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Anwalt für Sozialversicherungsrecht- Zentral in Winterthur

Anwalt für Sozialversicherungsrecht – Wir setzen Ihre Ansprüche durch

IV-Rente abgelehnt? Krankentaggeld verweigert? Unfallversicherung zahlt nicht? Unsere erfahrenen Anwälte für Sozialversicherungsrecht setzen Ihre Ansprüche durch – kompetent, effizient und auf Augenhöhe

Anwalt für Sozialversicherungsrecht – Ihr Recht auf soziale Sicherheit

Experten für IV- & UVG-Fälle

🔍 Suchen Sie einen Anwalt für Sozialversicherungsrecht?
Unsere zentral in Winterthur gelegene Anwaltskanzlei ist spezialisiert auf IV- und UVG-Rechtsfälle, insbesondere gegen die SUVA und andere Unfallversicherer.

🏥 IV- oder Unfallversicherungs-Fall?
Unsere erfahrenen Anwälte für Sozialversicherungsrecht vertreten Mandanten in medizinisch oft komplexen Verfahren – sowohl gegenüber den kantonalen Behörden als auch vor kantonalen Versicherungsgerichten.

🏛 Erfahrung & Expertise
Dank unserer schwerpunktmässigen Tätigkeit haben wir bereits zahlreiche Verfahren gegen die IV und Unfallversicherungen – insbesondere die SUVAerfolgreich geführt. Unsere fundierte Expertise ermöglicht es uns, Ihre Ansprüche kompetent durchzusetzen.

📌 Erstberatung & Fallprüfung
Suchen Sie einen Anwalt für Ihren IV- oder UVG-Fall? Bei neuen Fallanfragen führen wir eine Erstbesprechung durch, in der wir Ihren Fall prüfen und mögliche rechtliche Schritte besprechen.

📅 Dauer & Kosten:
Erstbesprechung inkl. Fallprüfung (ca. 1 Stunde)
Pauschal CHF 330

📞 Kontaktieren Sie uns – wir helfen Ihnen weiter!

Anwalt für Sozialversicherungsrecht

Wo werden wir tätig ?

Unsere Leistungen im Sozialversicherungsrecht

IV-Rente – Ablehnung oder Kürzung? Wir setzen Ihre Ansprüche durch

  • IV-Rentenantrag wurde abgelehnt – was tun?

  • Einsprache gegen IV-Bescheid – Ihre Erfolgschancen

  • Medizinische Begutachtung – Wie Sie sich optimal vorbereiten

Unfallversicherung – Wenn die Versicherung nicht zahlt

  • Die Unfallversicherung lehnt Ihre Leistungen ab – Wie Sie reagieren sollten

  • Unfallrente vs. Taggeld – Ihre Rechte

  • Einsprache gegen die SUVA oder private Unfallversicherungen

Krankentaggeld – Wenn Zahlungen ausbleiben

  • Krankentaggeld verweigert – Ihre rechtlichen Möglichkeiten

  • Dauer der Krankentaggeldzahlungen – Wann müssen Leistungen enden?

  • Klage gegen Krankentaggeldversicherung – Wann lohnt es sich?

Warum unsere Kanzlei?

✅ Spezialisierte Anwälte mit tiefgehender Expertise im Sozialversicherungsrecht
✅ Direkte Unterstützung bei Einsprachen und gerichtlichen Verfahren
✅ Individuelle Beratung für Privatpersonen und Unternehmen

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wie lange dauert ein IV-Widerspruch?
Die Bearbeitungszeit variiert je nach Behörde und Fall. In der Regel dauert ein IV-Widerspruch mehrere Monate.

Wann lohnt sich eine Klage gegen die Unfallversicherung?
Wenn Ihre Versicherung Ihnen berechtigte Leistungen verweigert oder eine falsche Einstufung Ihrer Erwerbsfähigkeit vornimmt.

Was tun, wenn das Krankentaggeld nicht gezahlt wird?
Oft lassen sich Ansprüche erfolgreich durchsetzen – mit der richtigen juristischen Unterstützung.

Erstberatung & Kontakt

Wir bieten Ihnen eine Erstbesprechung an, in der wir Ihren Fall analysieren und das weitere Vorgehen besprechen. Diese kann vor Ort, telefonisch oder per Videocall stattfinden. Kontaktieren Sie Ihren Anwalt für Sozialversicherungsrecht jetzt.

Invalidenversicherung- Wir setzen Ihre Rechte durch

Die Invalidenversicherung (IV) ist der zentrale Bestandteil der Invalidenvorsorge in der Schweiz und Teil der 1. Säule. Sie ist eine obligatorische Versicherung und verfolgt das Ziel, Menschen mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen durch Eingliederungsmassnahmen oder Rentenleistungen finanziell abzusichern.

