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Absurde Inländerdiskriminierung im Familiennachzug: Aktueller Stand und Ausblick

Inländerdiskriminierung im Familiennachzug

Aktuelle Entwicklungen

Im Jahr 2024 unternahm das Schweizer Parlament einen erneuten Versuch, die Inländerdiskriminierung im Familiennachzug zu beseitigen. Der Nationalrat stimmte im Juni 2024 für eine Gesetzesänderung, die eine Gleichbehandlung von Schweizer Bürgerinnen und Bürgern mit EU/EFTA-Angehörigen beim Familiennachzug vorsah. Allerdings enthielt der Entwurf eine Bestimmung, die bei der Verlängerung der Aufenthaltsbewilligung für nachgezogene Familienangehörige eine Integrationsvereinbarung verlangte, während bei EU/EFTA-Staatsangehörigen lediglich eine Integrationsempfehlung möglich ist.

Der Ständerat lehnte jedoch in der Herbstsession 2024 die Vorlage ab. Die Mehrheit des Rates argumentierte, dass die Auswirkungen der Gesetzesänderung nicht abschätzbar seien und befürchtete eine unkontrollierte Einwanderung. In der Folge sprach sich auch die Staatspolitische Kommission des Nationalrats gegen die Vorlage aus und beantragte, nicht mehr über die Inländerdiskriminierung im Familiennachzug zu diskutieren. Im Rahmen der Frühjahrssession 2025 folgte der Nationalrat diesem Antrag am 17. März 2025 und beschloss, nicht auf die Vorlage einzutreten.

Fazit: Inländerdiskriminierung im Familiennachzug bleibt bestehen

Mit dem Nichteintritt beider Räte ist das Geschäft erledigt – die Inländerdiskriminierung im Familiennachzug besteht weiterhin. Trotz parlamentarischer Initiativen konnte bisher keine Einigung erzielt werden, um diese Ungleichbehandlung von Schweizern und EU/EFTA-Bürgern zu beseitigen.

Ob und wann es zu einer erneuten Diskussion oder Gesetzesinitiative zur Beseitigung dieser Ungleichbehandlung kommen wird, ist aktuell ungewiss.

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Matthias Fricker

Rechtsanwalt und Partner bei Fricker und Füllemann Rechtsanwälte
Studium an der Universität St. Gallen mit Abschluss Master in Law (M.A. HSG in Law) im Jahr 2012, eingetragen in Anwaltsregister des Kantons Zürich, Mitglied des Zürcher Anwaltsverbandes.

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Fabian Füllemann

Rechtsanwalt und Partner bei Fricker und Füllemann Rechtsanwälte
Studium an den Universitäten St. Gallen und Zürich mit Abschluss Master of Law UZH im Jahr 2013, eingetragen in Anwaltsregister des Kantons Zürich, Mitglied des Zürcher Anwaltsverbandes.

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