Führerausweisentzug ab 1.5 Promille: Wenn die Abklärung bei einem Verkehrsarzt (Stufe 4) droht
Wer mit 1.5 Promille oder mehr am Steuer erwischt wird, verliert nicht nur vorübergehend den Führerausweis. Ab diesem Wert zweifelt das Strassenverkehrsamt an der generellen Fahreignung und ordnet eine verkehrsmedizinische Abklärung bei einem Verkehrsarzt (Stufe 4) an. Das zentrale Untersuchungskriterium ist dabei oft die Haaranalyse. Lesen Sie, was bei der Abklärung auf Sie zukommt und warum der Ausweis oft monatelang wegen geforderter Vollabstinenz entzogen bleibt.