Der Schwerpunkt der IV liegt auf der Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt. Ein Rentenanspruch wird erst geprüft, wenn durch medizinische, berufliche oder andere Eingliederungsmassnahmen die Erwerbsfähigkeit nicht wiederhergestellt oder wesentlich verbessert werden kann.

Unser Anwalt für Sozialversicherungsrecht berät Sie umfassend zu Eingliederungsmassnahmen, Rentenanträgen und Einspracheverfahren. Ihr Anwalt für Sozialversicherungsrecht hilft Ihnen, unrechtmässige Entscheide der IV anzufechten und Ihre berechtigten Ansprüche durchzusetzen.

Unfallversicherung (UVG) – Ihre Rechte gegenüber der SUVA und anderen Versicherern

Die Suva ist der grösste Träger der obligatorischen Unfallversicherung in der Schweiz und versichert rund die Hälfte aller Arbeitnehmenden gegen die Folgen von Berufs- und Nichtberufsunfällen sowie Berufskrankheiten.

Als bei der Suva versicherte Person haben Sie Anspruch auf folgende gesetzlich festgelegte Versicherungsleistungen:

  • Pflegeleistungen und Kostenvergütungen für medizinische Behandlungen und notwendige Therapien.

  • Geldleistungen wie Taggelder, Invalidenrenten und Hinterlassenenrenten, um finanzielle Einbussen zu kompensieren.

  • Rehabilitations- und Wiedereingliederungsmassnahmen, um Ihre Erwerbsfähigkeit nach einem Unfall oder einer Krankheit wiederherzustellen.

Unser Anwalt für Sozialversicherungsrecht unterstützt Sie kompetent bei der Prüfung und Durchsetzung Ihrer Ansprüche gegenüber der Suva und anderen Unfallversicherern. Wir begleiten Sie in Einspracheverfahren, Gerichtsprozessen und Streitigkeiten um Leistungen und sorgen dafür, dass Ihnen die gesetzlich zustehenden Versicherungsleistungen nicht verwehrt bleiben

 

Krankenversicherung & Leistungsverweigerung – Ihre Rechte durchsetzen

 

Wer in der Schweiz erwerbstätig ist oder wohnt, ist verpflichtet, eine Krankenversicherung nach KVG (Bundesgesetz über die Krankenversicherung) abzuschliessen. In bestimmten Situationen – etwa für Grenzgänger oder bei Wohnsitzwechsel – kann eine Befreiung von der Versicherungspflicht beantragt werden. Unsere Anwälte beraten Sie kompetent zu den Voraussetzungen und begleiten Sie im Verfahren.

Wenn Ihre Krankenkasse Leistungen verweigert

Erstattet Ihre Krankenkasse medizinische Behandlungen, Krankengeld oder Rehabilitationsmassnahmen nicht, obwohl Sie darauf Anspruch haben? Dies kommt häufig vor, wenn:

  • Die Kasse behauptet, die Behandlung sei nicht medizinisch notwendig
  • Leistungen als nicht gedeckt oder nicht wirksam eingestuft werden
  • Die Krankenkasse versucht, sich auf Ausschlussklauseln im Vertrag zu berufen

Unsere Spezialisten für Sozialversicherungsrecht prüfen Ihren Fall sorgfältig und setzen sich für Ihr Recht auf medizinische Versorgung und finanzielle Absicherung ein.

📞 Kontaktieren Sie uns für eine Erstberatung – wir helfen Ihnen weiter!

Krankentaggeldversicherung – Ihre Rechte bei Leistungsstopp

 

Fallen Mitarbeitende infolge Krankheit oder Schwangerschaft über längere Zeit aus, besteht grundsätzlich weiterhin ein Anspruch auf Lohnfortzahlung. Diese Pflicht liegt beim Arbeitgeber, kann jedoch durch eine Krankentaggeldversicherung abgedeckt werden.

Ein Krankentaggeldversicherungsvertrag gilt als gleichwertige Lösung, wenn er:
✅ Eine hälftige Prämienteilung vorsieht
Taggelder in Höhe von 80 % des Lohnes auszahlt
Für maximal 720 Tage innerhalb von 900 Tagen Leistungen erbringt

Wenn Krankentaggeldversicherungen nach einem Jahr nicht mehr zahlen

Aus unserer Erfahrung heraus versuchen viele Krankentaggeldversicherungen nach rund einem Jahr, die weiteren Zahlungen einzustellen – oft mit standardisierten Begründungen. Dabei wird:

  • Der medizinische Zustand infrage gestellt
  • Die Erwerbsfähigkeit ohne ausreichende Prüfung als wiederhergestellt erklärt
  • Der Vertrag durch Klauseln so ausgelegt, dass weitere Leistungen verweigert werden

In solchen Fällen lohnt sich eine sorgfältige Prüfung durch einen Anwalt für Sozialversicherungsrecht. Wir helfen Ihnen, Ihren Anspruch auf Krankentaggeld rechtlich durchzusetzen und unberechtigte Leistungsverweigerungen anzufechten.

