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Interview Rechtsanwalt für Hunderecht: Hundeentführung und Strafrecht – Welche Strafen drohen?

Hundeentführung in Zürich unser Anwalt für Hunderecht ordnet ein.

Als Anwalt für Hunderecht wurde Rechtsanwalt Matthias Fricker von Radio SRF 4 zur Hundeentführung in Schlieren ZH interviewt.

Ein aktueller Fall aus der Schweiz hat gezeigt, dass selbst Haustiere zum Ziel perfider krimineller Machenschaften werden können. In Schlieren im Kanton Zürich wurde ein Hundehalter Opfer einer Erpressung, nachdem seine beiden Bolonka-Hunde entführt worden waren.

Die Täter forderten ein hohes Lösegeld, wurden aber schließlich verhaftet. Doch wie wird eine Hundeentführung strafrechtlich eingeordnet?

Strafrechtliche Einordnung der Hundeentführung

Im Interview mit Schweizer Radio SRF 4 sprach unser Anwalt für Hunderecht über die möglichen Strafbestimmungen in der Schweiz. Auch wenn Tiere nach Schweizer Recht nicht als Sachen gelten, werden sie im Strafverfahren in vielen Punkten weiterhin so behandelt. Das bedeutet, dass sich eine Hundeentführung aus verschiedenen Straftatbeständen zusammensetzen kann:

  • Erpressung (Art. 156 StGB): Die Täter forderten eine erhebliche Summe Geldes unter Drohungen – ein klassischer Erpressungstatbestand, der mit bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe geahndet werden kann.
  • Diebstahl (Art. 139 StGB): Da Haustiere strafrechtlich wie fremdes Eigentum behandelt werden, kann eine Hundeentführung auch als Diebstahl eingestuft werden.
  • Nötigung (Art. 181 StGB): Die psychische Belastung des Opfers durch Drohungen kann zudem eine strafbare Nötigung darstellen.

Emotionale Bindung vs. rechtliche Bewertung

Obwohl für viele Menschen ein Hund ein vollwertiges Familienmitglied ist, spiegelt sich diese emotionale Bindung im Schweizer Strafrecht kaum wider. Während eine Kindesentführung mit wesentlich höheren Strafen geahndet wird, bleiben die Sanktionen für eine Hundeentführung im Vergleich oft milder. Die Täter in diesem Fall müssen sich vor Gericht verantworten – welche Strafe sie tatsächlich erwartet, hängt von vielen Faktoren ab.

Ihr Ansprechpartner für Hunderecht und Strafrecht in Winterthur

Sollten Sie selbst mit einer rechtlichen Fragestellung im Bereich Hunderecht oder Strafrecht konfrontiert sein, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Unser Anwalt in Winterthur berät Sie umfassend in allen rechtlichen Fragen rund um Haustiere, Eigentumsdelikte und Strafrecht.

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