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Fahren unter Drogeneinfluss: Cannabis und CBD

Fahren unter Drogeneinfluss (FuD): Cannabis und CBD

Fahren unter Drogeneinfluss (FuD): Was gilt bei Cannabis und CBD-Produkten?

Der Konsum von Cannabis ist in der Schweiz verboten und wird bestraft – doch selbst legale CBD-Produkte können zum Problem werden, wenn man danach ein Fahrzeug lenkt (Fahren unter Drogeneinfluss). In der Praxis sind viele Betroffene überrascht, wie schnell ein vermeintlich harmloser Konsum zu massiven rechtlichen Konsequenzen führen kann.

THC-Grenzwert beim Autofahren: 1.5 ng/ml

In der Schweiz gilt beim Fahren für THC eine Nulltoleranzregel. Das heisst konkret:
Bereits ab 1.5 ng/ml THC im Blut gilt eine Person als nicht mehr fahrfähig – unabhängig vom subjektiven Befinden. Wird dieser Wert überschritten, wird automatisch von einer Fahrunfähigkeit ausgegangen.  Ein Fahren unter Drogeneinfluss liegt vor – auch ohne dass Ausfallerscheinungen wie Fahrfehler oder unsicheres Verhalten nötig wären.

Führerausweisentzug wegen Fahren unter Drogeneinfluss ist die Regel

Wer beim Fahren den THC-Grenzwert überschreitet, muss mit folgenden Konsequenzen rechnen:

  • Strafverfahren wegen Fahren in fahrunfähigem Zustand (Art. 91 Abs. 2 SVG)
  • Verkehrsmedizinische Fahreignungsabklärung
  • Entzug des Führerausweises – in der Regel für mindestens 3 Monate
  • Kosten von mehreren Tausend Franken (Geldstrafen und Bussen, Verfahrenskosten, Blut- und Haaranalysen, Administrativverfahren, verkehrsmedizinische Abklärungen)

Sobald der Verdacht auf Fahren unter Drogeneinfluss besteht, nimmt die Polizei den Führerausweis ab und übermittelt diesen an das Strassenverkehrsamt des Wohnkantons – unabhängig vom späteren Ausgang des Verfahrens. Das Strassenverkehrsamt entscheidet dann über das weitere Verfahren, wobei in der Regel eine verkehrsmedizinische Untersuchung angeordnet wird. Neben dem generellen Entzug wird der Führerausweis in einzelnen Fällen sogar vorsorglich Entzogen.

CBD-Produkte: Legal, aber tückisch

Produkte mit einem THC-Gehalt unter 1 % sind in der Schweiz legal. Doch was viele nicht wissen:
👉 Auch CBD-Produkte können geringe Mengen THC enthalten, die im Blut nachweisbar sind.
👉 Je nach Stoffwechsel, Dosierung und Konsumhäufigkeit kann dadurch der Grenzwert von 1.5 ng/ml überschritten werdenobwohl das Produkt legal war.

Schnelltests der Polizei (z. B. Speicheltests) schlagen oft ungenau aus. Ein positives Resultat führt fast immer zu einer Blutentnahme, die das eigentliche Beweismittel darstellt.

Schnelltest positiv – was tun?

Wenn die Polizei einen Drogenschnelltest durchführt und dieser positiv ausfällt, gilt:

Besprechen Sie sich umgehend mit einem Anwalt
Sie sind nicht verpflichtet, Aussagen zu machen
Verweigern Sie nicht aktiv die Mitwirkung, aber sagen Sie möglichst nichts zum Konsumzeitpunkt oder zur Art des Produkts

Problematisch: Regelmässiger Cannabiskonsum

Bei regelmässigem Konsum (auch von legalem CBD) kann es sein, dass THC im Blut dauerhaft nachweisbar ist – auch Tage nach dem letzten Konsum. Dies kann zu einer Verweigerung der Fahreignung führen, selbst wenn kein akuter Rauschzustand vorlag.

In solchen Fällen drohen:

  • Verkehrsmedizinische und verkehrspsychologische Gutachten
  • Langfristiger Führerausweisentzug
  • Suchtmedizinische oder psychiatrische Begutachtungen

 

Fazit: Fahren unter Drogeneinfluss (FuD) ist kein Bagatelldelikt – auch bei CBD

Wer nach dem Konsum von Cannabis oder CBD-Produkten ein Fahrzeug lenkt, begibt sich rechtlich auf dünnes Eis. Schon legale Produkte können zum Führerausweisentzug führen, wenn der THC-Grenzwert überschritten wird. Und: Die Behörden reagieren empfindlich – der Führerausweis ist oft schneller weg als erwartet.

Wurde bei Ihnen ein positiver THC-Test durchgeführt?

Wir beraten Sie fundiert, schnell und diskret – insbesondere bei:

  • Führerausweisentzug
  • Verkehrsmedizinischer Abklärung
  • Strafverfahren wegen FUD
  • unklaren Testergebnissen oder CBD-Problematik

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