Fahren unter Drogeneinfluss (FuD): Was gilt bei Cannabis und CBD-Produkten?
Der Konsum von Cannabis ist in der Schweiz verboten und wird bestraft – doch selbst legale CBD-Produkte können zum Problem werden, wenn man danach ein Fahrzeug lenkt (Fahren unter Drogeneinfluss). In der Praxis sind viele Betroffene überrascht, wie schnell ein vermeintlich harmloser Konsum zu massiven rechtlichen Konsequenzen führen kann.
THC-Grenzwert beim Autofahren: 1.5 ng/ml
In der Schweiz gilt beim Fahren für THC eine Nulltoleranzregel. Das heisst konkret:
Bereits ab 1.5 ng/ml THC im Blut gilt eine Person als nicht mehr fahrfähig – unabhängig vom subjektiven Befinden. Wird dieser Wert überschritten, wird automatisch von einer Fahrunfähigkeit ausgegangen. Ein Fahren unter Drogeneinfluss liegt vor – auch ohne dass Ausfallerscheinungen wie Fahrfehler oder unsicheres Verhalten nötig wären.
Führerausweisentzug wegen Fahren unter Drogeneinfluss ist die Regel
Wer beim Fahren den THC-Grenzwert überschreitet, muss mit folgenden Konsequenzen rechnen:
- Strafverfahren wegen Fahren in fahrunfähigem Zustand (Art. 91 Abs. 2 SVG)
- Verkehrsmedizinische Fahreignungsabklärung
- Entzug des Führerausweises – in der Regel für mindestens 3 Monate
- Kosten von mehreren Tausend Franken (Geldstrafen und Bussen, Verfahrenskosten, Blut- und Haaranalysen, Administrativverfahren, verkehrsmedizinische Abklärungen)
Sobald der Verdacht auf Fahren unter Drogeneinfluss besteht, nimmt die Polizei den Führerausweis ab und übermittelt diesen an das Strassenverkehrsamt des Wohnkantons – unabhängig vom späteren Ausgang des Verfahrens. Das Strassenverkehrsamt entscheidet dann über das weitere Verfahren, wobei in der Regel eine verkehrsmedizinische Untersuchung angeordnet wird. Neben dem generellen Entzug wird der Führerausweis in einzelnen Fällen sogar vorsorglich Entzogen.
CBD-Produkte: Legal, aber tückisch
Produkte mit einem THC-Gehalt unter 1 % sind in der Schweiz legal. Doch was viele nicht wissen:
👉 Auch CBD-Produkte können geringe Mengen THC enthalten, die im Blut nachweisbar sind.
👉 Je nach Stoffwechsel, Dosierung und Konsumhäufigkeit kann dadurch der Grenzwert von 1.5 ng/ml überschritten werden – obwohl das Produkt legal war.
Schnelltests der Polizei (z. B. Speicheltests) schlagen oft ungenau aus. Ein positives Resultat führt fast immer zu einer Blutentnahme, die das eigentliche Beweismittel darstellt.
Schnelltest positiv – was tun?
Wenn die Polizei einen Drogenschnelltest durchführt und dieser positiv ausfällt, gilt:
✅ Besprechen Sie sich umgehend mit einem Anwalt
✅ Sie sind nicht verpflichtet, Aussagen zu machen
✅ Verweigern Sie nicht aktiv die Mitwirkung, aber sagen Sie möglichst nichts zum Konsumzeitpunkt oder zur Art des Produkts
Problematisch: Regelmässiger Cannabiskonsum
Bei regelmässigem Konsum (auch von legalem CBD) kann es sein, dass THC im Blut dauerhaft nachweisbar ist – auch Tage nach dem letzten Konsum. Dies kann zu einer Verweigerung der Fahreignung führen, selbst wenn kein akuter Rauschzustand vorlag.
In solchen Fällen drohen:
- Verkehrsmedizinische und verkehrspsychologische Gutachten
- Langfristiger Führerausweisentzug
- Suchtmedizinische oder psychiatrische Begutachtungen
Fazit: Fahren unter Drogeneinfluss (FuD) ist kein Bagatelldelikt – auch bei CBD
Wer nach dem Konsum von Cannabis oder CBD-Produkten ein Fahrzeug lenkt, begibt sich rechtlich auf dünnes Eis. Schon legale Produkte können zum Führerausweisentzug führen, wenn der THC-Grenzwert überschritten wird. Und: Die Behörden reagieren empfindlich – der Führerausweis ist oft schneller weg als erwartet.
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FAQ: Häufig gestellte Fragen zum Fahren unter Drogeneinfluss (FuD)
In der Schweiz gilt eine Nulltoleranzregel. Bereits ab einem Wert von 1.5 ng/ml THC im Blut wird eine Person rechtlich als fahruntüchtig eingestuft, unabhängig davon, ob sie sich beeinträchtigt fühlt oder Fahrfehler macht.
Ja, das ist ein erhebliches Risiko. Obwohl CBD-Produkte mit unter 1 % THC legal sind, können sie dennoch genug THC enthalten, um den gesetzlichen Grenzwert von 1.5 ng/ml im Blut zu überschreiten. Dies führt zu den gleichen Konsequenzen wie der Konsum von illegalem Cannabis, einschliesslich des Führerausweisentzugs.
Die Konsequenzen sind weitreichend und teuer. Sie umfassen ein Strafverfahren, eine verkehrsmedizinische Fahreignungsabklärung und den Entzug des Führerausweises für in der Regel mindestens drei Monate. Die gesamten Kosten für Strafen, Verfahren und Gutachten können mehrere Tausend Franken betragen.
Wenn ein Schnelltest (z.B. Speicheltest) positiv ausfällt, sollten Sie sich umgehend anwaltlich beraten lassen und von Ihrem Recht Gebrauch machen, keine Aussagen zu machen. Verweigern Sie die Mitwirkung nicht aktiv, aber sagen Sie nichts zum Konsumzeitpunkt oder der Art des konsumierten Produkts.
Ja, bei regelmässigem Konsum kann THC dauerhaft im Blut nachweisbar sein, auch Tage nach dem letzten Konsum. Dies kann dazu führen, dass die Behörden Ihnen die generelle Fahreignung absprechen, was zu langfristigem Führerausweisentzug und umfassenden verkehrsmedizinischen sowie -psychologischen Gutachten führen kann.
Matthias Fricker
Rechtsanwalt und Partner bei Fricker und Füllemann Rechtsanwälte
Studium an der Universität St. Gallen mit Abschluss Master in Law (M.A. HSG in Law) im Jahr 2012, eingetragen in Anwaltsregister des Kantons Zürich, Mitglied des Zürcher Anwaltsverbandes.
Fabian Füllemann
Rechtsanwalt und Partner bei Fricker und Füllemann Rechtsanwälte
Studium an den Universitäten St. Gallen und Zürich mit Abschluss Master of Law UZH im Jahr 2013, eingetragen in Anwaltsregister des Kantons Zürich, Mitglied des Zürcher Anwaltsverbandes.