Was tun bei strafrechtlicher Anschuldigung - Strafrecht FAQ zur Aussageverweigerung
1. Aussageverweigerung – Warum ist das wichtig?
Wenn Sie beschuldigt werden, eine Straftat begangen zu haben, lautet die erste Regel: Schweigen. Auch wenn Sie das Gefühl haben, Ihre Unschuld beweisen zu können, kann eine vorschnelle Aussage später gegen Sie verwendet werden. Das Schweizer Strafprozessrecht gibt jedem Beschuldigten gemäss Art. 113 StPO das Recht auf Aussageverweigerung, also gegenüber den Strafverfolgungsbehörden keine Aussage zu machen. Dieses Recht ist nicht nur theoretisch, sondern ein essenzieller Schutzmechanismus gegen Selbstbelastung. Viele unterschätzen, wie schnell unbedachte Worte verdreht werden können – gerade bei Vorwürfen im Bereich des Strassenverkehrs (SVG), wo neben strafrechtlichen Konsequenzen auch Administrativmassnahmen wie Führerausweisentzug drohen können.
2. Sofort anwaltlichen Rat einholen – Weshalb?
Nicht jeder Vorwurf macht die Vertretung durch einen Rechtsanwalt notwendig. Dennoch ist eine frühzeitige anwaltliche Einschätzung zentral. Ein erfahrener Strafverteidiger kann den möglichen Strafrahmen einschätzen, die juristischen Risiken aufzeigen und gemeinsam mit Ihnen die beste Vorgehensweise besprechen. Er hilft Ihnen, unbedachte Äusserungen zu vermeiden, die missverstanden oder aus dem Kontext gerissen werden könnten. Zudem prüft er, ob Ihre Rechte gewahrt wurden, etwa ob eine polizeiliche Vorladung korrekt ablief oder ob Durchsuchungen rechtmäßig waren. Gerade im Bereich des Verkehrsrechts sind viele Betroffene überrascht, dass auch „kleinere“ Delikte gravierende Folgen wie etwa einen Eintrag im Strafregister oder ein Führerausweisentzug haben können. Ein Anwalt sieht frühzeitig, ob solche Folgen drohen und kann allenfalls gezielt gegensteuern.
3. Was ist mit polizeilichen Vorladungen?
Wenn die Polizei Sie zur Einvernahme lädt, sind Sie grundsätzlich verpflichtet, zu erscheinen. Doch auch hier gilt: Sie müssen keine Aussagen machen. Lassen Sie sich vorab anwaltlich beraten, um Fehler zu vermeiden. Schon ein unbedachtes Wort kann – insbesondere bei Unfällen oder Geschwindigkeitsdelikten – erhebliche Auswirkungen auf die strafrechtliche Bewertung und auf Administrativmassnahmen haben.
4. Warum ist es ein Fehler, „nur schnell“ eine Aussage zu machen?
Selbst scheinbar harmlose Aussagen können für die Ermittlungsbehörden wichtig sein. Es besteht immer das Risiko, dass Aussagen aus dem Zusammenhang gerissen oder falsch interpretiert werden. Bei SVG-Delikten können die Konsequenzen besonders schwerwiegend sein: Während die Staatsanwaltschaft eine Geldstrafe verhängt, kann die Administrativbehörde (in der Regel das Strassenverkehrsamt des Wohnkantons) unabhängig davon einen Führerausweisentzug anordnen – selbst bei erstmaligen Verstössen. Ein Anwalt stellt sicher, dass Ihre Interessen gewahrt bleiben und dass Sie nicht unbewusst belastende Informationen preisgeben.
5. Kann die Aussageverweigerung negativ ausgelegt werden?
Nein. In der Schweiz darf einem Beschuldigten, der von seinem Recht auf Aussageverweigerung Gebrauch macht, grundsätzlich keine Nachteile erwachsen. Ausgenommen davon ist aber das sog. Halterindiz im Strassenverkehr. Demnach kann gemäss Bundesgericht in gewissen Situationen vom Halter erwartet werden, Angaben dazu zu machen, wer ausser ihm konkret als Täter in Frage kommt. In gewissen Situationen kann es daher taktisch sinnvoll sein, eine gezielte Aussage zu machen – allerdings nur nach Rücksprache mit einem Anwalt.
Fazit:
Wer einer strafrechtlichen Anschuldigung ausgesetzt ist, sollte nichts ohne vorherige anwaltliche Beratung unternehmen. Im Zweifel ist die Aussageverweigerung allenfalls sinnvoll. Die Konsequenzen unüberlegter Aussagen können gravierend sein und ein Anwalt kann sicherstellen, dass Ihre Rechte gewahrt bleiben und dass Sie sich nicht selbst unnötig belasten. Dies gilt besonders im Bereich des Verkehrsrechts, wo neben der strafrechtlichen Beurteilung häufig auch Administrativmassnahmen drohen – eine Kombination, die viele Betroffene nicht bedenken und die erhebliche Konsequenzen für die persönliche und berufliche Mobilität haben kann.
FF-Law Ihr Ansprechpartner für Straf- und Strassenverkehrsrecht
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Das Recht auf Aussageverweigerung gemäss Art. 113 StPO, auch bekannt als Schweigerecht, ist ein grundlegendes Recht einer beschuldigten Person in der Schweiz. Es erlaubt Ihnen, gegenüber den Strafverfolgungsbehörden keine Aussagen zu machen. Mit gewissen Ausnahmen dürfen Ihnen aus der Aussageverweigerung keine Nachteile erwachsen.