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Verursachen von vermeidbarem Lärm: bis zu 10’000 Franken Busse für laute Auspuffe

Verursachen von vermeidbarem Lärm

Verursachen von vermeidbarem Lärm: Lärmfahrer aufgepasst - bis zu 10'000 Franken Busse für laute Auspuffe!

Seit dem 1. Januar 2025 gilt in der Schweiz: Beim absichtlichen Verursachen von vermeidbarem Lärm drohen saftige Bussen – bis zu 10’000 Franken.

Besonders im Visier: Fahrzeuglenker, die mit manipulierten Auspuffanlagen oder mutwilligen Fehlzündungen für Knallgeräusche sorgen. Was für manche nach harmloser Show klingt, ist jetzt ein klarer Gesetzesverstoss, der in einem Strafverfahren sowie Ausweisentzug enden kann.

Der neue Paragraph gegen „Soundposer“

Der Bundesrat hat die Vorschriften der Verkehrsregelnverordnung VRV betreffend das Vermeiden von Lärm verschärft. Neu ist auch das gezielte Erzeugen von Knallgeräuschen (Pop and Bang) unter dem Begriff Verursachen von vermeidbarem Lärm verboten. Besonders betroffen sind Tuning-Fans, Sportwagenfahrer oder Motorradfahrer, die gerne gehört werden.

Was heisst das konkret?

  • das Erzeugen von Knallgeräuschen gilt als Verursachen von vermeidbarem Lärm
  • neu wird ein Strafverfahren eröffnet, wobei bis zu 10’000 Franken Busse – plus Administrativmassnahmen möglich sind
  • auch fahrzeugspezifische Änderungen wie Klappenauspuffe oder Software-Tuning stehen unter Beobachtung

 

Wo endet „unnötig“ – und wo beginnt Willkür?

Die Meinungen gehen weit auseinander: Ist das Schutz der Bevölkerung oder übertriebene Bürokratie? Was für den einen unnötiger Lärm ist, gehört für den anderen zur Fahrkultur. Klar ist: Die Polizei hat neu grossen Ermessensspielraum wenn es um die Anzeige von Verursachen von vermeidbarem Lärm geht. Dies wird zweifellos für rechtliche Auseinandersetzungen sorgen.

Was tun bei einer Anzeige?

Wer wegen Verursachen von vermeidbarem Lärm ins Visier der Behörden gerät, sollte rasch handeln. Es geht nicht nur ums Geld: Auch der Ausweisentzug, Einträge im Strafregister oder teure Nachkontrollen beim Strassenverkehrsamt können drohen.

Unser Tipp: Bei der Polizeikontrolle vom Recht auf Aussageverweigerung Gebrauch machen – und sofort rechtlichen Beistand einholen.

Fazit

Die neue Regelung betreffend Verursachen von vermeidbarem Lärm sorgt für Zündstoff – im wahrsten Sinne. Wer auf der sicheren Seite sein will, sollte sich gut informieren und nicht jedes Dezibel riskieren. Und wer betroffen ist, kann sich auf uns verlassen.

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