Zum Inhalt springen

Führerausweisentzug ab 1.5 Promille: Wenn die Abklärung bei einem Verkehrsarzt (Stufe 4) droht

Wer mit 1.5 Promille oder mehr am Steuer erwischt wird, verliert nicht nur vorübergehend den Führerausweis. Ab diesem Wert zweifelt das Strassenverkehrsamt an der generellen Fahreignung und ordnet eine verkehrsmedizinische Abklärung bei einem Verkehrsarzt (Stufe 4) an. Das zentrale Untersuchungskriterium ist dabei oft die Haaranalyse. Lesen Sie, was bei der Abklärung auf Sie zukommt und warum der Ausweis oft monatelang wegen geforderter Vollabstinenz entzogen bleibt.
Grafik zum Strassenverkehrsrecht: Kurzüberblick zum Führerausweisentzug ab 1.5 Promille und der zwingenden Abklärung beim Verkehrsarzt Stufe 4.

Wer sich angetrunken ans Steuer setzt, muss mit harten Konsequenzen rechnen. Wie aktuell das Thema ist, zeigt die neueste Statistik des Bundesamts für Strassen (ASTRA): Allein im Jahr 2025 wurde in der Schweiz knapp 12’000 Personen der Führerausweis wegen Fahrens in angetrunkenem Zustand (FiaZ) entzogen.

Im Schweizer Strassenverkehrsrecht (gemäss Art. 91 SVG) steigen die Strafen mit dem Alkoholpegel drastisch an:

  • 0.5 bis 0.79 Promille (Übertretung): Hier kommen Sie in der Regel mit einer Busse und einer administrativen Massnahme (Verwarnung oder Ausweisentzug) des Strassenverkehrsamtes davon. Es erfolgt jedoch noch kein Eintrag ins Strafregister.
  • Ab 0.8 Promille (Vergehen): Ab hier gilt die Alkoholkonzentration als qualifiziert. Es drohen eine Geldstrafe oder sogar eine Freiheitsstrafe, kombiniert mit einer Verbindungsbusse. Zudem erhalten Sie einen Strafregistereintrag und das Strassenverkehrsamt entzieht den Führerausweis für mindestens drei Monate (Warnungsentzug).

Doch es gibt eine weitere, magische Grenze, bei der sich das rechtliche Verfahren nochmals massiv verschärft: 1.5 Promille (bzw. 0.75 mg/l Atemalkohol). Ab diesem Wert geht der Gesetzgeber davon aus, dass ein tieferliegendes Alkoholproblem vorliegen könnte, welches die generelle Fahreignung ausschliesst. Das Strassenverkehrsamt ordnet zwingend eine verkehrsmedizinische Abklärung bei einem anerkannten Verkehrsarzt (Stufe 4) an. Der Weg zurück zum Führerausweis wird damit lang, teuer und bürokratisch.

Wichtig vorab: Das zweispurige Verfahren

Wie bei allen Delikten im Strassenverkehr drohen Ihnen auch hier stets zwei parallele Verfahren, die strikt voneinander getrennt sind: Das Strafverfahren (geführt durch die Staatsanwaltschaft) und das Verwaltungsverfahren (geführt durch das Strassenverkehrsamt). Mehr zu diesem rechtlichen Dualismus lesen Sie in unserem Ratgeber zum Thema zu wenig Abstand im Strassenverkehr

Exkurs: Wenn der Ausweis auch ohne Autofahrt in Gefahr ist

Ein weit verbreiteter Irrtum ist, dass man zwingend am Steuer sitzen muss, um ins Visier des Strassenverkehrsamtes zu geraten. Das Gesetz sieht vor, dass die allgemeine Fahreignung bei Hinweisen auf ein Suchtproblem überprüft werden muss.

Wer beispielsweise als Fussgänger mit einer extrem hohen Blutalkoholkonzentration (z. B. über 2.5 Promille) polizeilich auffällig wird, am Arbeitsplatz stark alkoholisiert randaliert oder wegen einer Alkoholvergiftung ins Spital eingeliefert wird, kann ebenfalls ein Aufgebot zur Fahreignungsabklärung erhalten – und das völlig ohne Teilnahme am Strassenverkehr.

