Zum Inhalt springen

Bussentabellen Schweiz: Was kostet zu schnelles Fahren?

Wer geblitzt wird, sucht Orientierung. Die Bussentabelle Schweiz 2026 zeigt typische Bussensätze bei verschiedenen Geschwindigkeit und erklärt den rechtlichen Rahmen – von der einfachen Ordnungsbusse bis hin zum Raserdelikt.
Bussentabelle Schweiz 2026

Stand: Dezember 2025 – Ohne Gewähr

Rechtsgrundlagen: OBV vs. SVG

Das Schweizer Verkehrsrecht unterscheidet strikt zwischen zwei „Straf-Systemen“:

  • Ordnungsbussen (OBV): Gilt für geringfügige Übertretungen (z.B. Führerausweis vergessen, Parkbusse, geringe Geschwindigkeitsübertretungen, etc.).
    • Fixe Strafen: Sie zahlen eine vordefinierte Busse und die Sache ist erledigt.
    • Keine Folgen: Kein Eintrag im Strafregister, kein Entzug des Ausweises.
  • Strassenverkehrsgesetz (SVG): Greift, sobald die Schwellen der OBV überschritten werden.
    • Strafverfahren: Die Polizei erstattet eine Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft. Es drohen Bussen, Geld- und sogar Freiheitsstrafen
    • Administrativverfahren: Zusätzlich prüft das Strassenverkehrsamt Massnahmen am Führerausweis (Verwarnung oder Entzug)

Bussentabelle: Geschwindigkeit (Ordnungsbussen)

Die folgenden Sätze gelten nur, wenn der Verstoss noch im Bereich der OBV liegt (nach Abzug der Toleranz).

Überschreitung (netto)Innerorts (inkl. 30er-Zone)AusserortsAutobahn
1–5 km/hCHF 40CHF 40CHF 20
6–10 km/hCHF 120CHF 100CHF 60
11–15 km/hCHF 250CHF 160CHF 120
16–20 km/hStrafverfahrenCHF 240CHF 180
21–25 km/hStrafverfahrenStrafverfahrenCHF 260
Ab 26 km/hStrafverfahrenStrafverfahrenStrafverfahren

Das Verfahren nach dem Strassenverkehrsgesetz (SVG)

Liegt die Geschwindigkeit über dem OBV-Limit, kommen die Bestimmungen des Strassenverkehrsgesetzes (SVG) zur Anwendung. 

Es bestehen keine fixen gesetzlichen Vorgaben zur Höhe der Sanktionen, jedoch existieren Strafmassempfehlungen, z.B. von der Schweizerische Staatsanwaltschaftskonferenz SSK.

  • Einfache Verkehrsregelverletzungen: Bei geringen Überschreitungen über dem Limit (z.B. 16–20 km/h innerorts) droht eine Busse plus Verfahrenskosten.
  • Grobe Verkehrsregelverletzung: Ab einer Überschreitung von 25 km/h innerorts oder 30 km/h ausserorts wird es ernst. Hier drohen insbesondere Geldstrafen und hohe Bussen.
  • Qualifiziert grobe Verkehrsregelverletzung: Bei Raserdelikten droht eine Gefängnisstrafe
 

Zusätzlich zum Strafverfahren droht Ihnen Ungemach vom Strassenverkehrsamt Ihres Wohnkantons. Dieses eröffnet ein Administrativmassnahmeverfahren. Dabei wird unterschieden zwischen:

  • Leichte Widerhandlung: oftmals nur Verwarnung
  • Mittelschwere Widerhandlung: Führerausweisentzug von mind. 1 Monat
  • Schwere Widerhandlung: Führerausweisentzug von mindestens 3 Monaten
 

Die Einstufung richtet sich nicht nur nach der Geschwindigkeit, sondern auch nach den Umständen.

Hintergrund-Tipp: Die obige Einteilung in leichte, mittelschwere und schwere Widerhandlungen ist entscheidend für die Dauer des Führerausweisentzugs. Eine detaillierte km/h-Auflistung für jede Zone (innerorts, ausserorts, Autobahn) finden Sie in unserem ergänzenden Fachbeitrag: 👉 Führerausweisentzug: Ab wie viel km/h ist der Ausweis weg?

