A-Post Plus im Sozialversicherungsrecht
Gemäss Bundesgericht ist der Versand mit A-Post Plus im Sozialversicherungsrecht zulässig.
Experten für Sozialversicherungsrecht- Zentral in Winterthur
Sie suchen einen Anwalt für Sozialversicherungsrecht? Unsere zentral in Winterthur gelegene Anwaltskanzlei ist unter Anderem auf die die Vertretung von IV- sowie UVG-Rechtsfällen (SUVA und andere Unfallversicherer) spezialisiert . Unsere Experten für Sozialversicherungsrecht betreuen zahlreiche, medizinisch oftmals komplexe Rechtsfälle in diesem Bereich gegenüber den kantonalen Behörden sowie vor kantonalen Versicherungsgerichten. Aufgrund der schwerpunktmässigen Tätigkeit haben unsere Anwälte bereits zahlreiche IV- und Verfahren gegen Unfallversicherungen, primär die SUVA, erfolgreich geführt und können eine beachtliche Expertise im Sozialversicherungsrecht vorweisen. Suchen Sie einen Anwalt für Ihren IV- oder UVG-Fall? Bei Fallanfragen von neuen Klienten führt Ihr Anwalt für Sozialversicherungsrecht zuerst eine Erstbesprechung mit Ihnen durch. Diese kostet pauschal CHF 330 und dauert zusammen mit der Fallprüfung ca. eine Stunde. Gerne erwarten wir Ihre Terminanfrage.
Die Dienstleistungen Ihres Anwaltes für Sozialversicherungsrecht umfassen unter anderem die folgenden Bereiche:
Vertretung gegenüber kantonalen IV-Behörden, SUVA und sonstigen Unfallversicherer ・Vertretung gegenüber Krankenkassen und Krankentaggeldversicherung ・ Erstellung von Einwänden, Einsprachen und Beschwerden ・ Vertretung vor kantonalen Sozialversicherungsgerichten ・ Prüfung und korrekte Erstellung des medizinischen Sachverhaltes in Bezug auf das anzuwendende Recht
Die IV ist der bedeutendste Pfeiler der Invalidenvorsorge in der Schweiz (1. Säule). Wie die AHV ist sie eine obligatorische Versicherung. Sie hat zum Ziel, den Versicherten mit Eingliederungsmassnahmen oder Geldleistungen die Existenzgrundlage zu sichern, wenn sie invalid werden.
Die IV gewährt in erster Linie Eingliederungsmassnahmen. Bei einer Anmeldung für Eingliederungsmassnahmen oder für eine Rente wird der Anspruch auf eine Rente erst geprüft, wenn die Erwerbsfähigkeit nicht durch Eingliederungsmassnahmen wiederhergestellt, erhalten oder verbessert werden kann.
Ihr Anwalt für Sozialversicherungsrecht unterstützt bei Fragen rund um Eingliederungsmassnahmen sowie bei der Prüfung und Durchsetzung von Rentenansprüchen.
Als grösste Trägerin der obligatorischen Unfallversicherung der Schweiz versichert die Suva rund die Hälfte aller Arbeitnehmenden in der Schweiz gegen die Folgen von Berufs- und Nichtberufsunfällen sowie Berufskrankheiten.
Als bei der Suva versicherte Person stehen Ihnen nach einem Unfall oder einer Berufskrankheit folgende Versicherungsleistungen zu:
Gerne unterstützt Ihr Anwalt für Sozialversicherungsrecht sowohl gegenüber der SUVA wie auch gegenüber sonstigen Unfallversicherern bei der Prüfung und Durchsetzung von Ansprüchen.
Fallen Mitarbeitende infolge Krankheit oder Schwangerschaft bei der Arbeit längere Zeit aus, haben sie für eine gewisse Zeit grundsätzlich weiterhin Anspruch auf ihren Lohn. Diese Lohnfortzahlungspflicht geht zu Lasten des Arbeitgebers. Durch schriftliche Abrede, Normalarbeitsvertrag oder Gesamtarbeitsvertrag kann eine davon abweichende Regelung getroffen werden, wenn sie für den Arbeitnehmer mindestens gleichwertig ist. Dazu gehört der Abschluss einer Krankentaggeldversicherung. Diese ist gleichwertig, wenn sie bei hälftiger Prämienteilung Taggelder von 80% des Lohnes während maximal 720 innert 900 Tagen ausrichtet.
