Als Anwalt für Jugendstrafrecht wurde Rechtsanwalt Fabian Füllemann von Blick zum Fall Berikon AG interviewt.
In Berikon AG wurde eine 15-jährige Schülerin mit einem Messer so schwer verletz, dass sie noch vor Ort verstarb. Der Sacherhalt ist aktuell unklar und viele Fragen sind noch offen. Doch was kommt nun auf die mutmassliche Täterin zu?
Im Rahmen der Berichterstattung zum Fall Berikon AG wurde Rechtsanwalt Fabian Füllemann als Anwalt für Jugendstrafrecht angefragt, wie Behörden und Gerichte mit solchen Extremfällen umgehen.
Anwalt für Jugendstrafrecht: Jugendstrafrecht unterscheidet sich grundlegend vom Erwachsenenstrafrecht
Während beim Erwachsenenstrafrecht primär die Tat im Zentrum steht, zielt das Jugendstrafrecht insbesondere auf die Erziehung ab.
Insbesondere kennt das Jugendstrafrecht einen eigenen Katalog von Sanktionen. So etwa:
- Schutzmassnahmen wie Aufsicht, persönliche Betreuung, ambulante Behandlung und Unterbringung
- Verweis
- persönliche Leistung
- Busse (erst ab 15 Jahren)
- Freiheitsentzug (erst ab 15 Jahren)
Schutzmassnahmen wahrscheinlicher als Haftstrafe
Die mutmassliche Täterin ist erst 14 Jahre alt. Entsprechend dürfte kaum eine Freiheitsstrafe ausgefällt werden. Je nach Sachverhalt ist eine ambulante oder stationäre Behandlung in einer geeigneten Institution -längstens bis zum vollendeten 22. Altersjahr- wahrscheinlicher.
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