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Experten für Ausländerrecht- Zentral in Winterthur

Anwalt für Migrationsrecht

Sie suchen einen Anwalt für Migrationsrecht?

Experten für
Ausländer-recht

Die Anwälte unserer zentral gelegenen Kanzlei in Winterthur sind ausgewiesene Experten für Ausländerrecht.

Sie besitzen über weitreichende Erfahrung aufgrund ihrer früheren Tätigkeit bei kantonalen Migrationsbehörden, dem Staatssekretariat für Migration sowie dem Bundesverwaltungsgericht.

Aufgrund der schwerpunktmässigen Tätigkeit haben unsere Anwälte bereits zahlreiche migrationsrechtliche Verfahren erfolgreich geführt und können eine beachtliche Expertise im Ausländerrecht vorweisen.

Suchen Sie einen Anwalt für Migrationsrecht? Bei Fallanfragen von neuen Klienten führen wir zuerst eine Erstbesprechung durch. Diese kostet pauschal CHF 330 und dauert zusammen mit der Fallprüfung ca. eine Stunde. Die Durchführung kann nach Ihrer Wahl vor Ort in unserer Kanzlei oder online per Videocall erfolgen. Gerne erwarten wir Ihre Terminanfrage.

Ausländer- und Migrationsrecht

Wo werden wir tätig ?

Die Dienstleistungen Ihres Anwalts für Migrationsrecht und Ausländerrecht umfassen unter anderem die folgenden Bereiche:

Erteilung, Verlängerung & Entzug von Aufenthalts- und Niederlassungsbewilligungen ・ Familiennachzug in auf- und absteigender Linie ・ Verstösse gegen Strafbestimmungen des Ausländer- & Integrationsgesetzes ・ Härtfallgesuche ・  Arbeitsbewilligungen im Kontingentsbereich ・  Einbürgerungen

Familiennachzug

in auf- & absteigender Linie

Beim Familiennachzug von Kindern und Ehepartnern oder beim Familiennachzug in aufsteigender Linie (von Eltern oder Grosseltern) bestehen abhängig vom Aufenthaltsstatus bzw. Nationalität der nachziehenden Person unterschiedliche Rechtsgrundlagen (Ausländer- und Integrationsgesetz, Freizügigkeitsabkommen oder EMRK).

Ihr Anwalt für Migrationsrecht unterstützt bei der Prüfung und optimalen Vorbereitung eines Familiennachzugsgesuches sowie bei der klageweisen Durchsetzung von berechtigten Ansprüchen.

Gerne informiert Ihr Anwalt für Migrationsrecht in einem persönlichen Gespräch.

Aufenthalts-bewilligungen

Erteilung, Verlängerung & Entzug

Wir unterstützen Sie beim Erhalt und Verlängerung von Aufenthaltsbewilligungen oder helfen gegen unberechtigte Verwarnungen, Rückstufungen oder Entzüge. Ebenso helfen wir bei bei Erhalt von vorzeitigen oder ordentlichen Niederlassungsbewilligungen.

Im Falle von eigenständigen Aufenthaltsbewilligungen nach Trennung und Scheidung beraten wir ebenfalls kompetent. Auch im Falle von unberechtigten Vorwürfen hinsichtlich Scheinehe oder sonstiger Umgehung der ausländerrechtlichen Bestimmungen können Sie auf unsere Hilfe zählen.

Härtefallgesuche

als letzte Möglichkeit

Erfüllen Sie die gesetzlichen Anforderungen für eine Aufenthaltsbewilligung nicht? Falls die Ausweisung aus der Schweiz als nicht verhältnismässig erscheint, weil die Rückkehr in Ihren Heimatstaat eine unzumutbare Härte für Sie darstellt, bietet ein Härtefallgesuch eine letzte Möglichkeit für den Erhalt einer Aufenthaltsbewilligung.

Bei einem Härtefallgesuch ist Ihre Gesamtsituation relevant, wobei insbesondere Aufenthaltsdauer sowie Integration in der Schweiz, Entwurzelung und Reintegrationsmöglichkeiten in der Heimat sowie der Umfang des öffentlichen Interesses an einer Ausweisung zu berücksichtigen sind.

Gerne informiert Ihr Anwalt für Migrationsrecht Sie im Detail.

