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Langsamfahrer anhupen

Warum man Langsamfahrer zwar nicht anhupen darf, aber auch nicht ohne Weiteres akzeptieren muss.
Screenshot der Anfrage, ob man Langsamfahrer anhupen darf.

Langsamfahrer anhupen?

Warum man Langsamfahrer nicht anhupen darf.

Tempo Passati:

Ich bin berufsmässig täglich auf der Strasse unterwegs und dabei oft unter Zeitdruck. Immer wieder erlebe ich Langsamfahrer, die in der 50er-Zone nur 30km/h fahren. Das nervt extrem!

Was kann ich da machen? Darf ich Langsamfahrer anhupen oder muss ich das einfach so hinnehmen?

Antwort:

Hallo Tempo

Langsamfahrer ohne Grund musst du nicht akzeptieren. So darf gemäss Art. 4 Abs. 5 der Verkehrsregelverordnung (VRV) der gleichmässige Verkehrsfluss nicht durch grundloses langsames Fahren behindert werden. Fährt ein Langsamfahrer ohne Grund mit nur 30km/h, wo 50km/h erlaubt sind, macht er sich strafbar. Du könntest solche Langsamfahrer also bei der Polizei verzeigen.

Wenn es die Strassenverhältnisse zulassen und du einen Langsamfahrer überholen möchtest, darfst du -falls die Sicherheit es erfordert- ein einzelnes kurzes Hup- oder Lichtsignal geben (Art. 29 Abs. 1 VRV). Unnötiges bzw. mehrfaches Hupen oder Lichthupen ist aber nicht erlaubt und strafbar.

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Matthias Fricker

Rechtsanwalt und Partner bei Fricker und Füllemann Rechtsanwälte
Studium an der Universität St. Gallen mit Abschluss Master in Law (M.A. HSG in Law) im Jahr 2012, eingetragen in Anwaltsregister des Kantons Zürich, Mitglied des Zürcher Anwaltsverbandes.

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Fabian Füllemann

Rechtsanwalt und Partner bei Fricker und Füllemann Rechtsanwälte
Studium an den Universitäten St. Gallen und Zürich mit Abschluss Master of Law UZH im Jahr 2013, eingetragen in Anwaltsregister des Kantons Zürich, Mitglied des Zürcher Anwaltsverbandes.

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