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Anwalt für Hunderecht & Tierrecht – Zentral in Winterthur

Anwalt für Hunderecht & Tierrecht – Rechtliche Unterstützung für Tierhalter & Betriebe

Ob Halterhaftung, Tierschutz oder Hundegesetze – wir beraten und vertreten Tierhalter, Züchter & Organisationen in allen Fragen des Tierrechts

Sie suchen einen Anwalt für Hunderecht & Tierrecht?

Experten für
Tierrecht

Unsere Anwaltskanzlei in Winterthur ist spezialisiert auf Hunderecht & Tierrecht und bearbeitet regelmäßig Fälle in diesem Nischenspezialgebiet. Unsere Anwälte für Hunderecht verfügen über langjährige Erfahrung in Verfahren vor kantonalen Veterinärämtern, Rekursabteilungen und Verwaltungsgerichten.

Dank unserer schwerpunktmäßigen Tätigkeit haben wir bereits zahlreiche tierrechtliche Verfahren erfolgreich geführt und verfügen über eine umfassende Expertise im Hunderecht & Tierrecht.

📌 Erstberatung & Fallprüfung
Suchen Sie einen Anwalt für Hunderecht? Bei neuen Fallanfragen führen wir eine Erstbesprechung durch, in der wir Ihren Fall prüfen und mögliche rechtliche Schritte besprechen.

📅 Dauer & Kosten:
✔ Erstbesprechung inkl. Fallprüfung (ca. 1 Stunde)
Pauschal CHF 330

📞 Kontaktieren Sie uns – wir helfen Ihnen weiter!

Anwalt für Hunderrecht & Tierrecht

Wo werden wir tätig? – Unsere Dienstleistungen im Hunderecht & Tierrecht

Anwalt für Hunderecht & Tierrecht– wir vertreten Tierhalter, Züchter und Organisationen in folgenden Bereichen:

Beißvorfälle & Haftungsfragen – rechtliche Vertretung nach Zwischenfällen mit Tieren
Auflagen & Sanktionen für Hundehalter – Anfechtung von behördlichen Maßnahmen
Beschlagnahmung & Rückforderung von Hunden – Verteidigung gegen behördliche Eingriffe
Hundehalterbewilligungen & Rasselisten – Unterstützung bei Bewilligungsverfahren
Verteidigung gegen Verstöße gegen das Tierschutzgesetz – rechtliche Beratung & Strafverteidigung

📞 Jetzt Beratung vereinbaren – Ihr Anwalt für Hunderecht hilft Ihnen weiter!

Ärger mit dem Veterinäramt?

Wir setzen uns für Ihre Rechte ein!

Haben Sie Ärger mit dem Veterinäramt? Häufig geht es dabei um Verstöße gegen das Tierschutzgesetz oder kantonale Hundegesetze. Dies kann zu Sanktionen, Halteverboten oder sogar zur Beschlagnahmung Ihres Tieres führen.

Unser Anwalt für Hunderecht & Tierrecht unterstützt Sie dabei, ungerechtfertigte Vorwürfe abzuwehren und Ihre Rechte als Tierhalter zu verteidigen. Wir prüfen die behördlichen Maßnahmen auf Rechtsfehler und Verhältnismäßigkeit und vertreten Sie gegenüber den zuständigen Behörden oder vor Gericht.

📌 Unsere Unterstützung bei Verfahren mit dem Veterinäramt:
Prüfung & Anfechtung behördlicher Auflagen & Sanktionen
Verteidigung gegen Vorwürfe von Verstößen gegen das Tierschutzgesetz
Unterstützung bei der Rückforderung beschlagnahmter Tiere
Beratung zur Einhaltung von Auflagen & rechtlichen Pflichten

🔹 Sichern Sie sich professionelle Unterstützung!
Ein behördliches Verfahren kann schwerwiegende Konsequenzen für Sie und Ihr Tier haben. Lassen Sie sich frühzeitig beraten!

📞 Vereinbaren Sie jetzt eine Erstberatung – wir helfen Ihnen weiter!

Auflagen & Sanktionen

Wir prüfen, verteidigen & setzen Ihre Rechte durch

Stehen Ihnen behördliche Auflagen bevor oder wurden bereits Sanktionen gegen Sie als Tierhalter verhängt? Wir prüfen die Rechtmäßigkeit & Verhältnismäßigkeit dieser Maßnahmen und entwickeln gemeinsam mit Ihnen die beste Strategie zur Wahrung Ihrer Rechte.

In vielen Fällen lassen sich Lösungen durch eine Kooperation mit dem Veterinäramt finden. Doch wenn dies nicht zum gewünschten Erfolg führt – sei es bei unverhältnismäßigen Auflagen, Halteverboten oder einer Beschlagnahmung Ihres Tieres – vertreten wir Sie entschlossen im Rechtsmittelverfahren vor den zuständigen Behörden & Gerichten.

