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Hausdurchsuchung 1×1

Das sollte man bei einer Hausdurchsuchung unbedingt wissen!
Hausdurchsuchung 1x1: Was man bei einer Hausdurchsuchung unbedingt wissen muss.

Hausdurchsuchung 1×1

Was man wissen muss, wenn die Polizei vor der Tür steht.

Emilio Escobar:

Nur mal ganz hypothetisch: Was soll ich tun, wenn eines Tages die Polizei für eine Hausdurchsuchung vor meiner Türe steht?

Antwort:

Hallo Emilio

Die Staatsanwaltschaft ordnet eine Hausdurchsuchung an, wenn sie bereits einen Verdacht hat und nun insbesondere Beweismittel, Gegenstände oder Vermögenswerte sicherstellen will.

In solchen Situationen gilt es, ruhig und respektvoll zu bleiben. Zuerst sollte der Hausdurchsuchungsbefehl aufmerksam durchgelesen werden. Anschliessend sollte unmittelbar -während die Hausdurchsuchung noch stattfindet- ein Rechtsanwalt kontaktiert werden.

Angaben gegenüber der Polizei sollten nur in Absprache mit dem Anwalt gemacht werden. Wenn Mobiltelefon, Computer oder Unterlagen sichergestellt werden, macht es im Zweifel Sinn, sofort die Siegelung zu verlangen.

FAQ: Häufig gestellte Fragen zur Hausdurchsuchung

Eine Hausdurchsuchung wird von der Staatsanwaltschaft angeordnet, wenn bereits ein Verdacht auf eine Straftat besteht. Ihr Hauptzweck ist es, Beweismittel, bestimmte Gegenstände oder Vermögenswerte zu finden und sicherzustellen.

In dieser Situation sollten Sie vor allem ruhig und respektvoll bleiben. Lesen Sie als Erstes den Hausdurchsuchungsbefehl aufmerksam durch und kontaktieren Sie unmittelbar danach einen Rechtsanwalt, wenn möglich noch während die Durchsuchung stattfindet.

Nein, Sie sollten gegenüber der Polizei nur nach Rücksprache mit Ihrem Anwalt Angaben machen. Es ist Ihr Recht, bis dahin keine Aussagen zu machen.

Wenn Gegenstände wie Ihr Mobiltelefon, Ihr Computer oder Unterlagen von der Polizei sichergestellt werden, sollten Sie im Zweifelsfall sofort verlangen, dass diese versiegelt werden.

Nein, das muss man nicht und es ist – ohne Besprechung mit einem Anwalt im Voraus – auch nicht ratsam.

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Matthias Fricker

Rechtsanwalt und Partner bei Fricker und Füllemann Rechtsanwälte
Studium an der Universität St. Gallen mit Abschluss Master in Law (M.A. HSG in Law) im Jahr 2012, eingetragen in Anwaltsregister des Kantons Zürich, Mitglied des Zürcher Anwaltsverbandes.

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Fabian Füllemann

Rechtsanwalt und Partner bei Fricker und Füllemann Rechtsanwälte
Studium an den Universitäten St. Gallen und Zürich mit Abschluss Master of Law UZH im Jahr 2013, eingetragen in Anwaltsregister des Kantons Zürich, Mitglied des Zürcher Anwaltsverbandes.

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