In Strafverfahren steht oft Aussage gegen Aussage. Dies gilt insbesondere für sogenannte Vieraugendelikte – also Straftaten wie sexuelle Übergriffe oder häusliche Gewalt, die ohne weitere Zeugen im privaten Raum stattfinden.
Wenn Sie in einer solchen Situation zu Unrecht beschuldigt werden, ist der erste Gedanke oft: „Diese Person ist unglaubwürdig, sie lügt!“ Doch in der rechtlichen Praxis ist dieser Fokus oft zu kurz gegriffen.
Es geht nicht darum, ob die andere Person generell „ehrlich“ ist, sondern ob ihre spezifische Aussage einer forensischen Prüfung standhält. (Hinweis: Suchen Sie konkrete Verhaltensregeln für den Notfall? In unserem Basis-Ratgeber „Falsche Beschuldigung: Wie Sie sich jetzt richtig verhalten„ erklären wir die wichtigsten ersten Schritte wie Aussageverweigerung und Beweissicherung.)
In diesem vertiefenden Artikel zeigen wir auf, was psychologisch hinter Falschaussagen steckt und warum die richtige juristische Strategie jetzt Geduld erfordert.
Der feine Unterschied: Glaubwürdigkeit vs. Glaubhaftigkeit
In der modernen Strafverteidigung unterscheiden wir strikt zwischen zwei Begriffen, die im Alltag oft verwechselt werden:
Glaubwürdigkeit (Die Person): Dies bezieht sich auf die generelle Persönlichkeit. Ist die Person bekannt dafür zu lügen? Hat sie einen guten Leumund? Früher lag hier der Fokus. Heute wissen wir: Auch „Lügner“ können die Wahrheit sagen, und auch unbescholtene Bürger können die Unwahrheit berichten.
Glaubhaftigkeit (Die Aussage): Hierauf liegt heute der juristische Fokus. Es wird geprüft: Weist die konkrete Aussage Merkmale auf, die für ein echtes Erlebnis sprechen?
Warum ist das für Sie wichtig? Wir müssen als Verteidiger nicht die Persönlichkeit der Falschbeschuldigerin oder des Falschbeschuldigers „zerstören“. Ein solcher Angriff auf die Person wird vor Gericht oft als respektloses „Victim Blaming“ ausgelegt und zeigt daher meist nur wenig Wirkung. Wir greifen stattdessen präzise die Glaubhaftigkeit der Aussage an. Wir zeigen auf, dass die Schilderung psychologisch nicht stimmig ist – unabhängig davon, wie „nett“ oder „seriös“ die Person wirkt.
Es ist nicht immer eine Lüge: Die drei Arten der Falschbeschuldigung
Warum machen Menschen falsche Aussagen? Der renommierte Forensiker Frank Urbaniok analysiert in seinem aktuellen Fachartikel „Neuralgische Punkte in Strafverfahren“ (AJP 12/2025) drei Kategorien, die wir in der Praxis häufig sehen.
Die gezielte Lüge Hier handeln Falschbeschuldigerinnen oder Falschbeschuldiger aus klarem Kalkül: Rache nach einer Trennung, Streit um das Sorgerecht oder finanzielle Vorteile. Das ist der „Klassiker“, an den jeder denkt.
Die „subjektive Wahrheit“ (Der häufige Fall) Viel komplexer ist jedoch das Phänomen der „subjektiven Wahrheit“. Hier ist der Hass, die Wut oder die Enttäuschung über Sie so gross, dass die Gegenseite diese Gefühle unbewusst in Fakten umwandelt. Das Motto lautet: „Ich fühle mich als Opfer, also muss er ein Täter sein.“ Reale Ereignisse werden im Nachhinein umgedeutet. Die Person weiss theoretisch, dass es nicht stimmt, blendet dieses Wissen aber aus, weil die Emotion („Ich wurde verletzt“) alles überlagert. Diese Personen wirken vor Gericht oft sehr authentisch, weil sie subjektiv nicht das Gefühl haben, zu lügen.
False Memories (Falsche Erinnerungen) Unser Gedächtnis funktioniert nicht wie eine Videokamera. Erinnerungen werden jedes Mal neu konstruiert, wenn wir sie abrufen. Studien zeigen, dass bei rund 30% der Menschen komplexe falsche Erinnerungen induziert werden können.
Alarmierende Trends: Einfluss von Social Media und Therapien
Frank Urbaniok weist in seiner aktuellen Publikation auf gesellschaftliche Entwicklungen hin, die Falschbeschuldigungen begünstigen und die wir teilweise ebenfalls beobachten:
Der „Social Media“-Effekt: Auf Plattformen wie TikTok oder Instagram wird oft die eigene Befindlichkeit zum Massstab aller Dinge gemacht. Probleme werden „externalisiert“: Wenn ich mich schlecht fühle, muss jemand anderes (durch eine Straftat) schuld sein.