Arbeits-bewilligungen

für Drittstaatsangehörige

Arbeitsbewilligungen für Drittstaatsangehörige im Rahmen von Bewilligungskontingenten. welche durch den zukünftigen Arbeitgeber eingereicht werden müssen, unterliegen strengen gesetzlichen Vorschriften. So steht dieser Weg im Regelfall nur hochqualifizierten Spezialisten offen, deren Stelle weder mit passenden schweizerischen Arbeitskräften noch solchen aus dem EU- Raum besetzt werden konnte (Inländervorrang).

Ihr Anwalt für Migrationsrecht unterstützt bei der Gesuchsverfassung und dem Beleg der Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben. Bei unrechtmässiger Ablehnung des Gesuches vertreten wir den Arbeitgeber im Bedarfsfalle im Rechtsmittelverfahren.

Ausländer- und Migrationsrecht

Was wir für Sie tun

Migrationsrecht ist öffentliches Verwaltungsrecht, womit die Behörden den Sachverhalt von Amtes wegen festzustellen haben.

Trotzdem kommt es in der Praxis immer wieder zu falschen Sachverhaltsfeststellungen. Wir helfen, solche Probleme auszuschliessen und sorgen für eine korrekte Rechtsanwendung. Wo den Behörden ein gesetzlicher  Entscheidungsspielraum (Ermessen) eingeräumt wird, prüft Ihr Anwalt für Migrationsrecht dieses Ermessen auf Fehler und auf Angemessenheit hin. 

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Klassische Anwaltstätigkeit

mit modernsten Mitteln

Bei Fallanfragen von neuen Klienten führt Ihr Anwalt für Migrationsrecht zuerst eine Erstbesprechung durch. Diese kostet pauschal CHF 330 und dauert zusammen mit der Fallprüfung ca. eine Stunde. Die Erstbesprechung kann wahlweise vor Ort in unserer Kanzlei, per Videocall oder telefonisch erfolgen.

Anlässlich der Erstbesprechung besprechen wir Ihr Anliegen,  erstellen mit Ihnen den Sachverhalt und prüfen Ihre Unterlagen. Im Anschluss erhalten Sie von uns eine erste rechtliche Einschätzung. Zudem besprechen wir das weitere Vorgehen und geben Ihnen Handlungsempfehlungen ab. Falls eine Mandatierung eines Anwalts erforderlich ist, vereinbaren wir die Konditionen des Mandats, die zugrundeliegende Strategie, das anzustrebende Ziel und die weiteren Schritte.

Unsere Erfolge

Cases - Fallbeispiele

Gerne erklären wir anhand erfolgreich geführten Fallbeispielen, was Ihr Anwalt für Migrationsrecht für Sie bewirkt und in welchen Bereichen wir Sie gerne kompetent, effizient und souverän unterstützen.

Sep. 2022- Administrativmassnahmeverfahren nach Auffahrunfall

Der Klient in diesem Fall war in einem Unfall mit mehreren Fahrzeugen verwickelt, in welchem er  einen Auffahrunfall erlitt, was administrativmassnahmerechtlich als grober Verkehrsregelverstoss qualifiziert wurde.  Aufgrund seiner früheren SVG-Verstösse wäre deshalb gegen ihn im Rahmen des sogenannten Kaskadenmodells ein zwei-jähriger Ausweisentzug im Raum gestanden.

Im Einwandverfahren konnte jedoch durch den vorgebracht werden, dass eine in den letzten fünf Jahren ausgesprochene Massnahme als sogenannte Zusatzmassnahme ausgesprochen wurde, welche für die Kaskade nicht zu berücksichtigen sei.

Das Strassenverkehrsamt Zürich entschied auf dieser Grundlage (entgegen der bundesgerichtlichen Rechtsprechung, womit statt einem zweijährigen bloss ein dreimonatiger Führerausweisentzug verhängt wurde.

 

Nov 2021- Vorwurf grobe Verkehrsregelverletzung aufgrund Unterschreiten des Mindestabstandes

Unser Klient wurde im Kanton Graubünden von einem Polizeibeamten ausserhalb dessen Dienstzeit wegen angeblichem zu nahmen Auffahren herausgewunken, verzeigt und dann auch einvernommen.

Der Polizeibeamte behauptete dann gegenüber der Staatsanwaltschaft, unser Klient sei ihm über 14 Kilometer hinweg im Abstand von 4-6 Meter ausserorts gefolgt. 