📌 Unsere Unterstützung bei Auflagen & Sanktionen:
Prüfung & Anfechtung behördlicher Auflagen & Halteverbote
Verteidigung gegen unverhältnismäßige Sanktionen
Widerspruch & Beschwerde gegen die Beschlagnahmung von Tieren
Vertretung vor Verwaltungsbehörden & Gerichten

🔹 Lassen Sie behördliche Maßnahmen nicht unangefochten!
Fehlerhafte oder überzogene Auflagen können schwerwiegende Konsequenzen für Sie als Tierhalter haben. Lassen Sie sich frühzeitig beraten – wir setzen uns für Ihre Rechte ein!

📞 Jetzt Erstberatung vereinbaren – wir helfen Ihnen weiter!

Beißvorfälle & Haftung des Hundehalters

Was tun, wenn mein Hund jemanden gebissen hat?

Ein Hundebiss kann schwerwiegende rechtliche Konsequenzen für den Hundehalter haben. Neben möglichen Schadensersatzforderungen oder einer Strafanzeige drohen auch verwaltungsrechtliche Maßnahmen wie ein Maulkorbzwang, Leinenpflicht oder sogar die Beschlagnahmung des Hundes.

📌 Wer haftet für einen Hundebiss?

Tierhalterhaftung nach OR 56: Der Hundehalter haftet in der Regel für die durch seinen Hund verursachten Schäden – unabhängig von einem Verschulden. Eine Ausnahme besteht nur, wenn er nachweisen kann, dass er alle erforderlichen Maßnahmen getroffen hat, um den Vorfall zu verhindern.
Mögliche strafrechtliche Konsequenzen: Falls ein Hund jemanden verletzt, kann dies unter fahrlässiger Körperverletzung oder Verstoß gegen das Tierschutzgesetz gewertet werden.
Verwaltungsrechtliche Sanktionen: Je nach Kanton können Behörden Maßnahmen wie eine Leinenpflicht, Maulkorbzwang oder sogar die Einziehung des Hundes anordnen.

📌 Wie kann ich mich gegen Auflagen oder eine Beschlagnahmung wehren?

Falls Ihnen nach einem Vorfall behördliche Auflagen oder Sanktionen drohen, prüfen wir, ob diese verhältnismäßig und rechtmäßig sind. Insbesondere wenn eine Einschläferung oder Beschlagnahmung angedroht wird, sollten Sie sofort rechtliche Schritte einleiten.

🔹 Lassen Sie sich frühzeitig beraten! Ein frühzeitiges juristisches Vorgehen kann verhindern, dass unverhältnismäßige Maßnahmen gegen Sie und Ihren Hund ergriffen werden.

📞 Kontaktieren Sie uns für eine Erstberatung – Ihr Anwalt für Hunderecht & Tierrecht hilft Ihnen weiter!

Hunderecht bei Mietwohnungen & Nachbarschaftsstreitigkeiten

Darf mein Vermieter mir die Hundehaltung verbieten?

Die Hundehaltung in Mietwohnungen führt immer wieder zu rechtlichen Auseinandersetzungen zwischen Mietern, Vermietern und Nachbarn. Viele Hundehalter fragen sich: Kann mir mein Vermieter verbieten, einen Hund zu halten?

📌 Darf mein Vermieter ein generelles Hundeverbot aussprechen?

Mietvertrag prüfen: Wenn der Mietvertrag ein ausdrückliches Hundeverbot enthält, muss sich der Mieter grundsätzlich daran halten – es sei denn, das Verbot ist unverhältnismäßig.
Keine Regelung im Mietvertrag? Ohne eine klare Klausel kann der Vermieter die Hundehaltung nur untersagen, wenn der Hund nachweislich für erhebliche Störungen sorgt (z. B. Lärm, Geruchsbelästigung).
Rasselisten & kantonale Vorschriften: In einigen Kantonen gelten zusätzliche Vorschriften für bestimmte Hunderassen – dies kann auch Auswirkungen auf Mietverhältnisse haben.

📌 Was tun bei Nachbarschaftsbeschwerden?

Bellende Hunde: Ist gelegentliches Bellen kein Problem, kann anhaltender Lärm jedoch zu rechtlichen Konsequenzen führen. Vermieter oder Nachbarn können eine Abmahnung oder sogar eine Kündigung des Mietvertrags einfordern.
Vorgehen gegen unbegründete Beschwerden: Falls Ihnen zu Unrecht Lärmbelästigung oder andere Verstöße vorgeworfen werden, unterstützen wir Sie dabei, sich gegen unrechtmäßige Forderungen oder eine Kündigung zu wehren.

📌 Ihr Recht auf Hundehaltung sichern!

Falls Ihr Vermieter oder Ihre Nachbarn unrechtmäßige Forderungen stellen oder Sie die Hundehaltung durchsetzen möchten, prüfen wir die Rechtslage & unterstützen Sie bei der Durchsetzung Ihrer Interessen.

📞 Lassen Sie sich frühzeitig beraten – wir setzen uns für Sie ein!

