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Endlich Klarheit bei A-Post Plus Sendungen

Bald Klarheit bei A-Post Plus Sendungen

Nach jahrelanger Rechtsunsicherheit bei der Fristberechnung im Zusammenhang mit A-Post Plus Sendungen zeichnet sich durch eine Änderung im Zivilprozessrecht und einen aktuellen Vorschlag des Bundesrates zur Harmonisierung der Fristenberechnung auf Bundesebene endlich eine Klärung ab.

Rechtsanwalt Matthias Fricker

Matthias Fricker

Rechtsanwalt und Partner bei Fricker und Füllemann Rechtsanwälte
Studium an der Universität St. Gallen mit Abschluss Master in Law (M.A. HSG in Law) im Jahr 2012, eingetragen in Anwaltsregister des Kantons Zürich, Mitglied des Zürcher Anwaltsverbandes.

Rechtsanwalt Fabian Füllemann

Fabian Füllemann

Rechtsanwalt und Partner bei Fricker und Füllemann Rechtsanwälte
Studium an den Universitäten St. Gallen und Zürich mit Abschluss Master of Law UZH im Jahr 2013, eingetragen in Anwaltsregister des Kantons Zürich, Mitglied des Zürcher Anwaltsverbandes.

Klarheit bei A-Post Plus Sendungen in greifbarer Nähe

Kein Einschreiben, keine Unterschrift – aber volle Fristwirkung? In den letzten Jahren haben wir verschiedentlich über die Problematik rund um A-Post Plus Sendungen berichtet (👉 Unsicherheiten durch A-Post Plus 👉A-Post Plus im Sozialversicherungsrecht).

Nach vielen Jahren der Unsicherheit und verschiedenen höchstrichterlichen Urteilen scheint die dringend benötigte Klarheit seit Februar 2025 nun endlich in Sicht zu sein!

Samstag zugestellt, Sonntag Fristbeginn: Das A-Post Plus Dilemma

A-Post Plus Sendungen bieten Sendungsverfolgung, aber keine Empfangsbestätigung wie bei Einschreiben. Bei A-Post Plus Sendungen gilt die Zustellung bereits mit der Deponierung im Briefkasten als erfolgt. Dadurch beginnt eine mit A-Post Plus an einem Samstag zugestellte Frist im Gegensatz zur Zustellung eines Einschreibens über ein Postfach zwei Tage früher zu laufen.

Sozialversicherungen versenden Ihre Post regelmässig am Freitag: Taktik oder Zufall?

Während Jahren sorgte diese Zustellungspraxis der SUVA und anderer Sozialversicherungen für Stirnrunzeln – insbesondere wenn Verfügungen gezielt an einem Samstag per A-Post Plus in die Briefkästen flatterten. Viele Betroffene hatten das Gefühl, dass hier bewusst auf eine Verfristung durch Unwissenheit gesetzt wurde.

Lösung im Zivilprozessrecht bereits seit Anfang 2025 in Kraft

Per 1. Januar 2025 trat Art. 142 Abs. 1bis der Zivilprozessordnung zur Zustellfiktion in Kraft. Demnach gelten mit gewöhnlicher Post oder A-Post Plus übermittelte fristsetzende Mitteilungen, die an Wochenenden oder Feiertagen zugestellt werden, erst am nächsten Werktag als erfolgt.

Botschaft des Bundesrates: Harmonisierung der Fristen in Sicht

Bereits im Jahr 2022 hatte die Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates den Bundesrat beauftragt, einen Entwurf zur Vereinheitlichung der Fristenberechnung in der gesamten schweizerischen Rechtsordnung vorzulegen.

Dem ist der Bundesrat nun endlich nachgekommen. Mit Botschaft vom 12. Februar 2025 zum Bundesgesetz über die Zustellung von Sendungen an Wochenenden und Feiertagen unterbreitet der Bundesrat den beiden Kammern des Schweizerischen Parlaments, die bereits im Zivilprozessrecht eingeführte Zustellfiktion auch auf alle anderen einschlägigen Bundesgesetze wie etwa das Verwaltungsverfahrensgesetz, das Bundesgerichtsgesetz, das Militärstrafgesetz oder das Bundesgesetz über den Allgemeinen Teil des Sozialversicherungsrechts auszudehnen.

Aktuell ist noch unklar, wann die Änderung in Kraft treten wird. Es ist jedoch davon auszugehen, dass die Räte anlässlich der kommenden Sessionen im Sommer oder Herbst 2025 über den Antrag beraten werden.

Kantone im Zugzwang: Flickenteppich adé?

Mit der Vorlage wird die Regelung von A-Post Plus Sendungen lediglich auf Bundesebene harmonisiert. Um jegliche Unsicherheiten auszuräumen, ist es unbedingt notwendig, dass auch die Kantone so schnell wie möglich ihre entsprechenden Bestimmungen zur Fristberechnung harmonisieren. Bis anhin ist unklar, ob und wann es so weit sein wird. Zu hoffen gibt jedoch, dass kein Kanton – wie der Bundesrat in seiner Botschaft festhält – im Rahmen der Vernehmlassung diesbezügliche Umsetzungsschwierigkeiten geltend gemacht hat.

Wir bleiben dran:

Selbstverständlich halten wir unsere Leser über die weiteren Entwicklungen in dieser wichtigen Frage auf dem Laufenden.

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