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses bis zum Ablauf der Kündigungsfrist nach Treu und Glauben nicht mehr zugemutet werden kann.
Du darfst etwa als Arbeitnehmer fristlos kündigen, wenn dein Chef deine Persönlichkeit verletzt, dich belästigt, beleidigt oder bedroht.
Vielfach ist die Situation jedoch nicht so eindeutig. Zudem verfügen Gerichte bei der Beurteilung der Zumutbarkeit über einen breiten Ermessensspielraum. In solchen Fällen macht es dann in der Regel mehr Sinn, zuerst deinen Chef schriftlich abzumahnen oder dich beim Vorgesetzten deines Chefs zu beschweren.
Eine weitere Möglichkeit ist -wenn dich die Gesamtsituation dermassen belastet- eine Krankschreibung durch deinen Arzt bis zum Ende der Kündigungsfrist (sog. arbeitsplatzbezogene Arbeitsunfähigkeit). Das verlängert die Kündigungsfrist nicht, wenn du als Arbeitnehmer ordentlich gekündigt hast.
Matthias Fricker
Rechtsanwalt und Partner bei Fricker und Füllemann Rechtsanwälte
Studium an der Universität St. Gallen mit Abschluss Master in Law (M.A. HSG in Law) im Jahr 2012, eingetragen in Anwaltsregister des Kantons Zürich, Mitglied des Zürcher Anwaltsverbandes.
Fabian Füllemann
Rechtsanwalt und Partner bei Fricker und Füllemann Rechtsanwälte
Studium an den Universitäten St. Gallen und Zürich mit Abschluss Master of Law UZH im Jahr 2013, eingetragen in Anwaltsregister des Kantons Zürich, Mitglied des Zürcher Anwaltsverbandes.