Therapie-Induktion: Leider gibt es Fälle, in denen Falschbeschuldigungen erst in einer Therapie entstehen. Durch suggestive Fragen („Da muss doch in der Kindheit etwas gewesen sein“) können Therapeuten unabsichtlich falsche Erinnerungen pflanzen oder ein Opfernarrativ verstärken. Urbaniok spricht hier von einer teils ideologisch aufgeladenen Debatte, bei der eine kritische Prüfung der Aussagen fälschlicherweise als Angriff auf den Opferschutz gewertet wird.
Strategie: Warum Sie mit der Gegenanzeige warten sollten
Wenn Sie wissen, dass die Vorwürfe falsch sind, ist der Impuls verständlich: „Ich mache sofort eine Gegenanzeige wegen Falscher Anschuldigung!“
Aus anwaltlicher Sicht raten wir meist: Warten Sie damit ab.
Bevor wir zum Gegenangriff übergehen, müssen wir zuerst die Vorwürfe gegen Sie entkräften. Der Fokus sollte einstweilen primär darauf liegen, das Strafverfahren gegen Sie zu Fall zu bringen. Jede Ablenkung kann Ihre Verteidigung schwächen.
Eine Gegenanzeige zu Beginn des Verfahrens ist zudem oft strategisch ungünstig:
Keine Priorität: Solange Ihr Strafverfahren läuft, wird die Gegenanzeige von den Behörden meist ohnehin nicht behandelt oder sistiert.
Glaubwürdigkeit: Es kann als reine „Retourkutsche“ wirken und den Fokus von den Schwächen der gegnerischen Aussage ablenken.
Der richtige Weg: Die Gegenanzeige ist der zweite Schritt. Sie erfolgt idealerweise erst, wenn sich eine Einstellung Ihres Verfahrens oder ein Freispruch deutlich abzeichnen. Erst mit diesem Fundament können wir den Spiess effektiv umdrehen.
Exkurs: Warum ermittelt der Staatsanwalt nicht von sich aus?
Rechtlich gesehen ist die Falsche Anschuldigung (Art. 303 StGB) ein sogenanntes Offizialdelikt. Das bedeutet: Wenn ein Staatsanwalt merkt, dass eine Anzeige gelogen war, müsste er eigentlich von Amtes wegen ein Verfahren gegen den Falschbeschuldiger eröffnen.
In der Praxis geschieht dies jedoch äusserst selten. Warum?
Beweisschwierigkeiten: Um jemanden wegen Falscher Anschuldigung zu verurteilen, muss man ihm den Vorsatz nachweisen („wider besseres Wissen“). Bei „subjektiven Wahrheiten“ oder falschen Erinnerungen fehlt dieser Vorsatz oft.
Angst vor öffentlicher Kritik: Staatsanwaltschaften und Gerichte stehen unter enormem gesellschaftlichen Druck. Ein Verfahren gegen ein vermeintliches Opfer zu eröffnen oder einen Freispruch zu sprechen, ist höchst unpopulär. Prominente Fälle – wie etwa der Prozess gegen einen Bündner Richter oder gegen einen Influencer – zeigen, wie emotional und intensiv diese Themen in den Medien diskutiert werden. Es besteht durchaus ein gewisser Druck, „opferfreundlich“ zu entscheiden.
Unterschätzung des Problems: Viele Behörden unterschätzen laut Urbaniok die Häufigkeit von Falschbeschuldigungen oder vermuten eher ein „Missverständnis“ als eine Straftat.
Das bedeutet für Sie: Sie können sich nicht darauf verlassen, dass „der Staat das schon regelt“. Sie brauchen eine aktive Verteidigung.
Angriffspunkte für die Verteidigung: Glaubhaftigkeit prüfen
Auch wenn Falschbeschuldigerinnen und Falschbeschuldiger subjektiv an ihre Version glauben – objektiv bleibt die Aussage falsch. Ein erfahrener Strafverteidiger analysiert die Aussagen dabei auf die sogenannte Glaubhaftigkeit. Das sind fundierte Kriterien, die Hinweise auf den Wahrheitsgehalt von Aussagen liefern. Analysiert werden u.a.:
- Widerspruchsfreiheit: Ist die Aussage in ihrem Wesenskern konstant oder ändert sich die Geschichte laufend?
- Konsistenz: Passt die Schilderung zum objektiven Zeitablauf und anderen Beweisen (z.B. Chats, GPS-Daten)?
- Detailreichtum: Enthält die Aussage sogenannte Realkennzeichen (wie komplexe Details) oder bleibt sie blass und klischeehaft?
