Viele Strafverfahren entscheiden sich nicht durch Fingerabdrücke oder Videoaufnahmen, sondern durch Aussagen: durch die Aussagen von Zeugen, der Privatklägerschaft oder der beschuldigten Person. Besonders häufig wird die Situation als „Aussage gegen Aussage“ beschrieben. Es gibt keine neutralen Zeugen und kaum objektive Spuren. Zwei Personen schildern denselben Vorfall unterschiedlich. Dann stellt sich die zentrale Frage:
Wie kommt ein Gericht zu einer Überzeugung, wenn sich zwei Versionen widersprechen?
Dieser Beitrag erklärt, wie Gerichte Aussagen tatsächlich beurteilen, welche Kriterien dabei eine Rolle spielen und welche Bedeutung Indizien, Konfrontationen und aussagepsychologische Gutachten im Strafverfahren haben.
Grundprinzipien der Beweiswürdigung im Strafverfahren
Im Schweizer Strafverfahren gilt der Grundsatz der freien Beweiswürdigung. Das Gericht bewertet die vorhandenen Beweise nach seiner aus dem gesamten Verfahren gewonnenen Überzeugung.
Das bedeutet jedoch nicht, dass Gerichte frei oder beliebig entscheiden können. Die Beweiswürdigung muss nachvollziehbar begründet werden und auf dem gesamten Beweisergebnis beruhen.
Gleichzeitig gilt die Unschuldsvermutung. Bleiben nach der gesamten Beweiswürdigung erhebliche Zweifel bestehen, muss das Gericht zugunsten der beschuldigten Person entscheiden.
Dieser Grundsatz wird häufig mit dem Ausdruck „in dubio pro reo“ beschrieben (Art. 10 StPO).
Glaubwürdigkeit und Glaubhaftigkeit – ein zentraler Unterschied
Ein häufiges Missverständnis betrifft die Begriffe Glaubwürdigkeit und Glaubhaftigkeit.
Glaubwürdigkeit beschreibt Eigenschaften einer Person, beispielsweise den allgemeinen Eindruck oder die Zuverlässigkeit.
Für Gerichte ist jedoch vor allem die Glaubhaftigkeit einer konkreten Aussage entscheidend. Es geht also nicht darum, ob jemand als Person „glaubwürdig wirkt“, sondern ob die geschilderte Darstellung tatsächlich plausibel ist.
Auch eine grundsätzlich zuverlässige Person kann sich irren oder eine unzutreffende Aussage machen. Umgekehrt kann eine Person mit problematischem Hintergrund dennoch eine zutreffende Darstellung schildern.
Gerichte konzentrieren sich deshalb auf die Qualität der Aussage selbst.
Welche Kriterien Gerichte bei Aussagen prüfen
In der gerichtlichen Praxis gibt es keine starre Checkliste. Dennoch spielen bestimmte Kriterien bei der Bewertung von Aussagen regelmässig eine Rolle.
Innere Stimmigkeit der Aussage
Eine Aussage wird darauf geprüft, ob sie in sich logisch und nachvollziehbar ist.
Dabei wird insbesondere betrachtet
- zeitliche Abfolge des Geschehens
- Zusammenhang der einzelnen Ereignisse
- Plausibilität der geschilderten Situation
Widersprüche in zentralen Punkten können Zweifel an der Aussage auslösen.
Detailreichtum und Erlebnisbezug
Gerichte achten häufig darauf, ob eine Aussage typische Merkmale einer tatsächlichen Erinnerung enthält.
Dazu gehören beispielsweise
- situative Details
- Randinformationen
- konkrete Ablaufbeschreibungen
Mehr Details bedeuten jedoch nicht automatisch mehr Glaubhaftigkeit. Entscheidend ist, ob die Details in eine natürliche Erinnerung passen.
Konstanz über mehrere Einvernahmen
Ein weiteres wichtiges Kriterium ist die Entwicklung einer Aussage über die Zeit.