Anwalt für Hunderecht & Tierrecht

Was wir für Sie tun – Ihr Recht als Tierhalter wahren

Das Tierrecht ist Teil des öffentlichen Verwaltungsrechts, weshalb Behörden den Sachverhalt grundsätzlich von Amtes wegen feststellen müssen. Dennoch zeigt die Praxis, dass es immer wieder zu Fehlentscheidungen, fehlerhaften Sachverhaltsfeststellungen oder unangemessenen behördlichen Auflagen kommt.

Ihr Anwalt für Hunderecht & Tierrecht sorgt dafür, dass Ihre Rechte als Tierhalter gewahrt bleiben und behördliche Maßnahmen korrekt angewendet werden.

📌 Wie wir Sie unterstützen:
Prüfung & Anfechtung fehlerhafter Sachverhaltsfeststellungen
Rechtliche Überprüfung von Auflagen & Sanktionen auf Verhältnismäßigkeit
Korrektur fehlerhafter Entscheidungen durch Rechtsmittelverfahren
Überprüfung behördlichen Ermessens auf Fehler & Angemessenheit

🔹 Rechtliche Sicherheit für Tierhalter & Züchter
Ob in Auseinandersetzungen mit Veterinärämtern, Gemeinden oder anderen Behörden – Ihr Anwalt für Hunderecht & Tierrecht sorgt dafür, dass Ihre Rechte nicht durch überzogene oder rechtswidrige behördliche Entscheidungen verletzt werden.

📞 Lassen Sie sich beraten – wir helfen Ihnen, Ihr Recht durchzusetzen!

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Anwalt für Hunderecht & Tierrecht

Tierrechtliche Fragen sind oft mit anderen Rechtsgebieten verknüpft

Ob es um Haftungsfragen bei Beissvorfällen, Vertragsfragen beim Kauf eines Tieres oder behördliche Auflagen für Tierhalter geht – das Tierrecht überschneidet sich oft mit Strafrecht, Verwaltungsrecht und Vertragsrecht. Wir beraten Mandanten umfassend in allen tierrechtlichen Angelegenheiten.

🔗 Relevante Verknüpfungen:

  • Strafrecht & Wirtschaftsstrafrecht„Beissvorfälle oder Vernachlässigung von Tieren können nicht nur zivilrechtliche, sondern auch strafrechtliche Konsequenzen haben. Mehr dazu unter Strafrecht.“
  • Vertragsrecht„Ob Tierkauf, Zuchtverträge oder Haftungsregelungen – vertragliche Aspekte im Tierrecht sind oft komplex. Mehr dazu unter Vertragsrecht.“
  • Baurecht – Mobilfunkantennen„Die Haltung von Tieren in bestimmten Zonen oder gewerblichen Betrieben unterliegt oft baurechtlichen Vorschriften. Mehr dazu unter Baurecht.“

Erstbesprechung – Ihr erster Schritt zur Klärung Ihres Falls

Bei neuen Fallanfragen führt Ihr Anwalt für Hunderecht & Tierrecht zunächst eine Erstbesprechung durch. Diese dauert inklusive Fallprüfung ca. eine Stunde und kostet pauschal CHF 330. Sie können die Erstbesprechung wahlweise vor Ort in unserer Kanzlei, per Videocall oder telefonisch durchführen.

Ablauf der Erstbesprechung

🔹 Ihr Anliegen: Wir besprechen Ihren Fall detailliert und erfassen den relevanten Sachverhalt.
🔹 Prüfung der Unterlagen: Ihre Dokumente, Akten und behördlichen Entscheide werden analysiert.
🔹 Rechtliche Ersteinschätzung: Sie erhalten eine fundierte Einschätzung Ihrer rechtlichen Möglichkeiten.
🔹 Strategie & Handlungsempfehlungen: Wir erläutern das weitere Vorgehen und geben Ihnen konkrete Empfehlungen.
🔹 Mandatierung: Falls eine weiterführende anwaltliche Vertretung notwendig ist, klären wir die Konditionen, Strategie und die nächsten Schritte.

📞 Kontaktieren Sie Ihren Anwalt für Hunderecht & Tierrecht für eine Erstbesprechung – wir helfen Ihnen, Ihre Ansprüche durchzusetzen!

Wir unterstützen Sie bei jedem Schritt

Termin vereinbaren

Rufen Sie unsere Anwaltskanzlei in Winterthur unter +41 52 222 01 20 an oder vereinbaren Sie online einen Termin für eine Erstbesprechung.

News & Wissen

Spannende Artikel und Beiträge rund um Hunde- & Tierrecht

Feiertagspause

Unsere Kanzlei bleibt vom 24. Dezember 2024 bis 3. Januar 2025 geschlossen. 

Ab 6. Januar 2025 sind wir wieder für Sie erreichbar.

Wir wünschen Ihnen frohe Feiertage und einen guten Rutsch ins neue Jahr!