Cannabiskonsum und Besitz in der Schweiz - Was ist erlaubt, was ist strafbar?
Cannabis gehört zu den am häufigsten konsumierten illegalen Substanzen in der Schweiz – insbesondere bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen. Trotz der gesellschaftlichen Debatte um eine allfällige Legalisierung bleiben Cannabiskonsum und Besitz in der Schweiz weiterhin grundsätzlich verboten.
Doch was heisst das konkret im Alltag? Und wann drohen Bussen, Vorstrafen oder gar Einträge ins Strafregister?
Strafbarkeit von Cannabiskonsum und Besitz in der Schweiz
In der Praxis wird Cannabiskonsum und Besitz unterschiedlich bewertet, wobei der Gesetzgeber für geringe Mengen zum Eigenkonsum sowie einmalige Konsumhandlungen verschiedene Folgen vorsieht:
- Konsum von Cannabis → Ordnungsbusse von CHF 100.–, sofern es sich um eine einmalige Konsumhandlung handelt.
- Besitz von unter 10 Gramm → straffrei, wenn rein für Eigenbedarf.
- Besitz von mehr als 10 Gramm → strafbar, auch bei Eigenbedarf.
- Weitergabe oder Verkauf → klar strafbar, unabhängig von der Menge.
Achtung: Minderjährigen ist der Cannabiskonsum und Besitz generell verboten und wird bestraft.
Was gilt bei regelmässigem oder wiederholtem Konsum?
Die Ordnungsbusse von CHF 100.– ist nur zulässig, wenn es sich um eine einmalige Konsumhandlung handelt. Wer Cannabis mehrfach konsumiert oder regelmässig konsumiert hat, wird nicht mehr über das Ordnungsbussenverfahren sanktioniert.
In diesen Fällen leitet die Polizei ein ordentliches Strafverfahren bei der Staatsanwaltschaft ein. Die Folge:
- Strafbefehl mit Busse (z. B. CHF 300–500)
- Verfahrenskosten von CHF 400 bis 800
- In der Regel kein Strafregistereintrag, solange die Busse unter CHF 5’000 liegt und keine Zusatzstrafe verhängt wird
Wichtig: Aussageverweigerung schützt vor unangenehmen Überraschungen
Viele Verfahren eskalieren nur deshalb, weil sich Betroffene selbst belasten – etwa durch Aussagen wie „Ich rauche jedes Wochenende“ oder „Ich habe regelmässig kleine Mengen dabei“.
Gegenüber den Strafverfolgungsbehörden Aussagen zu machen, ohne sich davor mit einem Rechtsanwalt besprochen zu haben, ist immer heikel und kann rechtlich nachteilig sein.
👉 Unsere Empfehlung: Im besten Fall besprechen Sie sich immer zuerst mit einem Anwalt. Machen Sie zudem generell keine Aussagen zum Konsumverhalten. Die Aussageverweigerung ist Ihr gutes Recht – und kann vor einem teuren Strafverfahren schützen.
Strafregistereintrag wegen Cannabiskonsum
Eine Ordnungsbusse wegen einer einmaligen Konsumhandlung führt nicht zu einem Eintrag im Strafregister, wobei für Jugendliche jedoch abweichende Regeln gelten.
Auch ein mehrmaliger Konsum, welcher mit Strafbefehl bestraft wird, führt nicht zwangsläufig zu einem Strafregistereintrag.
Ein Eintrag im Strafregister erfolgt erst, wenn:
- eine Geldstrafe oder Freiheitsstrafe verhängt wird
- oder eine Busse über CHF 5’000 ausgesprochen wird
- oder weitere Delikte hinzukommen
Cannabiskonsum und Strassenverkehr?
Unter Einfluss von Cannabis am Strassenverkehr teilzunehmen ist generell eine schlechte Idee und resultiert in der Regel in einem Strafbefehl mit Geld- oder Freiheitsstrafe und Strafregistereintrag sowie einem Entzug des Führerausweises.
CBD-Produkte – legal oder nicht?
Produkte mit einem THC-Gehalt unter 1 % gelten in der Schweiz nicht als Betäubungsmittel. Der Verkauf und Konsum von CBD-Produkten ist grundsätzlich erlaubt – allerdings nur unter Einhaltung gesetzlicher Vorgaben (Produktsicherheit, Werbung etc.).
Wichtig: Auch bei legalen Produkten können Fehlinterpretationen durch Schnelltests auftreten. Wer auf der sicheren Seite sein will, sollte sich über die Inhaltsstoffe genau informieren.
Politische Entwicklungen: Legalisierung in Sicht?
Verschiedene Städte – u. a. Zürich, Basel und Lausanne – führen derzeit Pilotprojekte durch, bei denen der legale Erwerb von Cannabis unter streng kontrollierten Bedingungen möglich ist. Eine flächendeckende Legalisierung ist politisch aber nach wie vor umstritten – und auf Bundesebene derzeit nicht konkret absehbar.
Fazit: Cannabiskonsum bleibt (noch) strafbar – mit weitreichenden Folgen
Trotz gesellschaftlicher Lockerung bleibt die rechtliche Lage in der Schweiz klar: Cannabiskonsum und Besitz sind verboten, abgesehen von wenigen Ausnahmen für Kleinstmengen. Eine Bagatelle ist ein Cannabisdelikt trotzdem nicht – insbesondere bei wiederholtem Konsum oder Verdacht auf Weitergabe drohen kostspielige Verfahren.
Haben Sie eine Anzeige wegen Cannabis erhalten?
Wir beraten Sie diskret und kompetent. Die Anwälte von FF-Law sind spezialisiert auf Strafrecht und Verwaltungsrecht – insbesondere Strafverfahren sowie Führerausweisentzug.
📞 Kontaktieren Sie uns für eine Erstberatung (CHF 330.00) – vor Ort oder online.