Zum Inhalt springen

Anwalt für Hunderecht & Tierrecht – Zentral in Winterthur

Anwalt für Hunderecht & Tierrecht – Rechtliche Unterstützung für Tierhalter & Betriebe

500+ Bewertungen ★★★★★ – Google 4.8/5, Trustpilot 4.7/5. Vertrauen Sie auf unsere Erfahrung.

Ob Halterhaftung, Tierschutz oder Hundegesetze – wir beraten und vertreten Tierhalter, Züchter & Organisationen in allen Fragen des Tierrechts

Sie suchen einen Anwalt für Hunderecht & Tierrecht?

Experten für
Tierrecht

Sie suchen einen Anwalt für Tierrecht oder Hunderecht?

Unsere zentral in Winterthur gelegene Anwaltskanzlei berät und vertritt Mandantinnen und Mandanten im Tierrecht, mit besonderem Fokus auf das Hunderecht. Wir bearbeiten regelmässig Fälle in diesem spezialisierten Rechtsgebiet.

In rechtlich und tatsächlich oft sensiblen Verfahren stehen Ihnen bei uns feste Ansprechpersonen zur Seite. Wir vertreten Klientinnen und Klienten insbesondere gegenüber kantonalen Veterinärämtern, Rekursinstanzen sowie Verwaltungsgerichten.

Zu den regelmässig bearbeiteten Themen gehören unter anderem behördliche Massnahmen gegenüber Hunden, Halteauflagen, Beschlagnahmen, Leinen- und Maulkorbpflichten sowie Verfahren nach Vorfällen mit Tieren.

Bei neuen Fallanfragen führen wir zunächst eine Erstbesprechung durch. In diesem Rahmen prüfen wir Ihre Ausgangslage und besprechen das weitere rechtliche Vorgehen.

Die Erstbesprechung inklusive Fallprüfung dauert in der Regel eine Stunde und wird pauschal mit CHF 330 verrechnet.

Ansprechpersonen im Tierrecht:

Nathalie Fitzek
Fabian Füllemann
Matthias Fricker

Kontaktieren Sie uns – wir beraten Sie gerne.

Anwalt für Hunderrecht & Tierrecht

Wo werden wir tätig?

Wir beraten und vertreten Tierhalter, Züchter und Organisationen in rechtlichen Fragen rund um Hundehaltung und Tierschutz. Unsere Tätigkeit umfasst insbesondere Verfahren vor Verwaltungsbehörden sowie strafrechtliche Verfahren im Zusammenhang mit Tieren.

Beissvorfälle und Haftungsfragen

Rechtliche Vertretung nach Zwischenfällen mit Hunden sowie Klärung von Haftungsfragen.

Behördliche Auflagen und Sanktionen

Anfechtung von Massnahmen gegen Hundehalter, etwa Leinen- oder Maulkorbpflichten.

Beschlagnahmung von Hunden

Vertretung bei behördlichen Eingriffen, insbesondere bei Beschlagnahmungen oder Halteverboten.

Hundehaltung und Bewilligungsverfahren

Beratung bei Bewilligungen, kantonalen Rasselisten und weiteren regulatorischen Anforderungen.

Strafverfahren im Tierschutzrecht

Verteidigung bei Vorwürfen wegen Verstössen gegen das Tierschutzgesetz.

Ärger mit dem Veterinäramt?

Verfahren vor dem Veterinäramt entstehen häufig im Zusammenhang mit Vorwürfen wegen Verstössen gegen das Tierschutzgesetz oder kantonale Hundegesetze. Solche Verfahren können zu behördlichen Auflagen, Halteverboten oder in schwereren Fällen zur Beschlagnahmung eines Tieres führen.

Wir prüfen behördliche Massnahmen auf ihre rechtliche Grundlage und ihre Verhältnismässigkeit. Dabei vertreten wir Tierhalter gegenüber den zuständigen Behörden sowie in Rechtsmittelverfahren vor Verwaltungsbehörden und Gerichten.

