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17. März 2026

Grafik zum Strassenverkehrsrecht: Kurzüberblick zum Führerausweisentzug ab 1.5 Promille und der zwingenden Abklärung beim Verkehrsarzt Stufe 4.
Recht hat Vorfahrt
Matthias Fricker

Führerausweisentzug ab 1.5 Promille: Wenn die Abklärung bei einem Verkehrsarzt (Stufe 4) droht

Wer mit 1.5 Promille oder mehr am Steuer erwischt wird, verliert nicht nur vorübergehend den Führerausweis. Ab diesem Wert zweifelt das Strassenverkehrsamt an der generellen Fahreignung und ordnet eine verkehrsmedizinische Abklärung bei einem Verkehrsarzt (Stufe 4) an. Das zentrale Untersuchungskriterium ist dabei oft die Haaranalyse. Lesen Sie, was bei der Abklärung auf Sie zukommt und warum der Ausweis oft monatelang wegen geforderter Vollabstinenz entzogen bleibt.

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Feiertagspause

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Ab Montag, 5. Januar 2026, sind wir wieder für Sie erreichbar.

Wir wünschen Ihnen frohe Feiertage und einen guten Rutsch ins neue Jahr!