Wir demontieren die Falschbeschuldigung dort, wo sie angreifbar ist: In der Struktur und Logik der Aussage selbst.
Zu Unrecht beschuldigt? Handeln Sie strategisch.
Sie stehen unter dem Druck einer falschen Strafanzeige? Sie sind unsicher, wie Sie sich gegenüber der Polizei verhalten sollen oder ob eine Gegenanzeige sinnvoll ist?
Warten Sie nicht, bis Sie sich durch eine unbedachte Aussage selbst belasten.
Unsere Anwälte für Strafrecht bei FF-Law in Winterthur sind auf strafrechtliche Verteidigung spezialisiert. Wir prüfen die Glaubhaftigkeit der Aussagen gegen Sie akribisch und entwickeln die richtige Strategie für Ihren Freispruch.
Wir bieten eine ausführliche Erstberatung (1 Stunde à CHF 330.–) an, vor Ort oder per Videocall. Gemeinsam analysieren wir Ihre Situation und klären die nächsten strategischen Schritte.
FAQ: Häufige Fragen bei Falschbeschuldigungen
Viele denken, bei „Aussage gegen Aussage“ entscheidet das Gericht willkürlich oder immer für das Opfer. Das ist falsch. Gerichte müssen die sogenannte Glaubhaftigkeit der belastenden Aussage prüfen. Wir als Verteidiger analysieren die Aussage auf psychologische Merkmale („Realkennzeichen“): Ist sie logisch, detailreich und widerspruchsfrei? Gibt es Zweifel, gilt der Grundsatz „Im Zweifel für den Angeklagten“ (in dubio pro reo).
Das ist das Tückische an der „subjektiven Wahrheit“. Wenn jemand aus Wut oder Enttäuschung die Realität verdrängt, glaubt er oft selbst an seine Version. Da er nicht bewusst lügt, wirkt er nicht nervös. Ein erfahrener Anwalt lässt sich davon nicht beeindrucken, sondern deckt Widersprüche in der Sache auf – egal wie authentisch die Person wirkt.
Der wichtigste Punkt: Sie müssen Ihre Unschuld theoretisch nicht beweisen – der Staat muss Ihnen die Schuld nachweisen. In der Praxis helfen wir Ihnen aber, entlastende Indizien zu sammeln (Chatverläufe, Zeitangaben, GPS-Daten), welche die gegnerische Aussage widerlegen. Versuchen Sie dies aber niemals auf eigene Faust bei der Polizei, sondern immer über Ihren Anwalt.
Nicht sofort. Eine Gegenanzeige (wegen Falscher Anschuldigung oder Verleumdung) wirkt zu Beginn oft wie eine Racheaktion und wird von der Staatsanwaltschaft meist erst einmal ignoriert. Taktisch klüger ist es, zuerst das Strafverfahren gegen Sie zu Fall zu bringen (Einstellung oder Freispruch). Mit diesem „Sieg“ im Rücken ist eine Gegenanzeige viel erfolgversprechender.
Wenn Sie eine Vorladung erhalten, müssen Sie erscheinen – aber Sie müssen (und sollten!) nichts sagen, ohne dass Sie sich zuvor mit einem Anwalt beraten haben. Viele Unschuldige reden sich um Kopf und Kragen, weil sie das „Missverständnis“ aufklären wollen. Da die Gegenseite aber oft fest an ihre Version glaubt, lässt sich das nicht einfach wegerklären. Schweigen Sie konsequent, bis wir Akteneinsicht haben.
Ja, das ist oft ein entscheidender Punkt. Erinnerungen sind nicht statisch. Wissenschaftliche Studien zeigen, dass in Therapien durch suggestive Fragen („Da muss doch etwas gewesen sein“) unabsichtlich falsche Erinnerungen („False Memories“) entstehen können. Wenn Anschuldigungen vage bleiben oder erst Jahre später im Laufe einer Behandlung „hochkommen“, ist das ein Warnsignal, das wir besonders kritisch prüfen.
Matthias Fricker
Rechtsanwalt und Partner bei Fricker und Füllemann Rechtsanwälte
Studium an der Universität St. Gallen mit Abschluss Master in Law (M.A. HSG in Law) im Jahr 2012, eingetragen in Anwaltsregister des Kantons Zürich, Mitglied des Zürcher Anwaltsverbandes.
Fabian Füllemann
Rechtsanwalt und Partner bei Fricker und Füllemann Rechtsanwälte
Studium an den Universitäten St. Gallen und Zürich mit Abschluss Master of Law UZH im Jahr 2013, eingetragen in Anwaltsregister des Kantons Zürich, Mitglied des Zürcher Anwaltsverbandes.