Unsere Tätigkeit umfasst insbesondere die rechtliche Prüfung von Auflagen und Sanktionen, die Verteidigung gegen Vorwürfe wegen angeblicher Verstösse gegen das Tierschutzrecht sowie die Vertretung bei Verfahren im Zusammenhang mit der Beschlagnahmung von Tieren.

Auflagen & Sanktionen

Behördliche Auflagen oder Sanktionen gegen Tierhalter müssen auf einer gesetzlichen Grundlage beruhen und verhältnismässig sein. In der Praxis stellen sich häufig Fragen zur rechtlichen Tragfähigkeit solcher Massnahmen.

Wir prüfen Verfügungen des Veterinäramtes und vertreten Sie im Einsprache- oder Beschwerdeverfahren. Dabei beurteilen wir insbesondere, ob die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind und ob die getroffenen Massnahmen verhältnismässig sind.

Unsere Vertretung umfasst Verfahren gegen Auflagen oder Halteverbote, Beschwerden gegen die Beschlagnahmung von Tieren sowie die Vertretung vor Verwaltungsbehörden und Gerichten.

Beissvorfälle & Haftung des Hundehalters

 Ein Hundebiss kann erhebliche rechtliche Folgen für den Hundehalter haben. Neben möglichen Schadenersatzforderungen können auch strafrechtliche Verfahren oder verwaltungsrechtliche Massnahmen drohen.

Nach Art. 56 OR haftet der Tierhalter grundsätzlich für Schäden, die sein Tier verursacht. Eine Haftung entfällt nur, wenn der Halter nachweisen kann, dass er alle erforderlichen Sorgfaltsmassnahmen getroffen hat, um den Schaden zu verhindern.

Neben zivilrechtlichen Ansprüchen können auch strafrechtliche Vorwürfe, etwa wegen fahrlässiger Körperverletzung, sowie verwaltungsrechtliche Massnahmen wie Leinenpflicht, Maulkorbpflicht oder die Einziehung des Hundes angeordnet werden.

Wir prüfen die rechtliche Situation und vertreten Hundehalter gegenüber Behörden und Gerichten.

Vorgehen bei behördlichen Massnahmen

Werden nach einem Vorfall behördliche Auflagen oder Sanktionen ausgesprochen, ist zu prüfen, ob diese rechtmässig und verhältnismässig sind.

Wir vertreten Sie insbesondere bei Verfahren im Zusammenhang mit Auflagen, Halteverboten oder der Beschlagnahmung eines Hundes.

Verstösse gegen das Tierschutzgesetz

Verfahren wegen angeblicher Verstösse gegen das Tierschutzgesetz können für Tierhalter erhebliche Konsequenzen haben. Neben strafrechtlichen Ermittlungen drohen häufig auch verwaltungsrechtliche Massnahmen durch das Veterinäramt.

Vorwürfe betreffen beispielsweise die Haltung von Tieren, angeblich unzureichende Versorgung oder andere Verstösse gegen tierschutzrechtliche Vorschriften. In solchen Verfahren ist sorgfältig zu prüfen, ob die erhobenen Vorwürfe rechtlich und tatsächlich begründet sind.

Neben strafrechtlichen Sanktionen können auch verwaltungsrechtliche Massnahmen angeordnet werden, etwa Auflagen zur Tierhaltung, Halteverbote oder die Beschlagnahmung von Tieren.

Wir prüfen die erhobenen Vorwürfe und vertreten Tierhalter im Strafverfahren sowie in Verfahren vor den zuständigen Verwaltungsbehörden.

Anwalt für Hunderecht & Tierrecht

Was wir für Sie tun

Das Hunderecht und Tierrecht gehört überwiegend zum öffentlichen Verwaltungsrecht. Zuständig sind in der Regel Veterinärämter und andere Verwaltungsbehörden, die den Sachverhalt von Amtes wegen abklären und entsprechende Massnahmen anordnen können.

