Inländerdiskriminierung im Familiennachzug
Inländerdiskriminierung im Familiennachzug – Im Parlament tut sich was
Unsere zentral in Winterthur gelegene Anwaltskanzlei ist auf Ausländer- und Migrationsrecht spezialisiert . Unsere Experten für Ausländerrecht besitzen Arbeitserfahrung beim Migrationsamt des Kantons Zürich, dem Staatssekretariat für Migration (SEM) sowie dem Bundesverwaltungsgericht. Aufgrund der schwerpunktmässigen Tätigkeit haben unsere Anwälte bereits zahlreiche migrationsrechtliche Verfahren erfolgreich geführt und können eine beachtliche Expertise im Ausländerrecht vorweisen. Suchen Sie einen Anwalt für Migrationsrecht? Bei Fallanfragen von neuen Klienten führen wir zuerst eine Erstbesprechung durch. Diese kostet pauschal CHF 300 und dauert zusammen mit der Fallprüfung ca. eine Stunde. Gerne erwarten wir Ihre Terminanfrage.
Die Dienstleistungen Ihres Anwalts für Migrationsrecht und Ausländerrecht umfassen unter anderem die folgenden Bereiche:
Erteilung, Verlängerung & Entzug von Aufenthalts- und Niederlassungsbewilligungen ・ Familiennachzug in auf- und absteigender Linie ・ Verstösse gegen Strafbestimmungen des Ausländer- & Integrationsgesetzes ・ Härtfallgesuche ・ Arbeitsbewilligungen im Kontingentsbereich ・ Einbürgerungen
Beim Familiennachzug von Kindern und Ehepartnern oder beim Familiennachzug in aufsteigender Linie (von Eltern oder Grosseltern) bestehen abhängig vom Aufenthaltsstatus bzw. Nationalität der nachziehenden Person unterschiedliche Rechtsgrundlagen (Ausländer- und Integrationsgesetz, Freizügigkeitsabkommen oder EMRK).
Ihr Anwalt für Migrationsrecht unterstützt bei der Prüfung und optimalen Vorbereitung eines Familiennachzugsgesuches sowie bei der klageweisen Durchsetzung von berechtigten Ansprüchen.
Gerne informieren wir Sie in einem persönlichen Gespräch.
Wir unterstützen Sie beim Erhalt und Verlängerung von Aufenthaltsbewilligungen oder helfen gegen unberechtigte Verwarnungen, Rückstufungen oder Entzüge. Ebenso helfen wir bei bei Erhalt von vorzeitigen oder ordentlichen Niederlassungsbewilligungen.
Im Falle von eigenständigen Aufenthaltsbewilligungen nach Trennung und Scheidung beraten wir ebenfalls kompetent. Auch im Falle von unberechtigten Vorwürfen hinsichtlich Scheinehe oder sonstiger Umgehung der ausländerrechtlichen Bestimmungen können Sie auf unsere Hilfe zählen.
Erfüllen Sie die gesetzlichen Anforderungen für eine Aufenthaltsbewilligung nicht? Falls die Ausweisung aus der Schweiz als nicht verhältnismässig erscheint, weil die Rückkehr in Ihren Heimatstaat eine unzumutbare Härte für Sie darstellt, bietet ein Härtefallgesuch eine letzte Möglichkeit für den Erhalt einer Aufenthaltsbewilligung.
Bei einem Härtefallgesuch ist Ihre Gesamtsituation relevant, wobei insbesondere Aufenthaltsdauer sowie Integration in der Schweiz, Entwurzelung und Reintegrationsmöglichkeiten in der Heimat sowie der Umfang des öffentlichen Interesses an einer Ausweisung zu berücksichtigen sind.
Gerne informiert Ihr Anwalt für Migrationsrecht Sie im Detail.
Arbeitsbewilligungen für Drittstaatsangehörige im Rahmen von Bewilligungskontingenten. welche durch den zukünftigen Arbeitgeber eingereicht werden müssen, unterliegen strengen gesetzlichen Vorschriften. So steht dieser Weg im Regelfall nur hochqualifizierten Spezialisten offen, deren Stelle weder mit passenden schweizerischen Arbeitskräften noch solchen aus dem EU- Raum besetzt werden konnte (Inländervorrang).
Ihr Anwalt für Migrationsrecht unterstützt bei der Gesuchsverfassung und dem Beleg der Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben. Bei unrechtmässiger Ablehnung des Gesuches vertreten wir den Arbeitgeber im Bedarfsfalle im Rechtsmittelverfahren.
Migrationsrecht ist öffentliches Verwaltungsrecht, womit die Behörden den Sachverhalt von Amtes wegen festzustellen haben.
Trotzdem kommt es in der Praxis immer wieder zu falschen Sachverhaltsfeststellungen. Wir helfen, solche Probleme auszuschliessen und sorgen für eine korrekte Rechtsanwendung. Wo den Behörden ein gesetzlicher Entscheidungsspielraum (Ermessen) eingeräumt wird, prüft Ihr Anwalt für Migrationsrecht dieses Ermessen auf Fehler und auf Angemessenheit hin.
Bei Fallanfragen von neuen Klienten führt Ihr Anwalt für Migrationsrecht zuerst eine Erstbesprechung mit Ihnen durch. Diese kostet pauschal CHF 300 und dauert zusammen mit der Fallprüfung ca. eine Stunde. Die Erstbesprechung kann wahlweise vor Ort in unserer Kanzlei, per Videocall oder telefonisch erfolgen.
Anlässlich der Erstbesprechung erstellen wir den Sachverhalt und prüfen die von Ihnen beigebrachten Unterlagen. Im Anschluss erhalten Sie von uns eine erste rechtliche Würdigung. Bei klaren Fällen versuchen wir, sofort eine Lösung zu präsentieren. Bei komplexeren Fällen besprechen wir nach der ersten Einschätzung gemeinsam Chancen und Risiken sowie die Kosten der nächsten Schritte. Falls Sie die Mandatierung unserer Kanzlei wünschen, vereinbaren wir gemeinsam die Konditionen des Mandates sowie das weitere Vorgehen.
Rufen Sie unsere Anwaltskanzlei in Winterthur unter +41 52 222 01 20 an und vereinbaren Sie einen Termin für eine Erstbesprechung.
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