Der Ablauf: Zwei unterschiedliche Szenarien

Der Ablauf des Administrativverfahrens unterscheidet sich fundamental, je nachdem, wie Sie aufgefallen sind:

Szenario 1: Fahren in angetrunkenem Zustand (FiaZ) ab 1.5 Promille

Die Polizei nimmt Ihnen den Ausweis in der Regel direkt vor Ort ab (dies geschieht bei FiaZ ohnehin bereits ab 0.8 Promille) und leitet ihn zusammen mit dem Polizeirapport an das Strassenverkehrsamt weiter. Das Amt entscheidet dann innerhalb von 10 Tagen über das weitere Vorgehen und entzieht Ihnen in der Regel den Ausweis vorsorglich für unbestimmte Zeit. Im Anschluss werden Sie aufgefordert, sich auf eigene Kosten bei einem anerkannten Verkehrsarzt der Stufe 4 untersuchen zu lassen. Fällt das medizinische Gutachten negativ aus, wird der Ausweis gemäss Art. 16d SVG auf unbestimmte Zeit entzogen (Sicherungsentzug). Dies gilt im Übrigen auch, wenn Sie – wie wir in unserem Beitrag zum betrunkenen Velofahren dargelegt haben – stark alkoholisiert auf dem Fahrrad erwischt wurden.

Szenario 2: Hohe Promillewerte ohne Teilnahme am Strassenverkehr

Wurden Sie nicht am Steuer erwischt, dürfen Sie Ihren Ausweis vorerst behalten. Das Strassenverkehrsamt setzt Ihnen jedoch eine Frist, innert derer Sie die verkehrsmedizinische Abklärung absolvieren und das Gutachten einreichen müssen. Hier lauert eine grosse Gefahr: Viele Betroffene unterschätzen die strengen medizinischen Anforderungen dieser Untersuchung. Wer sein Konsumverhalten nicht anpasst und unvorbereitet zur Abklärung antritt, riskiert ein negatives Gutachten. Fällt dieses negativ aus oder lassen Sie die Frist ungenutzt verstreichen, wird der Ausweis umgehend entzogen (Sicherungsentzug).

Was passiert bei der verkehrsmedizinischen Abklärung?

Die Verkehrsmedizin beurteilt nicht Ihre Reue, sondern harte medizinische und psychologische Fakten. Zwar ist das ärztliche Gespräch (Anamnese) über Ihr Trinkverhalten und allfällige frühere Vorfälle ein Teil der Abklärung, das zentrale Untersuchungskriterium ist jedoch die Haaranalyse.

Bereits bei dieser Untersuchung wird in der Regel eine Haarprobe entnommen und auf den Alkohol-Abbaumarker Ethylglucuronid (EtG) getestet. Ergibt dieser Test einen kritischen Wert, wird der Verkehrsarzt Ihnen die Fahreignung absprechen, da in den Augen der Behörde Trinken und Fahren nicht mehr sicher getrennt werden können.

Der steinige Weg zurück: Vollabstinenz und «sozialer Konsum»

Spricht Ihnen der Arzt die Fahreignung ab, äussert er sich im Gutachten auch dazu, unter welchen Bedingungen Sie den Ausweis zurückerhalten können. Das bedeutet meistens:

  1. Die Vollabstinenz: Sie müssen zunächst eine mehrmonatige, strikte und ärztlich kontrollierte Alkoholabstinenz nachweisen (in der Regel 6 bis 12 Monate, überprüft durch weitere Haaranalysen).
  2. Der soziale Konsum: Verläuft diese Phase erfolgreich, kann der Ausweis unter Auflagen bedingt wiedererteilt werden. Oft wird dann der Wechsel zu einem sogenannten «sozialen Konsum» gestattet. Die Praxis zeigt jedoch: Genau in dieser Phase fallen zahlreiche Betroffene bei den regelmässigen Nachkontrollen erneut durch, weil sie die strengen Grenzwerte für den moderaten Konsum überschreiten.

Unsere Strategie: Keine Alleingänge

Ein Verfahren wegen Zweifeln an der Fahreignung ist komplex und für den juristischen Laien voller Stolperfallen. Wer unvorbereitet zur verkehrsmedizinischen Abklärung geht oder die ärztlichen Auflagen unterschätzt, verliert seinen Ausweis oft für Jahre.