In der Praxis kommt es jedoch immer wieder zu fehlerhaften Sachverhaltsfeststellungen oder unverhältnismässigen behördlichen Massnahmen. Dies betrifft insbesondere Auflagen zur Tierhaltung, Halteverbote oder die Beschlagnahmung von Tieren.

Wir prüfen behördliche Entscheidungen auf ihre rechtliche Grundlage und ihre Verhältnismässigkeit und vertreten Tierhalter in Verfahren vor Verwaltungsbehörden und Gerichten.

Rechtliche Prüfung behördlicher Massnahmen

Unsere Tätigkeit umfasst insbesondere die Analyse von Sachverhaltsfeststellungen, die rechtliche Überprüfung von Auflagen und Sanktionen sowie die Vertretung in Einsprache- und Beschwerdeverfahren.

Wir prüfen zudem, ob Behörden ihr gesetzliches Ermessen korrekt ausgeübt haben und ob behördliche Massnahmen rechtlich haltbar sind.

Erstbesprechung – Fundierte Analyse Ihrer Situation

 Bei neuen Anfragen führt Ihr Anwalt für Hunderecht zunächst eine systematische Erstbesprechung durch. Diese umfasst eine detaillierte Prüfung der Sach- und Rechtslage, um die Erfolgsaussichten Ihres Anliegens realistisch einzuschätzen.

Dauer:  60 Minuten (inkl. Aktenstudium)

Honorar: CHF 330.– (Pauschal)

Durchführung: Wahlweise vor Ort in unserer Kanzlei in Winterthur, per Video-Call oder telefonisch.
 
Strukturierter Ablauf
  • Sachverhaltsaufnahme: Erörterung Ihres persönlichen Anliegens und Erfassung aller rechtserheblichen Details.
  • Aktenprüfung: Analyse vorhandener Dokumente, behördlicher Verfügungen und Beweismittel.
  • Rechtliche Ersteinschätzung: Fundierte Beurteilung Ihrer rechtlichen Möglichkeiten nach aktueller Gesetzeslage und Praxis.
  • Strategie & Handlungsempfehlungen: Aufzeigen des weiteren Vorgehens und Abgabe konkreter Empfehlungen für die nächsten Schritte.
  • Mandatierung: Bei Bedarf klären wir die Bedingungen für eine weiterführende anwaltliche Vertretung sowie die gemeinsame Strategie.

Anwalt für Hunderecht & Tierrecht

Tierrechtliche Fragen sind oft mit anderen Rechtsgebieten verknüpft

Strafrecht 

Beissvorfälle oder Verstösse gegen das Tierschutzgesetz können neben zivilrechtlichen Ansprüchen auch strafrechtliche Konsequenzen haben. Insbesondere wenn ein Hundebiss zu Verletzungen führt oder der Vorwurf der Tierquälerei im Raum steht, kann ein Strafverfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung oder Verstosses gegen das Tierschutzgesetz eingeleitet werden. Mehr dazu unter Strafrecht.

Vertragsrecht 

 

Beim Tierkauf, bei Zuchtverträgen oder bei Haftungsfragen zwischen Tierhaltern spielen vertragliche Regelungen eine wichtige Rolle. Streitigkeiten über Mängel beim Tierkauf, Rückabwicklung eines Kaufvertrages oder über Rechte und Pflichten aus Zucht- oder Betreuungsverträgen werden häufig nach den Regeln des Vertragsrechts beurteilt. Mehr dazu unter Vertragsrecht.

 

Strassenverkehrsrecht

Unfälle mit Tieren im Strassenverkehr können komplexe Haftungs- und Versicherungsfragen aufwerfen. Dies betrifft insbesondere Verkehrsunfälle mit Hunden oder anderen Tieren sowie Situationen, in denen ein Tier zu einem Unfall zwischen Fahrzeugen führt. Solche Fälle weisen häufig Bezüge zum Strassenverkehrsrecht auf. Mehr dazu unter Strassenverkehrsrecht.

