Meinungsfreiheit vs. Recht:
"Achtung, Betrügerin!" - Was darf man öffentlich im Internet sagen, ohne sich strafbar zu machen?
"Achtung, Betrügerin!" - Was darf man öffentlich im Internet sagen, ohne sich strafbar zu machen?
Grenzen der Meinungsfreiheit: Teure Warnung!
Was als Meinung gemeint war, endete mit einer Verurteilung: „Ist Betrug!“ kommentierte ein User auf Facebook. Die Betroffene? Eine Gerichtsschreiberin – die Anzeige liess nicht lange auf sich warten. Ergebnis: Verurteilung mit Strafbefehl wegen übler Nachrede zu einer bedingten Geldstrafe in Höhe von CHF 2’100.00, CHF 400.00 Busse sowie Gebühren von CHF 500.00, mediale Aufmerksamkeit, schales Erwachen.
Worum geht es bei Ehrverletzungsdelikten und Meinungsfreiheit?
Meinungsfreiheit ist nicht grenzenlos. Wer öffentlich etwas über andere sagt oder schreibt – z. B. in Online-Bewertungen oder Kommentaren –, bewegt sich schneller im Strafrecht, als vielen bewusst ist. Dabei geht es nicht nur darum, was gesagt wird – sondern auch wie.
Ehrverletzungsdelikte im Internet an der Tagesordnung
Auch wir durften das schon erleben: Ein älteres Ehepaar buchte bei uns eine Erstbesprechung. Nach kurzem Mailwechsel wurde klar, dass wir ihnen nicht helfen können. Wir sagten den Termin höflich und selbstverständlich ohne Kostenfolge ab. Wenige Tage später flatterte eine Online-Bewertung ins Haus: Wir seien eine „eher kriminelle Rechtsanwaltskanzlei, welche auf Kosten des Mandanten für die Gegenseite arbeiten würden“.
Nein – wir haben keine Anzeige erstattet. Berufsehre ist nicht strafrechtlich geschützt. Wer uns für schlechte Anwälte hält, darf das sagen. Auch wenn es nicht stimmt. Irren ist nicht strafbar. Aber es geht hier nicht mehr um die Berufsehre, sondern um persönliche Vorwürfe – und damit betreten wir den strafrechtlich relevanten Bereich.
Wer anderen kriminelles Verhalten unterstellt, betritt juristisch mindestens eine Grauzone. Solche Aussagen können schnell strafbar sein – etwa als üble Nachrede (Art. 173 StGB) oder Verleumdung (Art. 174 StGB). Auch zivilrechtlich kann das teuer werden: Persönlichkeitsverletzungen können im gerichtlichen Verfahren zu Unterlassung, Widerruf oder Genugtuung führen.
Meinungsfreiheit vs. Strafrecht – wo ist die Grenze?
Was viele nicht wissen: Strafbar ist nicht die Meinung selbst – sondern deren ehrverletzende Wirkung gegenüber Dritten. Entscheidend ist nicht, wie etwas gemeint ist, sondern wie es bei anderen ankommt. Und das beurteilt nicht die Empörung der Öffentlichkeit, sondern das Gesetz.
Die Gedanken sind frei – aber Reden kann teuer werden.
In den USA darf man fast alles sagen – Redefreiheit steht dort über fast allem. In der Schweiz ist das etwas anders: Persönlichkeitsrechte schützen auch vor öffentlicher Diffamierung. Was als satirischer Post, harsche Bewertung oder gereizter Kommentar gemeint ist, kann plötzlich Aktenzeichen haben.
Das Strafrecht wird dabei zunehmend als soziales Korrektiv eingesetzt: Der Staat verfolgt, die Gesellschaft klatscht Beifall – und wer unbequem denkt oder pointiert formuliert, riskiert rechtliche Folgen. Zwischen Shitstorm, Safe Space und Strafanzeige ist der Weg heute kürzer denn je.
Unser Fazit:
Im Fall unserer Bewertung haben wir niemanden angezeigt. Die Bewertung war Teil einer ganzen Reihe wirrer Kommentare, die die Bewerter auch über andere Personen und Institutionen im Netz verfasst hatten. Solche Aussagen sagen oft mehr über die Verfasser aus als über die bewertete Person.
Wir sind lässiger als manch eine Gerichtsschreiberin. Aber das Gesetz ist es oft nicht. Die betroffene Person wahrscheinlich auch nicht. Die Strafverfolgungsbehörden sowieso nicht.
Wir informieren mit diesen Zeilen – nicht, weil wir empfindlich sind, sondern weil viele Menschen sich schneller strafbar machen, als sie denken.
FF-Law Ihr Ansprechpartner für Strafrecht
Unsere Anwälte in Winterthur sind auf Strafrecht spezialisiert und unterstützen Sie umfassend bei Fragen zu Ehrverletzungsdelikten und deren Folgen.
Wir bieten eine ausführliche Erstberatung (1 Stunde à CHF 330.–) an, vor Ort oder per Videocall. Gemeinsam klären wir die nächsten Schritte.
FAQ zu Meinungsfreiheit und Ehrverletzungsdelikten im Internet, auf sozialen Medien und in Bewertungskommentaren
Nein. Das fällt unter die Meinungsfreiheit. Die Berufsehre ist in der Schweiz nicht strafrechtlich geschützt. Solche Aussagen sind oft zulässig, auch wenn sie unsachlich oder verletzend wirken.
Ja, das kann problematisch sein. Der Trick mit „Ich fühle mich…“ schützt nicht automatisch vor rechtlichen Konsequenzen. Wenn aus dem Kontext klar wird, dass jemandem konkretes Fehlverhalten oder sogar strafbares Verhalten unterstellt wird, kann auch das strafbar sein. Entscheidend ist wie es auf Drittpersonen wirkt.
- Üble Nachrede (Art. 173 StGB): Jemand macht ehrverletzende Aussagen über eine andere Person, ohne beweisen zu können, dass sie wahr sind.
- Verleumdung (Art. 174 StGB): Jemand behauptet ehrverletzende Tatsachen wissentlich falsch.
Beides kann strafrechtlich verfolgt werden.
Zivilrechtlich (z. B. mit einem Unterlassungsbegehren) oder strafrechtlich (Anzeige wegen Ehrverletzung). Aber: Nicht jede unschöne Bewertung ist rechtswidrig. Eine juristische Prüfung lohnt sich – auch zur Verhältnismässigkeit.
Matthias Fricker
Rechtsanwalt und Partner bei Fricker und Füllemann Rechtsanwälte
Studium an der Universität St. Gallen mit Abschluss Master in Law (M.A. HSG in Law) im Jahr 2012, eingetragen in Anwaltsregister des Kantons Zürich, Mitglied des Zürcher Anwaltsverbandes.
Fabian Füllemann
Rechtsanwalt und Partner bei Fricker und Füllemann Rechtsanwälte
Studium an den Universitäten St. Gallen und Zürich mit Abschluss Master of Law UZH im Jahr 2013, eingetragen in Anwaltsregister des Kantons Zürich, Mitglied des Zürcher Anwaltsverbandes.