Als spezialisierte Rechtsanwälte im Strassenverkehrsrecht unterstützen wir Sie:

  • Fristen und Verfügungen prüfen: Wir analysieren, ob der vorsorgliche Entzug und die Anordnung der verkehrsmedizinischen Abklärung verhältnismässig sind und koordinieren die Abläufe mit dem Strassenverkehrsamt.
  • Abstinenz lückenlos belegen: Wir helfen Ihnen, das Risiko eines fehlerhaften Haartests zu minimieren und eine angeordnete Abstinenz mit zusätzlichen Untersuchungen zu beweisen.
  • Das Strafverfahren begleiten: Wir verteidigen Sie parallel im Strafverfahren gegen den Vorwurf des Fahrens in angetrunkenem Zustand, um Geldstrafen und Nebenkosten möglichst gering zu halten.

Steht Ihr Führerausweis wegen einer Trunkenheitsfahrt auf dem Spiel?

Wurde bei Ihnen ein Wert von über 1.5 Promille gemessen oder hat das Strassenverkehrsamt bereits eine verkehrsmedizinische Abklärung angeordnet? Warten Sie nicht ab. Je früher wir in das Verfahren eingreifen, desto besser lassen sich Fehler vermeiden, die Ihre Mobilität langfristig gefährden.

Unsere auf Strassenverkehrs- und Strafrecht spezialisierten Anwälte in Winterthur bewerten Ihre Situation objektiv und erarbeiten mit Ihnen eine Strategie.

Wir bieten eine ausführliche Erstberatung (1 Stunde à CHF 330.–) an, vor Ort oder per Videocall. Gemeinsam analysieren wir Ihre Situation und klären die nächsten strategischen Schritte.

💡 Der Abstinenz-Nachweis: Warum der standardmässige Haartest eine Falle ist

Wenn der Verkehrsarzt eine lückenlose Alkoholabstinenz fordert, stützen sich die Behörden standardmässig auf den sogenannten EtG-Haartest. Warum dieser oft falsch-positive Ergebnisse liefert (z.B. durch Kosmetika oder Chlorwasser) und wie Sie sich von Tag 1 an mit regelmässigen PEth-Bluttests juristisch absichern müssen, lesen Sie jetzt in unserem Detail-Ratgeber: Falsch positiver EtG-Haartest: So sichern Sie sich rechtzeitig ab.

💡 Verkehrsmedizin vs. Verkehrspsychologie: Wo liegt der Unterschied

Die Abklärung bei einem Verkehrsarzt Stufe 4 befasst sich primär mit der medizinischen Komponente (wie einer möglichen Alkoholabhängigkeit). In anderen Fällen – etwa bei massiven Geschwindigkeitsüberschreitungen (Raserdelikten) oder starker Aggressivität im Verkehr – ordnet das Strassenverkehrsamt hingegen eine verkehrspsychologische Untersuchung (VPU) an, um Ihre charakterliche Eignung zu prüfen. Wie diese psychologische Begutachtung abläuft und wie Sie sich darauf vorbereiten, lesen Sie in unserem Ratgeber: Verkehrspsychologisches Gutachten bestehen

FAQ Häufige Fragen: Verkehrsmedizinische Untersuchung

Ab 0.8 Promille liegt ein Vergehen (qualifizierte Alkoholkonzentration / FiaZ) vor. Es drohen eine Geld- oder Freiheitsstrafe sowie eine Verbindungsbusse. Zudem erhalten Sie einen Strafregistereintrag und das Strassenverkehrsamt entzieht den Führerausweis für mindestens drei Monate (Warnungsentzug).

Bei 1.5 Promille (bzw. 0.75 mg/l Atemalkohol) nimmt die Polizei den Ausweis sofort ab. Das Strassenverkehrsamt entscheidet meist innert 10 Tagen über den vorsorglichen Entzug. Es folgt zwingend eine verkehrsmedizinische Abklärung bei einem Verkehrsarzt (Stufe 4), um zu prüfen, ob ein missbräuchlicher Konsum oder eine Abhängigkeit vorliegt.

Ja. Werden Sie beispielsweise als Fussgänger mit extrem hohen Promillewerten polizeilich auffällig oder wegen einer Alkoholvergiftung hospitalisiert, muss das Amt Ihre allgemeine Fahreignung überprüfen. Sie müssen dann eine verkehrsmedizinische Abklärung absolvieren, andernfalls wird der Ausweis entzogen.

Die Haaranalyse ist das zentrale Kriterium der medizinischen Untersuchung. Der Verkehrsarzt kann anhand der Haare Ihr Trinkverhalten der vergangenen Monate objektiv überprüfen. Fällt der Wert zu hoch aus, wird die Fahreignung zwingend aberkannt.