Anwalt Winterthur - Rechtsanwalt Winterthur - Anwalt - Rechtsanwalt -Anwaltskanzlei - Anwalt für Migrationsrecht - Anwalt für Sozialversicherungsrecht - Anwalt IV SUVA- Anwalt für Strassenverkehrsrecht - Anwalt für Strafrecht - Anwalt für Hunderecht - Anwalt für Erbrecht - Anwalt gegen Mobilfunkantenne - Anwalt für Transportrecht- Anwalt für Arbeitsrecht - Anwalt für Vertragsrecht - Rechtsanwalt Job Winterthur - Fricker Füllemann Rechtsanwälte | Anwaltskanzlei in Winterthur - Anwalt für MIgrationsrecht

Wir unterstützen Sie bei jedem Schritt

Termin vereinbaren

Rufen Sie unsere Anwaltskanzlei in Winterthur unter +41 52 222 01 20 an oder vereinbaren Sie online einen Termin für eine Erstbesprechung.

News & Wissen

Spannende Artikel und Beiträge rund um Hunde- & Tierrecht

Titelbild zum Artikel über die Anbindehaltung Hund, das den juristischen Konflikt zwischen Bundesrecht und kantonaler Vollzugspraxis thematisiert.
Auf den Hund gekommen

Hundehaltung an der Kette: Die trügerische Lücke zwischen Bundesrecht und kantonaler Praxis

Die Anbindehaltung von Hunden ist ein juristisches Minenfeld. Während das Bundesrecht Laufketten unter strengen Auflagen theoretisch erlaubt, greifen einzelne kantonale Veterinärbehörden hart durch und verbieten die dauerhafte Anbindehaltung faktisch. In diesem Beitrag erfahren Sie, warum die „5-Stunden-Regel“ und technische Masse oft nicht vor einem Strafverfahren schützen und weshalb Sie im Kanton Zürich auf Alternativen setzen sollten.

Weiterlesen »
Anonyme Meldung Veterinäramt Identität
Auf den Hund gekommen

Anonyme Meldung beim Veterinäramt: Kann ich die Identität des Anzeigers herausfinden?

Wenn sich das Veterinäramt bei Tierhaltenden meldet, ist die Verunsicherung oft gross. Viele Betroffene möchten wissen, wer den Hinweis abgegeben hat – gerade bei Konflikten in der Nachbarschaft oder wenn der Verdacht unbegründet erscheint. Die Rechtslage in der Schweiz ist vielschichtig und wird massgeblich durch das kantonale Recht sowie den Schutz von Hinweisgebern geprägt.

Weiterlesen »
Listenhund gleich Kampfhund? Ein differenzierter Blick
Auf den Hund gekommen

Vorurteil Listenhund gleich Kampfhund

„Listenhund gleich Kampfhund?“ – Warum gefährlich nicht gleich verboten ist. Ein differenzierter Blick auf Rasselisten, Halterverantwortung und rechtliche Realität Ob American Staffordshire, Pitbull oder Rottweiler:

Weiterlesen »
Anonyme Meldung ans Veterinäramt
Auf den Hund gekommen

Anonyme Meldung ans Veterinäramt

Anonyme Meldung ans Veterinäramt: Was Tierhalter wissen müssen! Immer wieder kommt es vor, dass eine anonyme Meldung ans Veterinäramt erstattet wird. Der Verdacht reicht von

Weiterlesen »

Feiertagspause

Unsere Kanzlei bleibt über die Feiertage geschlossen. 

Ab Montag, 5. Januar 2026, sind wir wieder für Sie erreichbar.

Wir wünschen Ihnen frohe Feiertage und einen guten Rutsch ins neue Jahr!