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Experten für Arbeitsrecht – Zentral in Winterthur

Anwalt für Arbeitsrecht

Sie suchen einen Anwalt für Arbeitsrecht?

Experten für
Arbeitsrecht

Arbeitsrechtliche Streitigkeiten gehören in der Praxis mithin zu den häufigsten Rechtsproblemen. Entsprechend bearbeiten unsere Anwälte für Arbeitsrecht regelmässig Arbeitsrechtsfälle und vertreten dabei sowohl Arbeitnehmer wie auch Arbeitgeber kompetent.

Unsere Experten für Arbeitsrecht haben bereits zahlreiche Verfahren rund um arbeitsrechtliche Streitigkeiten erfolgreich geführt und besitzen daher langjährige Erfahrung und Expertise.

Suchen Sie einen Anwalt für Arbeitsrecht? Bei Fallanfragen von neuen Klienten führen wir zuerst eine Erstbesprechung durch. Diese kostet pauschal CHF 330 und dauert zusammen mit der Fallprüfung ca. eine Stunde. Gerne erwarten wir Ihre Terminanfrage.

Arbeitsrecht

Wo werden wir tätig ?

Die Dienstleistungen Ihres Anwalts für Arbeitsrecht umfassen unter anderem die folgenden Bereiche:

Hilfe für Arbeitnehmer bei ungerechtfertigter oder missbräuchlicher Kündigung・Hilfe bei Mobbing・Unterstützung von Arbeitgebern bei ungerechtfertigten Forderungen von Arbeitnehmern・Beratung betreffend rechtskonforme Ausgestaltung von Arbeitsverträgen, Vorschriften und Reglementen・Unterstützung bei der rechtskonformen Umsetzung arbeitsrechtlicher Fragen (Compliance)・Vertretung und Beratung in Arbeitsrechtsprozessen

Kündigungen

missbräuchlich/ungerechtfertigt

Die meisten Arbeitsrechtsfälle betreffen ungerechtfertigte fristlose Kündigungen oder missbräuchliche Kündigungen.

Während solche Kündigungen zwar gültig sind, kann im Falle deren Unrechtmässigkeit der Richter dem Arbeitnehmer eine Entschädigung von bis zu sechs Monatslöhnen zusprechen. 

Hat Ihr Arbeitgeber Ihnen unrechtmässig oder missbräuchlich gekündigt oder macht einer Ihrer Arbeitnehmer eine solche Kündigung geltend? Gerne prüfen wir die Sachlage und vertreten Ihre Interessen kompetent, engagiert und souverän.

Ist eine gütliche Einigung denkbar, verhandeln wir für Sie und versuchen zwischen den Parteien einen Vergleich zu erzielen. Ihr Anwalt für Arbeitsrecht berät Sie gerne.

 

Krankheit

Lohnfortzahlungspflicht

Die Pflicht zur Lohnfortzahlung im Krankheitsfalle führt zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern oftmals zu Streitigkeiten. Auch der Abschluss einer Krankentaggeldversicherung statt der gesetzlichen Lohnfortzahlungspflicht  sowie die Einführung von Karenztagen verkomplizieren dieses Rechtsthema weiter.

Ebenfalls zu Konflikten führen oftmals die Berechnung des Ferienguthabens nach längerer Abwesenheit infolge Krankheit, die Pflicht zur Einreichung von Arztzeugnissen oder der Besuch von Vertrauensärzten des Arbeitgebers.

Gerne berät Ihr Anwalt für Arbeitsrecht Sie diesbezüglich im Rahmen einer unverbindlichen Erstbesprechung.

 

Mobbing

Verletzung der Fürsorgepflicht

Mobbing hat weitreichende negative Folgen für die körperliche und seelische Gesundheit sowie für die berufliche und private Situation des Opfers. Entsprechend ist der Arbeitgeber im Rahmen seiner gesetzlichen Fürsorgepflicht verpflichtet, Mobbing oder Bossing zu unterbinden bzw. geeignete Massnahmen dagegen zu treffen.

Verletzt der Arbeitgeber diese Fürsorgepflicht und kündigt er stattdessen dem Opfer oder kündigt dieses selbst, weil der Arbeitgeber untätig bleibt, kann ein Gericht den Arbeitgeber zur Leistung von Schadenersatz verpflichten.

Die Schwierigkeit liegt im Zusammenhang Mobbing oft darin, den Sachverhalt beweismässig zu erstellen, so dass der Mobbing-Vorwurf rechtsgenüglich substantiiert oder widerlegt werden kann.

Sind Sie Opfer von Mobbing oder erhebt einer Ihrer Arbeitnehmer Mobbing-Vorwürfe? Gerne berät Sie Ihr Anwalt für Arbeitsrecht betreffend das weitere Vorgehen.

Sexuelle Belästigung

am Arbeitsplatz

Eine im Jahr 2007 in der Schweiz durchgeführte Untersuchung ergab, dass sich 28 Prozent der befragten Frauen und 10 Prozent der Männer im Verlauf ihres bisherigen Arbeitslebens sexuell belästigt oder durch entsprechendes Verhalten gestört gefühlt hatten.

Durch die gesellschaftliche Sensibilisierung ist zudem verstärkt mit Fällen betreffend den Vorwurf der sexuellen Belästigung am Arbeitsplatz zu rechnen.