Gerichte prüfen beispielsweise
- ob zentrale Kernaussagen konstant bleiben
- ob Veränderungen plausibel erklärt werden können
- ob neue Elemente erst später auftauchen
Kleinere Abweichungen sind normal. Entscheidend sind Widersprüche in zentralen Punkten.
Einbettung in objektive Indizien
Aussagen werden nicht isoliert betrachtet. Sie werden immer im Zusammenhang mit anderen Beweismitteln bewertet.
Typische Indizien können sein
- Chatverläufe
- Telefonverbindungen
- Standortdaten
- medizinische Befunde
- Aussagen von Drittpersonen
Gerade in Aussagekonstellationen kann eine solche Indizienkette entscheidend sein.
Aussage gegen Aussage – was das rechtlich bedeutet
Der Ausdruck „Aussage gegen Aussage“ beschreibt lediglich eine typische Beweislage. Es handelt sich nicht um eine eigene rechtliche Regel.
Ein Gericht kann auch in einer solchen Situation zu einer Verurteilung gelangen, wenn es nach umfassender Würdigung der Beweise überzeugt ist, dass sich der Sachverhalt so zugetragen hat.
Gleichzeitig gelten in solchen Fällen erhöhte Anforderungen an die Begründung der Beweiswürdigung.
Das Gericht muss nachvollziehbar erklären
- weshalb es einer Aussage folgt
- weshalb es die andere Darstellung für weniger überzeugend hält
- weshalb verbleibende Zweifel nicht entscheidend sind.
Rolle von Einvernahmen und Konfrontationen
Die Qualität einer Aussage hängt stark davon ab, wie sie erhoben wurde.
Im Strafverfahren besteht grundsätzlich ein Anspruch darauf, belastende Personen wenigstens einmal zu befragen. Dieses sogenannte Konfrontationsrecht ist ein zentraler Bestandteil eines fairen Strafverfahrens.
Auch die Teilnahme der Verteidigung an Einvernahmen kann entscheidend sein, um Unklarheiten oder Widersprüche frühzeitig zu klären.
Mehr dazu lesen Sie auch in unserem Beitrag zur polizeilichen Vorladung.
Wann aussagepsychologische Gutachten eingesetzt werden
In besonders schwierigen Beweislagen kann ein Gericht ein aussagepsychologisches Gutachten einholen.
Solche Gutachten untersuchen beispielsweise
- Struktur und Qualität einer Aussage
- Entwicklung über mehrere Einvernahmen hinweg
- mögliche Suggestionseffekte
- Hinweise auf Erlebnisbezug
Ein Gutachten ersetzt jedoch nicht die Beweiswürdigung des Gerichts. Es liefert lediglich eine zusätzliche fachliche Grundlage.
Was bei falschen Beschuldigungen besonders wichtig ist
In Verfahren, in denen jemand zu Unrecht beschuldigt wird, spielt die Strukturierung der Beweislage eine zentrale Rolle.
Wichtige Schritte können beispielsweise sein
- frühzeitige anwaltliche Beratung
- Sicherung von Kommunikationsdaten
- Erstellung einer klaren Chronologie
- Sicherung möglicher Entlastungsindizien
Weitere Hinweise finden Sie auch in unseren Beiträgen zum richtigen Verhalten bei falscher Beschuldigung sowie zur Psychologie der Falschbeschuldigung.
Fazit
Gerichte beurteilen Aussagen nicht nach Sympathie oder Auftreten, sondern im Rahmen einer umfassenden Beweiswürdigung.
Dabei spielen insbesondere eine Rolle
- innere Stimmigkeit der Aussage
- Konstanz über mehrere Einvernahmen
- Einbettung in objektive Indizien
- Qualität der Einvernahmen und Konfrontationen
Bleiben am Ende erhebliche Zweifel bestehen, gilt der Grundsatz „in dubio pro reo“.