Wird Ihnen die Fahreignung abgesprochen, müssen Sie in der Regel eine ärztlich kontrollierte Vollabstinenz von 6 bis 12 Monaten nachweisen. Erst danach kann der Führerausweis unter strengen Auflagen (z. B. für „sozialen Konsum“) und weiteren Kontrollen bedingt wiedererteilt werden.

Bild von Matthias Fricker

Matthias Fricker

Rechtsanwalt und Partner bei Fricker und Füllemann Rechtsanwälte
Studium an der Universität St. Gallen mit Abschluss Master in Law (M.A. HSG in Law) im Jahr 2012, eingetragen in Anwaltsregister des Kantons Zürich, Mitglied des Zürcher Anwaltsverbandes.

Alle Beiträge
Bild von Fabian Füllemann

Fabian Füllemann

Rechtsanwalt und Partner bei Fricker und Füllemann Rechtsanwälte
Studium an den Universitäten St. Gallen und Zürich mit Abschluss Master of Law UZH im Jahr 2013, eingetragen in Anwaltsregister des Kantons Zürich, Mitglied des Zürcher Anwaltsverbandes.

Alle Beiträge

Teilen:

Facebook
Twitter
LinkedIn

Weitere Beiträge

Titelbild zum Artikel Fokus Strafbefehl Einsprache in der Rubrik Hinter Schloss und Riegel mit der Aufschrift "Fokus Strafbefehl: Wann lohnt sich die Einsprache?"

Einsprache gegen Strafbefehl – wann lohnt sie sich taktisch?

Wer einen Strafbefehl erhält, muss sich entscheiden: Akzeptieren oder anfechten? Da der Strafbefehl meist nur auf einer einseitigen Aktenlage beruht, ist blindes Akzeptieren oft gefährlich – besonders, wenn der Führerausweis oder der Aufenthaltsstatus auf dem Spiel stehen. Lesen Sie, warum eine Einsprache oft als rein taktisches Mittel zur Aktenbeschaffung genutzt wird und wie Sie dank Exit-Strategie das Risiko einer höheren Strafe souverän minimieren.

Titelbild zum Ratgeber Strafbefehl erhalten in der Rubrik Hinter Schloss und Riegel mit dem Titel "Strafbefehl erhalten: Was Sie jetzt tun müssen.

Strafbefehl erhalten – was tun? Fristen, Ablauf und Folgen

Ein Strafbefehl der Staatsanwaltschaft kommt meist ohne Vorwarnung. Doch er ist noch kein endgültiges Urteil. Wer sich wehren will, hat dafür exakt 10 Tage Zeit. Lesen Sie in unserem Ratgeber, wie Sie diese Frist korrekt berechnen, warum es bei nicht abgeholten Einschreiben oft zu bösen Überraschungen kommt und wie Sie mit einer taktischen Einsprache Ihre Rechte wahren.

Titelbild zum Artikel Polizeieinsatz Kosten Eltern in der Rubrik Hinter Schloss und Riegel mit der Aufschrift "Interview: Haften Eltern für Polizeieinsätze?".

Bombendrohung an der Schule: Haften Eltern für den Polizeieinsatz?

Eine Bombendrohung an einer Schule löst einen Grosseinsatz aus – doch was passiert rechtlich, wenn der mutmassliche Täter erst 13 Jahre alt ist? Unser Experte Rechtsanwalt Matthias Fricker nahm im Interview mit 20 Minuten Stellung zu diesem Fall. Erfahren Sie in diesem Beitrag, warum im Jugendstrafrecht erzieherische Massnahmen im Vordergrund stehen, wer die immensen Kosten des Polizeieinsatzes trägt und warum Eltern nicht automatisch für das Verhalten ihrer Kinder haften.

Sollen wir Sie kontaktieren?

Ihre Anwälte aus Winterthur

Brauchen Sie Unterstützung?
Jetzt Termin vereinbaren!

📞 Kontaktieren Sie uns jetzt: Rufen Sie uns unter +41 52 222 01 20 an oder buchen Sie Ihre Erstbesprechung online 🌐 – schnell, unkompliziert und verbindlich.

Feiertagspause

Unsere Kanzlei bleibt über die Feiertage geschlossen. 

Ab Montag, 5. Januar 2026, sind wir wieder für Sie erreichbar.

Wir wünschen Ihnen frohe Feiertage und einen guten Rutsch ins neue Jahr!