Hundeausbildung in Zürich: Ab 2025 gilt für alle Neuhalter eine Pflicht – unabhängig von der Hunderasse
Wie bereits in unserem Artikel von Anfang April angekündigt, trat am 1. Juni 2025 im Kanton Zürich das revidierte Hundegesetz (HuG) sowie die dazugehörige Hundeverordnung (HuV) in Kraft. Dies bringt einige Änderungen betreffend die Hundeausbildung in Zürich.
Mit der gesetzlichen Neukonzeption ändert sich das System der Hundeausbildung in Zürich grundlegend: Die bisher nur für grosse oder massige Hunde geltende Ausbildungspflicht wird abgeschafft. Ab sofort gilt für alle neuen Hundehalterinnen und Hundehalter eine allgemeine Pflicht zur Hundeausbildung in Zürich.
Was als Vereinfachung verkauft wird, bringt neue Pflichten und rechtliche Risiken – vor allem für jene, die sich nicht rechtzeitig informieren.
Was gilt seit Juni 2025 betreffend Hundeausbildung in Zürich?
- Ausbildungspflicht für alle Neuhalter: Wer ab dem 1. Juni 2025 erstmals einen Hund hält oder mit einem Hund in den Kanton Zürich zieht, muss eine anerkannte theoretische und praktische Ausbildung absolvieren (§ 7 HuV n.F.).
- Unabhängig von Rasse oder Grösse: Es wird nicht mehr unterschieden, ob es sich um einen grossen, massigen oder kleinen Hund handelt – alle Neuhalter sind verpflichtet, sofern keine Ausnahme greift.
- Die Ausbildung ist deutlich verkürzt:
- Theorie: ca. 2 Stunden, mit Prüfung (§ 10–12 HuV)
- Praxis: 6 Lektionen à 60 Minuten (§ 13–15 HuV)
Was bedeutet das für Hundehalter konkret?
- Mehr Klarheit bei der Rasse – weniger Spielraum beim Verhalten: Das neue Recht verzichtet auf Rassetypenlisten – stattdessen zählt, wer wann einen Hund übernimmt.
- Wer nach dem 1. Juni 2025 einen Hund übernimmt, muss sich ausbilden lassen – auch wenn es sich um einen Chihuahua handelt.
- Bei bestimmten Konstellationen (z. B. Halterwechsel innerhalb eines Haushalts oder ältere Hunde) gibt es Ausnahmen – diese müssen aber nachgewiesen und dokumentiert werden (§§ 8–9 HuV).
Weniger Paragraphen – mehr Eigenverantwortung
Die neue Regelung bedeutet nicht, dass die Ausbildung weniger wichtig wird – im Gegenteil:
- Die Behörden können auch nachträglich eine Ausbildung anordnen, wenn ein Hund auffällig wird (z. B. Beissvorfall, Bedrohung von Personen).
- Wer freiwillig mehr investiert, etwa in Welpenkurse oder weiterführende Ausbildung, steht im Streitfall oft besser da.
- Wer die gesetzlichen Vorgaben verpasst oder ignoriert, muss mit Gebühren, Auflagen oder sogar einem Verfahren rechnen.
Fazit
Das neue Hunderecht entlastet nicht – es verlagert. Statt starre Vorgaben für bestimmte Rassen gibt es für alle Neuhalter eine allgemeine Pflicht zur Hundeausbildung in Zürich. Wer im Kanton Zürich einen Hund halten will, muss sich nicht nur um Leine und Futter kümmern – sondern auch um seine eigene rechtliche Absicherung.
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