Insoweit der Arbeitgeber im Rahmen seiner Fürsorgepflicht zum Handeln verpflichtet ist, jedoch gleichzeitig strafrechtlich relevante Vorwürfe im Raum stehen, bei welchen die Unschuldsvermutung nicht verletzt werden darf, befindet er sich bei sexuellen Belästigungsvorwürfen im Unternehmen regelmässig im Zwiespalt.

Dem ist insbesondere durch geeignete organisatorische Massnahmen und Prozesse zu begegnen. Idealerweise werden diese bereits präventiv auf Reglementstufe verankert, also bereits vor es zu Vorfällen kommt.

Sind Sie Opfer sexueller Belästigung am Arbeitsplatz, Opfer von ungerechtfertigten Vorwürfen sexueller Belästigung am Arbeitsplatz oder Arbeitgeber mit Unterstützungsbedarf in präventiver Hinsicht oder betreffend eines konkreten Vorwurfs? Gerne berät Sie Ihr Anwalt für Arbeitsrecht.

Anwalt für Arbeitsrecht

Was wir für Sie tun

Arbeitsrecht ist grundsätzlich Vertragsrecht. Gleichzeitig ist das Arbeitsrecht jedoch -primär zum Schutze der Arbeitnehmer- umfassend mit zwingenden Gesetzesbestimmungen geregelt. Von diesen darf grundsätzlich nicht abgewichen werden (mindestens nicht zu Ungunsten der Partei, deren Schutz durch die zwingende Gesetzesnorm  sichergestellt werden soll).

Im Rahmen unserer Tätigkeit legen wir die vertraglichen Bestimmungen korrekt aus und wirken auf die korrekte Durchsetzung der zwingenden Gesetzesbestimmungen im Interesse unserer Klienten hin.

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Klassische Anwaltstätigkeit

mit modernsten Mitteln

Bei Fallanfragen von neuen Klienten führt Ihr Anwalt für Arbeitsrecht zuerst eine Erstbesprechung mit Ihnen durch. Diese kostet pauschal CHF 330 und dauert zusammen mit der Fallprüfung ca. eine Stunde. Die Erstbesprechung kann wahlweise vor Ort in unserer Kanzlei, per Videocall oder telefonisch erfolgen.

Anlässlich der Erstbesprechung erstellen wir den Sachverhalt und prüfen die von Ihnen beigebrachten Unterlagen. Im Anschluss erhalten Sie von uns eine erste rechtliche Würdigung. Bei klaren Fällen versuchen wir, sofort eine Lösung zu präsentieren. Bei komplexeren Fällen besprechen wir nach der ersten Einschätzung gemeinsam Chancen und Risiken sowie die Kosten der nächsten Schritte. Falls Sie die Mandatierung unserer Kanzlei wünschen, vereinbaren wir gemeinsam die Konditionen des Mandates sowie das weitere Vorgehen.

Unsere Erfolge

Cases - Fallbeispiele

Gerne erklären wir anhand erfolgreich geführten Fallbeispielen, was Ihr Anwalt für Arbeitsrecht für Sie bewirkt und in welchen Bereichen wir Sie gerne kompetent, effizient und souverän unterstützen.

Missbräuchliche Kündigung und Verletzung der Fürsorgepflicht

Zwei Teamleader eines Alters- und Pflegeheims machten die Leitung auf untragbares Verhalten der Pflegedienstleitung aufmerksam. Entgegen ihren Versprechungen führte die Heimleitung jedoch keine taugliche Mediation durch, sondern entliess stattdessen die beiden Angestellten, welche in Folge durch uns vertreten wurden. Der Fall stiess auf lokales Medieninteresse.

In einem mehrjährigen Prozess setzten wir die Interessen der Angestellten über zwei Gerichtsinstanzen durch und klagten jeweils erfolgreich eine Entschädigung von je drei Monatslöhnen ein. Das Urteil wurde von der Gegenseite erfolglos vor das Obergericht des Kantons Zürich gezogen.

Durchsetzung eines Kundenabwerbeverbotes

Ein von uns vertretenes KMU aus der Finanzbranche hatte im Arbeitsvertrag mit einem Kundenberater ein Kundenabwerbeverbot mit Konventionalstrafe vereinbart. Ein solches Kundenabwerbeverbot geht weniger weit als ein generelles Konkurrenzverbot. Aufgrund der niedrigeren Eingriffsintensität ist ein  Kundenabwerbeverbot im Vergleich zu einem Konkurrenzverbot regelmässig erfolgreicher rechtlich durchsetzbar.

Nach Beendigung des Arbeitsvertrages liess der  Kundenberater sämtliche früheren Kundenbeziehungen durch einen anderen Mitarbeiter seines neuen Arbeitgebers  abtelefonieren. Die Kontaktversuche über den neuen Arbeitgeber waren dermassen flächendeckend, dass vor dem zuständigen Gericht aufgrund der eingeholten schriftlichen Stellungnahmen der kontaktierten Kunden keine Zweifel blieben, dass eine Verletzung des Kundenabwerbeverbot vorlag. Entsprechend wurde die Gegenseite vor dem zuständigen Bezirksgericht zur Zahlung der Konventionalstrafe in Höhe von CHF 50’000 verurteilt.

Ihr Anwalt für Arbeitsrecht unterstützt Sie bei jedem SchrittI

Termin vereinbaren

Rufen Sie unsere Anwaltskanzlei in Winterthur unter +41 52 222 01 20 an oder vereinbaren Sie online einen Termin für eine Erstbesprechung.

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