Das Raserdelikt (qualifiziert grobe Verkehrsregelverletzung)

Besonders krasse Überschreitungen werden gemäss Art. 90 Abs. 4 SVG als Raserdelikt qualifiziert. Dies zieht eine Mindestfreiheitsstrafe von einem Jahr nach sich.

Raser-Schwellenwerte (nach Abzug der Toleranz):

  • 30er-Zone: ab 40 km/h zu viel (Total 70 km/h)
  • Innerorts (50 km/h): ab 50 km/h zu viel (Total 100 km/h)
  • Ausserorts (80 km/h): ab 60 km/h zu viel (Total 140 km/h)
  • Autobahn (120 km/h): ab 80 km/h zu viel (Total 200 km/h)

Warum diese Übersicht „ohne Gewähr“ ist

Diese Übersicht dient der Orientierung. Sie ersetzt keine Einzelfallprüfung, weil:

  • Toleranzabzüge variieren
  • Messarten unterschiedlich sind
  • frühere Verstösse relevant sein können
  • Administrativmassnahmen kaskadenartig wirken

Wer sicher wissen will, was konkret droht, muss den gesamten Kontext betrachten.

Wurden Sie geblitzt?

Sie wurden im Strassenverkehr geblitzt und möchten nun wissen, was Ihnen droht? Warten Sie nicht ab, bis vollendete Tatsachen geschaffen werden.

Unsere auf Strassenverkehrsrecht spezialisierten Anwälte in Winterthur kennen die harte Praxis der Staatsanwaltschaften und Strassenverkehrsämter. Wir unterstützen Sie dabei, sich im Straf- und Administrativmassnahmeverfahren zur Wehr zu setzen.

Wir bieten eine ausführliche Erstberatung (1 Stunde à CHF 330.–) an, vor Ort oder per Videocall. Gemeinsam analysieren wir Ihre Situation und klären die nächsten strategischen Schritte.

 

FAQ: Häufige Fragen bei Geschwindigkeitsüberschreitungen

Ja, für Verstösse im Bereich der Ordnungsbussenverordnung (OBV) sind die Tarife fix und schweizweit einheitlich. Sobald jedoch ein ordentliches Strafverfahren nach dem Strassenverkehrsgesetz (SVG) eingeleitet wird – etwa bei höheren Geschwindigkeiten –, gibt es keine festen Beträge mehr. Die Staatsanwaltschaften nutzen dann Strafmassempfehlungen als Richtwerte, wobei der Einzelfall und das Verschulden entscheidend sind.

Ein Strafverfahren wird immer dann eröffnet, wenn die Schwellenwerte für eine anonyme Ordnungsbusse überschritten sind. Typische Grenzen (netto) sind:

Innerorts (30/50 km/h): Ab 16 km/h zu viel.

Ausserorts (80 km/h): Ab 21 km/h zu viel.

Autobahn (120 km/h): Ab 26 km/h zu viel. In diesen Fällen erhalten Sie keine Einzahlungsscheine vor Ort, sondern eine Anzeige bei der Staatsanwaltschaft.

Nein. In der Schweiz gibt es das Prinzip der zweigleisigen Verfahren.

Das Strafverfahren legt die Bestrafung fest (z.B. Busse, Geld- oder Freiheitsstrafe fest).

Das Administrativverfahren des Strassenverkehrsamtes entscheidet separat über Massnahmen wie eine Verwarnung oder einen Führerausweisentzug. Sie können also für dasselbe Ereignis sowohl eine Geldstrafe bezahlen als auch den Ausweis abgeben müssen.

Ein Raserdelikt liegt bei besonders krassen Geschwindigkeitsüberschreitungen vor, zum Beispiel ab 40 km/h zu viel in einer 30er-Zone oder ab 80 km/h zu viel auf der Autobahn. Die rechtlichen Folgen sind massiv:

Es wird zwingend eine Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr ausgesprochen.

Der Führerausweis wird für mindestens zwei Jahre entzogen.

Das Fahrzeug kann unter Umständen eingezogen und verwertet werden.

Wenn kein fixes Bussgeld (OBV) mehr möglich ist, wird oft auf eine Geldstrafe in Tagessätzen erkannt.