Unserer Erfahrung nach versuchen Krankentaggeldversicherungen nach ca. 1 Jahr der Leistungserbringung oft beinahe schon standardmässig, weitere Leistungen zu verweigern. Eine sorgfältige Prüfung des Sachverhaltes und Ihres Anspruches auf weitere Taggeldleistungen durch einen Anwalt für Sozialversicherungsrecht lohnen sich deshalb oft.
Wer in der Schweiz erwerbstätig ist oder wohnt, ist krankenversicherungspflichtig und hat eine Krankenversicherung nach KVG (Bundesgesetz über die Krankenversicherung) abzuschliessen. In bestimmten Situationen kann man sich von der Versicherungspflicht befreien lassen. Wir unterstützen gerne bei Fragen betreffend Versicherungspflicht, beispielsweise für Grenzgänger.
Verweigert Ihre Krankenkasse Ihnen Leistungen, sind unsere Anwälte der richtige Ansprechpartner. Ihr Anwalt für Sozialversicherungsrecht prüft Ihren Fall und setzt Ihren Anspruch auf Krankengeld, Reha oder andere Behandlungen durch.
Im Sozialversicherungsrecht ist der (medizinische) Sachverhalt gemäss Art. 43 Abs. 1 ATSG von Amtes wegen festzustellen.
Trotzdem kommt es in der Praxis immer wieder zu falschen medizinischen Sachverhaltsfeststellungen, insbesondere aufgrund der Komplexität der Schnittstelle zwischen Medizin und Recht. Ihr Anwalt für Sozialversicherungsrecht sorgt dafür, dass Ihr Fall korrekt und vollständig aufgrund schlüssiger Gutachten und Arztberichte beurteilt wird. Wo den Behörden ein gesetzlicher Entscheidungsspielraum (Ermessen) eingeräumt wird, prüfen wir dieses Ermessen auf Fehler und auf Angemessenheit hin.
Bei Fallanfragen von neuen Klienten führt Ihr Anwalt für Sozialversicherungsrecht zuerst eine Erstbesprechung durch. Diese kostet pauschal CHF 330 und dauert zusammen mit der Fallprüfung ca. eine Stunde. Die Erstbesprechung kann wahlweise vor Ort in unserer Kanzlei, per Videocall oder telefonisch erfolgen.
Anlässlich der Erstbesprechung besprechen wir Ihr Anliegen, erstellen mit Ihnen den Sachverhalt und prüfen Ihre Unterlagen. Im Anschluss erhalten Sie von uns eine erste rechtliche Einschätzung. Zudem besprechen wir das weitere Vorgehen und geben Ihnen Handlungsempfehlungen ab. Falls eine Mandatierung eines Anwalts erforderlich ist, vereinbaren wir die Konditionen des Mandats, die zugrundeliegende Strategie, das anzustrebende Ziel und die weiteren Schritte.
Wir unterstützen Sie bei jedem Schritt
Rufen Sie unsere Anwaltskanzlei in Winterthur unter +41 52 222 01 20 an oder vereinbaren Sie online einen Termin für eine Erstbesprechung.
Gemäss Bundesgericht ist der Versand mit A-Post Plus im Sozialversicherungsrecht zulässig.
A-Post Plus sorgt insbesondere bei Fristen für Unsicherheiten
Ihre Anwaltskanzlei in Winterthur
Mitglieder des Schweizerischen Anwaltsverbandes | Eingetragen im kantonalen Anwaltsregister
Was ist der Unterschied zwischen Beglaubigung und Beurkundung?
Die Voraussetzungen des schweren Falls der öffentlichen Warnung vor Verkehrskontrollen nach Art. 98a Abs. 4 SVG.