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Blick Interview: Rechtsanwalt für Jugendstrafrecht

Blick Interview: Rechtsanwalt für Jugendstrafrecht

Als Anwalt für Jugendstrafrecht wurde Rechtsanwalt Fabian Füllemann von Blick zum Fall Berikon AG interviewt.

In Berikon AG wurde eine 15-jährige Schülerin mit einem Messer so schwer verletz, dass sie noch vor Ort verstarb. Der Sacherhalt ist aktuell unklar und viele Fragen sind noch offen. Doch was kommt nun auf die mutmassliche Täterin zu?

Im Rahmen der Berichterstattung zum Fall Berikon AG wurde Rechtsanwalt Fabian Füllemann als Anwalt für Jugendstrafrecht angefragt, wie Behörden und Gerichte mit solchen Extremfällen umgehen.

Anwalt für Jugendstrafrecht: Jugendstrafrecht unterscheidet sich grundlegend vom Erwachsenenstrafrecht

Während beim Erwachsenenstrafrecht primär die Tat im Zentrum steht, zielt das Jugendstrafrecht insbesondere auf die Erziehung ab.

Insbesondere kennt das Jugendstrafrecht einen eigenen Katalog von Sanktionen. So etwa:

 

Schutzmassnahmen wahrscheinlicher als Haftstrafe

Die mutmassliche Täterin ist erst 14 Jahre alt. Entsprechend dürfte kaum eine Freiheitsstrafe ausgefällt werden. Je nach Sachverhalt ist eine ambulante oder stationäre Behandlung in einer geeigneten Institution -längstens bis zum vollendeten 22. Altersjahr- wahrscheinlicher.

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Matthias Fricker

Rechtsanwalt und Partner bei Fricker und Füllemann Rechtsanwälte
Studium an der Universität St. Gallen mit Abschluss Master in Law (M.A. HSG in Law) im Jahr 2012, eingetragen in Anwaltsregister des Kantons Zürich, Mitglied des Zürcher Anwaltsverbandes.

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Fabian Füllemann

Rechtsanwalt und Partner bei Fricker und Füllemann Rechtsanwälte
Studium an den Universitäten St. Gallen und Zürich mit Abschluss Master of Law UZH im Jahr 2013, eingetragen in Anwaltsregister des Kantons Zürich, Mitglied des Zürcher Anwaltsverbandes.

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