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Experten für Transportrecht- Zentral in Winterthur

Anwalt für Transportrecht

Sie suchen einen Anwalt für Transportrecht?

Experten für
Transport-recht

Rechtsanwalt lic. iur. Maurice Hauser, Anwalt in unserer zentral gelegenen Kanzlei in Winterthur, ist ausgewiesener Experte für Transportrecht.  Aufgrund seiner jahrelangen Tätigkeit als Inhouse Legal Counsel für ein in der Schweiz ansässiges, international tätiges Transportunternehmen verfügt er über profunde Erfahrung in allen Bereichen des Transportrechts.

Als Ihr Anwalt für Transportrecht kennt sich Rechtsanwalt Hauser in sämtlichen Bereichen dieses komplexen Rechtsgebiet bestens aus. Entsprechend beratet und vertritt er Ihre Interessen stets professionell, effizient und kompetent.

Suchen Sie einen Anwalt für Transportrecht? Bei konkreten Fallanfragen von neuen Klienten führen wir zuerst eine Erstbesprechung durch. Diese kostet pauschal CHF 300 und dauert zusammen mit der Fallprüfung ca. eine Stunde. Die Durchführung kann nach Ihrer Wahl vor Ort in unserer Kanzlei oder online per Videocall erfolgen. Gerne erwarten wir Ihre Terminanfrage.

Transportrecht

Wo werden wir tätig ?

Die Dienstleistungen Ihres Anwalts für Transportrecht umfassen unter anderem die folgenden Bereiche:

Beratende Unterstützung in allen Bereichen des nationalen und internationalen Transport- & Logistikrechts・ Vertretung bei Streitigkeiten ・ Fachliche Unterstützung betreffend regulatorische und gesetzliche Anforderungen・ Beantwortung sämtlicher Rechtsfragen im Zusammenhang mit Import- und Exportgeschäften & -Transaktionen ・Tätigkeit als externes Legal Departement für KMU

Internationales Transportrecht

kompetente Unterstützung

Im Bereich des interationalen Transportrechts bestehen zahlreiche Staatsverträge, welche auch für Ihren konkreten Fall relevant sein können.

 

Diese Staatsverträge kommen jedoch nicht auf sogenannte «Multimodaltransporte» zur Anwendung, also auf Transporte, bei welchen beispielsweise ein Teil mittels Seetransport und  im Anschluss ein weiterer Teil mittels Eisenbahntransport ausgeführt wird.

Da Staatsverträge dem nationalen Recht vorgehen, ist in einem ersten Schritt immer zu prüfen, ob ein Staatsvertrag existiert, der die entsprechende Frage behandelt.

Die Staatsverträge sind jedoch auch lückenhaft, denn sie regeln nicht alle Rechtsfragen der betreffenden Transportart. Beantwortet ein Staatsvertrag eine bestimmte Frage nicht, so ist ergänzend nationales Recht sowie die Regeln über das internationale Privatrecht heranzuziehen.

Alle diese Staatsverträge enthalten zwingendes Recht. Aufgrund der zwingenden Natur der Staatsveträge ist es nicht möglich, mittels individueller vertraglicher Vereinbarungen von den Bestimmungen dieser Staatsverträge abzuweichen. Ebenso sind AGB, welche abweichende Regelungen enthalten, unbeachtlich.

Im Bereich dieses kompexen Rechtsgebietes beraten und vetreten wir Sie kompetent und effektiv.

 

 

Legal Counsel Outsourcing

Externe Rechtsabteilung für KMU

Leiten Sie ein KMU in der Schweiz, welches regemässig in seiner Tätigkeit mit nationalem oder internationalem Transportrecht konfrontiert wird? Sie verfügen dabei jedoch nicht über einen eigenen, angestellten Rechtsexperten (Inhouse Legal Counsel)? Die Anstellung eines solchen lohnt sich allenfalls aufgrund des Arbeitsumfangs beziehungsweise der Kosten nicht, obwohl Sie regelmässige Unterstützung benötigen? Ihr Rechtsberatungsbedarf fällt dabei mit einer gewissen Regelmässigkeit und Dauerhaftigkeit an?

Wir bieten Ihnen die Möglichkeit, Ihre Rechtsabteilung outzusourcen, so Kosten zu sparen und dennoch jederzeit über einen hochqualifizierten Rechtsanwalt als Ansprechpartner und Vertreter für Ihre Rechtsprobleme verfügen zu können. Diese Tätigkeit umfasst dabei nicht nur sämtliche Bereiche des Transportrechts. Wir vertreten Sie auf Wunsch beispielsweise auch kompetent in allen Bereichen des Vertrags-, Miets- und Arbeitsrechtes oder in anderen Rechtsgebieten, in welchen Sie Beratungs- oder Vertretungsbedarf aufweisen.

Die konkreten Kosten hängen dabei von den gewünschten Leistungen sowie deren Umfang ab, wobei  wir Ihnen ein auf Sie massgeschneidertes Angebot aufgrund Ihres konkreten Bedarfs offerieren. Für nähere Informationen stehen wir Ihnen dazu jederzeit gerne zur Verfügung.

 

Transportrecht

Unterstützung in einem komplexen Rechtsgebiet

Das Transportrecht zeichnet sich insbesondere dadurch aus, dass die massgebenden Rechtsgrundlagen sehr stark auf verschiedene Gesetze verteilt sind, was die Rechtsanwendung entsprechend komplex macht. In der Schweiz ist dabei in erster Linie an das schweizerische Obligationenrecht zu denken, in welchem der Frachtvertrag und der Speditionsvertrag geregelt sind.

Geht es um jedoch grenzüberschreitende Transporte , existiert inzwischen für jede Transportart ein separater Staatsvertrag (abgesehen von Speditionsverträgen, für welche  hingegen kein Staatsvertrag besteht).  Diese zahlreichen Rechtsgrundlagen tragen zur Komplexität des Rechtsgebietes bei.

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Klassische Anwaltstätigkeit

mit modernsten Mitteln

Bei Fallanfragen von neuen Klienten führt Ihr Anwalt für Transportrecht zuerst eine Erstbesprechung mit Ihnen durch. Diese kostet pauschal CHF 300 und dauert zusammen mit der Fallprüfung ca. eine Stunde. Die Erstbesprechung kann wahlweise vor Ort in unserer Kanzlei, per Videocall oder telefonisch erfolgen. Anlässlich der Erstbesprechung besprechen wir Ihr rechtliches Anliegen und  erstellen  den Sachverhalt unter Prüfung der von Ihnen beigebrachten Unterlagen. Im Anschluss erhalten Sie von uns eine initiale rechtliche Würdigung.

Ist eine weitergehende Beratung oder Vertretung erforderlich bzw. gewünscht, vereinbaren wir die Konditionen des Mandats. Zudem vereinbaren wir aufgrund der Ausgangslage und einer Chancen / Risiken / Kostenanalyse  das weitere Vorgehen. Sie werden im Anschluss effektiv und transparent durch Ihren Anwalt für Transportrecht beraten und/oder vertreten.

Wir unterstützen Sie bei jedem Schritt

Termin vereinbaren

Rufen Sie unsere Anwaltskanzlei in Winterthur unter +41 52 222 01 20 an oder vereinbaren Sie online einen Termin für eine Erstbesprechung.