Die Anzahl der Tagessätze richtet sich nach der Schwere der Tat (z. B. ab 20 Tagessätzen bei grober Verletzung).

Die Höhe eines einzelnen Tagessatzes (CHF-Betrag) hängt von Ihren persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen ab.

Bild von Matthias Fricker

Matthias Fricker

Rechtsanwalt und Partner bei Fricker und Füllemann Rechtsanwälte
Studium an der Universität St. Gallen mit Abschluss Master in Law (M.A. HSG in Law) im Jahr 2012, eingetragen in Anwaltsregister des Kantons Zürich, Mitglied des Zürcher Anwaltsverbandes.

Alle Beiträge
Bild von Fabian Füllemann

Fabian Füllemann

Rechtsanwalt und Partner bei Fricker und Füllemann Rechtsanwälte
Studium an den Universitäten St. Gallen und Zürich mit Abschluss Master of Law UZH im Jahr 2013, eingetragen in Anwaltsregister des Kantons Zürich, Mitglied des Zürcher Anwaltsverbandes.

Alle Beiträge

Teilen:

Facebook
Twitter
LinkedIn

Weitere Beiträge

Verkehrspsychologisches Gutachten bestehen

Verkehrspsychologisches Gutachten bestehen: So meistern Sie die Abklärung beim Strassenverkehrsamt

Wenn das Strassenverkehrsamt an Ihrer charakterlichen oder kognitiven Fahreignung zweifelt, wird eine verkehrspsychologische Untersuchung (VPU) angeordnet. Während viele Betroffene dieses Gutachten primär mit Raserdelikten assoziieren, ist das Spektrum der Anwendungsfälle in der Schweizer Rechtspraxis deutlich breiter. Wer unvorbereitet in dieses Verfahren geht, riskiert nicht nur hohe Kosten, sondern einen jahrelangen Entzug der Mobilität.

Titelbild zum Artikel über die Anbindehaltung Hund, das den juristischen Konflikt zwischen Bundesrecht und kantonaler Vollzugspraxis thematisiert.

Hundehaltung an der Kette: Die trügerische Lücke zwischen Bundesrecht und kantonaler Praxis

Die Anbindehaltung von Hunden ist ein juristisches Minenfeld. Während das Bundesrecht Laufketten unter strengen Auflagen theoretisch erlaubt, greifen einzelne kantonale Veterinärbehörden hart durch und verbieten die dauerhafte Anbindehaltung faktisch. In diesem Beitrag erfahren Sie, warum die „5-Stunden-Regel“ und technische Masse oft nicht vor einem Strafverfahren schützen und weshalb Sie im Kanton Zürich auf Alternativen setzen sollten.

Titelgrafik zum Thema IV-Anmeldung abgelehnt: Übersicht zum Rechtsmittelverfahren im Sozialversicherungsrecht bei negativen Verfügungen.

IV-Anmeldung abgelehnt – was tun?

Eine abgelehnte IV-Anmeldung ist für viele Betroffene ein harter Einschnitt. Nach oft monatelangen medizinischen Abklärungen folgt ein kurzer Entscheid: kein Anspruch auf Leistungen. Zurück bleiben Unsicherheit, finanzielle Sorgen und die Frage, ob man sich dagegen wehren soll – oder ob der Entscheid schlicht hinzunehmen ist.

Dieser Beitrag zeigt, was eine IV-Ablehnung tatsächlich bedeutet, warum sie häufig vorkommt und welche realistischen nächsten Schritte bestehen.

Sollen wir Sie kontaktieren?

Ihre Anwälte aus Winterthur

Brauchen Sie Unterstützung?
Jetzt Termin vereinbaren!

📞 Kontaktieren Sie uns jetzt: Rufen Sie uns unter +41 52 222 01 20 an oder buchen Sie Ihre Erstbesprechung online 🌐 – schnell, unkompliziert und verbindlich.

Feiertagspause

Unsere Kanzlei bleibt über die Feiertage geschlossen. 

Ab Montag, 5. Januar 2026, sind wir wieder für Sie erreichbar.

Wir wünschen Ihnen frohe Feiertage und einen guten Rutsch ins neue Jahr!