Unser Anwalt für Strassenverkehrsrecht konnte aufzeigen, dass der Polizeibeamte weder glaubhaft noch glaubwürdig ausgesagt hatte. Entsprechend erzielten wir von der zweiten Instanz des Kantonsgerichtes Graubünden einen vollständigen Freispruch für unseren Klienten.


Details finden Sie unter folgendem Link (hier klicken)

Dez. 2021- Gutheissung eines Familiennachzuggesuches in aufsteigender Linie

Das Migrationsamt des Kantons Sankt Gallen beabsichtigte unserem Klienten wegen Schuldenmacherei die Aufenthaltsbewilligung B nicht zu verlängern.

Unser Anwalt für Migrationsrecht konnte vor dem Migrationsamt SG dartun, dass die „neuen Schulden“ unseres Klienten allesamt aus alten Verlustscheinen stammten, unser Klient daran ist, seine alten Schulden zu bereinigen und er ein regelmässiges Einkommen generiert.

In Folge verlängerte das Migrationsamt die Aufenthaltsbewilligung unter der vorbestehenden Auflage, dass keine neuen Schulden generiert werden.

 

Dez. 2021- Gutheissung Härtefallgesuch "F in B"

Unsere Klientschaft war ein Ehepaar, welches sich seit 22 Jahren als vorläufig Aufgenommene in der Schweiz aufhielten. 

Ein Härtefallgesuch um Erteilung einer B-Bewilligung wies das Migrationsamt des Kantons Graubünden trotz der langen Aufenthaltsdauer primär wegen angeblich schlechter wirtschaftlicher Integration im Jahr 2020 formlos ab.

Wir legten daraufhin eine ausführliche Stellungnahme ein, welche sämtliche Integrationskriterien würdigte und aufzeigte, dass die angenommene schlechte wirtschaftliche Integration im vorliegenden Einzelfall besser zu gewichten war. Weiter waren die Gründe, welche eine bessere Integration verhinderten, dem Ehepaar nicht zur Last zu legen.

Das Migrationsamt GR folgte der Argumentation unseres Anwalts für Migrationsrecht und beantragte die Gutheissung des Härtefallsgesuchs beim Staatssekretariat für Migration, welches das Gesuch ebenfalls guthiess.

Aug. 2021- Gutheissung eines Familiennachzuggesuches in aufsteigender Familie

Unser Klient mit Schweizer Staatsangehörigkeit beabsichtigte den Familiennachzug seiner pensionierten Mutter (Drittstaatenangehörigkeit).

Im vorliegenden Fall konnte durch den Anwalt für Migrationsrecht nicht nur eine Pflegebedürftigkeit der nachzuziehenden Mutter durch Ihre Kinder in der Schweiz nachgewiesen werden.

Es konnte insbesondere auch weiter dargetan werden, dass die nachzuziehende Mutter (sowie ihr verstorbener Ehemann) lange Jahre als Saisonniers in der Schweiz gearbeitet und damit auch in die Sozialwerke eingezahlt hatten. Entsprechend konnte hier dem Ablehnungsgrund der Belastung der Sozialwerke durch ältere Personen bei Einwanderung angemessen begegnet werden. 

Das Migrationsamt des Kantons Zürich hiess damit nach gründlichem Beleg sämtlicher Nachzugsvoraussetzungen das Familiennachzugsgesuch gut.

Apr. 2021- Anfechtung abgelehntes Gastvisum

Unsere Klientschaft, ein Schweizer Ehepaar, verfügte über Familienangehörige in Ghana, welche von unserer Klientschaft über Jahre problemlos als Gäste in die Schweiz eingeladen werden konnten (und auch problemlos die Schweiz besuchten und wieder verliessen).

Als jedoch eine jüngere Nichte eingeladen werden sollte, verweigerte die Botschaft das Gästevisum mit pauschalen Argumenten. Unser Anwalt für Migrationsrecht konnte im Einzelfall darlegen, dass kein Risiko bestand, dass die eingeladene Nichte die Schweiz nach Beendigung des Gastaufenthaltes nicht wieder verlassen würde.

Entsprechend hiess das SEM die Einsprache gegen den ablehnenden Visumsentscheid gut und das Gästevisum wurde erteilt.

Wir unterstützen Sie bei jedem Schritt

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Rufen Sie unsere Anwaltskanzlei in Winterthur unter +41 52 222 01 20 an oder vereinbaren Sie online einen Termin für eine Erstbesprechung.

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