Bombendrohung an der Schule: Haften Eltern für den Polizeieinsatz?
Eine Bombendrohung an einer Schule löst einen Grosseinsatz aus – doch was passiert rechtlich, wenn der mutmassliche Täter erst 13 Jahre alt ist? Unser Experte Rechtsanwalt Matthias Fricker nahm im Interview mit 20 Minuten Stellung zu diesem Fall. Erfahren Sie in diesem Beitrag, warum im Jugendstrafrecht erzieherische Massnahmen im Vordergrund stehen, wer die immensen Kosten des Polizeieinsatzes trägt und warum Eltern nicht automatisch für das Verhalten ihrer Kinder haften.