📞 Kontaktieren Sie uns für eine Erstberatung!

Verweigert Ihre Krankenkasse Ihnen Leistungen, sind unsere Anwälte der richtige Ansprechpartner. Ihr Anwalt für Sozialversicherungsrecht prüft Ihren Fall und setzt Ihren Anspruch auf Krankengeld, Reha oder andere Behandlungen durch.

Anwalt für Sozialversicherungsrecht

Was wir für Sie tun

Im Sozialversicherungsrecht ist der (medizinische) Sachverhalt gemäss Art. 43 Abs. 1 ATSG von Amtes wegen festzustellen. Das bedeutet, dass die Behörden verpflichtet sind, alle relevanten medizinischen und rechtlichen Aspekte eines Falles objektiv und vollständig zu klären.

Trotz dieser Vorgabe kommt es in der Praxis immer wieder zu fehlerhaften medizinischen Sachverhaltsfeststellungen. Besonders an der Schnittstelle zwischen Medizin und Recht entstehen oft Widersprüche, unvollständige Gutachten oder einseitige Bewertungen.

Wir sorgen für eine korrekte Beurteilung Ihres Falls

Unsere Anwälte für Sozialversicherungsrecht setzen sich dafür ein, dass:
Alle relevanten medizinischen Gutachten und Arztberichte vollständig und schlüssig berücksichtigt werden
Fehlerhafte oder unvollständige Feststellungen korrigiert werden
Das gesetzliche Ermessen der Behörden auf Fehler und Angemessenheit überprüft wird

Behörden haben in vielen Fällen einen Entscheidungsspielraum („Ermessen“). Wir prüfen sorgfältig, ob dieser korrekt ausgeübt wurde oder ob Ermessensfehler vorliegen, die wir rechtlich anfechten können.

📞 Lassen Sie Ihren Fall durch unsere Experten prüfen – wir helfen Ihnen, Ihr Recht durchzusetzen!

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Anwalt für Sozialversicherungsrecht

Sozialversicherungsrechtliche Fragestellungen sind oft mit anderen Rechtsgebieten verknüpft

Sozialversicherungsrecht betrifft viele Lebensbereiche – von Arbeitsverhältnissen über Strafverfahren bis hin zu Maßnahmen im Strassenverkehr. Unsere Kanzlei bietet eine interdisziplinäre Beratung, um sozialversicherungsrechtliche Probleme aus mehreren Blickwinkeln zu betrachten.

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Erstbesprechung – Ihr erster Schritt zur Klärung Ihres Falls

Bei neuen Fallanfragen führt Ihr Anwalt für Sozialversicherungsrecht zunächst eine Erstbesprechung durch. Diese dauert inklusive Fallprüfung ca. eine Stunde und kostet pauschal CHF 330. Sie können die Erstbesprechung wahlweise vor Ort in unserer Kanzlei, per Videocall oder telefonisch durchführen.

Ablauf der Erstbesprechung

🔹 Ihr Anliegen: Wir besprechen Ihren Fall detailliert und erfassen den relevanten Sachverhalt.
🔹 Prüfung der Unterlagen: Ihre medizinischen Berichte, Versicherungsunterlagen oder behördlichen Entscheide werden analysiert.
🔹 Rechtliche Ersteinschätzung: Sie erhalten eine fundierte Einschätzung Ihrer rechtlichen Möglichkeiten.
🔹 Strategie & Handlungsempfehlungen: Wir erläutern das weitere Vorgehen und geben Ihnen konkrete Empfehlungen.
🔹 Mandatierung: Falls eine weiterführende anwaltliche Vertretung notwendig ist, klären wir die Konditionen, Strategie und die nächsten Schritte.

📞 Kontaktieren Sie uns für eine Erstbesprechung – wir helfen Ihnen, Ihre Ansprüche durchzusetzen!

Anwalt für Sozialversicherungsrecht – Wir unterstützen Sie bei jedem Schritt

Termin vereinbaren

Rufen Sie unsere Anwaltskanzlei in Winterthur unter +41 52 222 01 20 an oder vereinbaren Sie online einen Termin für eine Erstbesprechung.

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Unsere Kanzlei bleibt vom 24. Dezember 2024 bis 3. Januar 2025 geschlossen. 

Ab 6. Januar 2025 sind wir wieder für Sie erreichbar.

Wir wünschen Ihnen frohe Feiertage und einen guten Rutsch ins neue Jahr!