Sind Sie Beschuldigter in einem Strafverfahren mit Aussage gegen Aussage?
In vielen Strafverfahren entscheidet sich der Ausgang wesentlich anhand von Aussagen. Gerade in Konstellationen, in denen sich zwei Versionen widersprechen, kommt der Strukturierung der Beweislage eine zentrale Bedeutung zu.
Fehler in frühen Einvernahmen lassen sich später oft nur schwer korrigieren. Gleichzeitig können unpräzise oder missverständliche Aussagen die Beweiswürdigung nachhaltig beeinflussen.
Unsere im Strafrecht tätigen Anwälte in Winterthur analysieren die Beweislage Ihres Verfahrens, prüfen die Aussagen im Kontext der gesamten Akten und entwickeln eine Verteidigungsstrategie. Dabei achten wir insbesondere darauf, wie Aussagen erhoben wurden, welche Widersprüche bestehen und welche entlastenden Indizien berücksichtigt werden müssen.
Wir bieten eine ausführliche Erstberatung (1 Stunde à CHF 330.–) an, vor Ort oder per Videocall. Gemeinsam analysieren wir Ihre Situation und klären die nächsten strategischen Schritte.
FAQ: Wie Gerichte Aussagen bewerten
Ja. Auch eine einzelne Aussage kann für eine Verurteilung ausreichen, wenn das Gericht nach umfassender Beweiswürdigung überzeugt ist, dass sich der Sachverhalt so zugetragen hat.
Nein. Aussage gegen Aussage beschreibt lediglich eine Beweislage. Ein Freispruch erfolgt nur dann, wenn nach der gesamten Beweiswürdigung erhebliche Zweifel bestehen bleiben.
Gerichte achten insbesondere auf die innere Stimmigkeit der Aussage, ihre Entwicklung über mehrere Einvernahmen hinweg sowie ihre Übereinstimmung mit objektiven Indizien.
Ein Gericht kann ein solches Gutachten anordnen, wenn die Glaubhaftigkeit einer Aussage für den Ausgang des Verfahrens entscheidend ist und eine besonders sorgfältige Analyse erforderlich erscheint.
Grundsätzlich ja. Aussagen können im Verlauf des Strafverfahrens präzisiert oder ergänzt werden. Gerichte prüfen jedoch genau, weshalb sich eine Darstellung verändert hat. Widersprüche in zentralen Punkten können Zweifel an der Glaubhaftigkeit auslösen, insbesondere wenn sie nicht plausibel erklärt werden können.
Gerade in solchen Konstellationen können Indizien entscheidend sein. Dazu gehören beispielsweise Kommunikationsdaten, zeitliche Abläufe, medizinische Befunde oder Aussagen von Drittpersonen. Solche Indizien können eine Aussage stützen oder Zweifel an einer Darstellung begründen.
Die Glaubwürdigkeit bezieht sich auf den allgemeinen Charakter oder die Zuverlässigkeit einer Person. Für das Gericht ist jedoch primär die Glaubhaftigkeit entscheidend: Sie bewertet, ob die konkrete Aussage in sich schlüssig, detailreich und plausibel ist. Auch eine grundsätzlich unzuverlässige Person kann eine glaubhafte (wahre) Aussage machen.
Matthias Fricker
Rechtsanwalt und Partner bei Fricker und Füllemann Rechtsanwälte
Studium an der Universität St. Gallen mit Abschluss Master in Law (M.A. HSG in Law) im Jahr 2012, eingetragen in Anwaltsregister des Kantons Zürich, Mitglied des Zürcher Anwaltsverbandes.
Fabian Füllemann
Rechtsanwalt und Partner bei Fricker und Füllemann Rechtsanwälte
Studium an den Universitäten St. Gallen und Zürich mit Abschluss Master of Law UZH im Jahr 2013, eingetragen in Anwaltsregister des Kantons Zürich, Mitglied des Zürcher Anwaltsverbandes.