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Anwalt Sozialversicherungsrecht- Zentral in Winterthur

Anwalt Sozialversicherungsrecht | Wir setzen Ihre Ansprüche durch

500+ Bewertungen ★★★★★ – Google 4.8/5, Trustpilot 4.7/5. Vertrauen Sie auf unsere Erfahrung.

IV-Rente abgelehnt? Krankentaggeld verweigert? Unfallversicherung zahlt nicht? Unsere erfahrenen Anwälte für Sozialversicherungsrecht setzen Ihre Ansprüche durch – kompetent, effizient und auf Augenhöhe

Experten für IV- und Unfallversicherungsrecht | Ihr Recht auf soziale Sicherheit

Anwalt für Sozial-versicher-ungsrecht

Suchen Sie einen Anwalt für Sozialversicherungsrecht?

Unsere zentral in Winterthur gelegene Anwaltskanzlei ist auf sozialversicherungsrechtliche Verfahren spezialisiert, insbesondere auf IV- und UVG-Fälle sowie Auseinandersetzungen mit der SUVA und anderen Unfallversicherern.

In medizinisch und rechtlich oft komplexen Verfahren stehen Ihnen bei uns feste Ansprechpersonen im Sozialversicherungsrecht zur Seite. Verfahren in diesem Bereich werden bei uns unter anderem von folgenden Fachpersonen betreut:

Felicitas Ernst
Matthias Fricker
Fabian Füllemann

Wir vertreten Mandantinnen und Mandanten gegenüber kantonalen IV-Stellen und Unfallversicherern sowie vor den kantonalen Versicherungsgerichten. Aufgrund unserer schwerpunktmässigen Tätigkeit verfügen wir über vertiefte Erfahrung in Verfahren gegen Sozialversicherungen, insbesondere gegen die IV und die SUVA.

Bei neuen Fallanfragen führen wir zunächst eine Erstbesprechung durch. In diesem Rahmen prüfen wir Ihre Ausgangslage und besprechen das weitere rechtliche Vorgehen.

Die Erstbesprechung inklusive Fallprüfung dauert in der Regel rund eine Stunde und wird pauschal mit CHF 330 verrechnet.

Kontaktieren Sie uns – wir beraten Sie gerne.

Anwalt Sozialversicherungsrecht

Wo werden wir tätig ?

Unsere Kanzlei berät und vertritt Mandantinnen und Mandanten im Sozialversicherungsrecht in folgenden Bereichen:

Invalidenversicherung (IV)

  • Ablehnung oder Kürzung von IV-Leistungen
  • Einsprache gegen IV-Verfügungen
  • Begleitung bei medizinischen Begutachtungen

 

Unfallversicherung (UVG)

  • Leistungsverweigerung oder Leistungskürzung
  • Streitigkeiten über Taggeld oder Invalidenrente
  •  Verfahren gegen die SUVA oder private Unfallversicherer

 

Krankentaggeldversicherung

  • Verweigerung oder Einstellung von Taggeldleistungen
  • Dauer und Umfang der Leistungspflicht
  • Durchsetzung von Ansprüchen im Gerichtsverfahren

 

Rechtliche Vertretung

Sozialversicherungsrechtliche Verfahren sind oft existenziell. Wir prüfen die Verfügung, analysieren die medizinische und rechtliche Ausgangslage und vertreten Sie im Einsprache- und Beschwerdeverfahren.

Invalidenversicherung (IV)

Die Invalidenversicherung (IV) ist Teil der ersten Säule und dient der Sicherung der Existenz bei gesundheitlich bedingter Erwerbsunfähigkeit. Im Zentrum steht die Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt. Ein Rentenanspruch wird erst geprüft, wenn Eingliederungsmassnahmen nicht zumutbar oder nicht erfolgversprechend sind.

In der Praxis stellen sich häufig Fragen zur Ablehnung von Rentenansprüchen, zur Bemessung des Invaliditätsgrades oder zur Durchführung medizinischer Begutachtungen.

Wir prüfen Verfügungen der IV-Stellen, beurteilen die medizinische Aktenlage und vertreten Sie im Einsprache- und Beschwerdeverfahren.

Unfallversicherung (UVG)

Die obligatorische Unfallversicherung deckt Berufs- und Nichtberufsunfälle sowie Berufskrankheiten ab. Je nach Fall bestehen Ansprüche auf Heilbehandlung, Taggeld, Invalidenrente oder Integritätsentschädigung.

Streitigkeiten entstehen insbesondere bei der Anerkennung des Unfallereignisses, bei der Leistungseinstellung oder bei der Bemessung des Invaliditätsgrades.

Wir vertreten Versicherte gegenüber der SUVA und anderen Unfallversicherern und begleiten Sie in Einsprache- und Gerichtsverfahren.

 

Krankenversicherung (KVG)

Wer in der Schweiz wohnt oder erwerbstätig ist, untersteht der obligatorischen Krankenversicherung nach KVG. Streitigkeiten betreffen häufig die Kostenübernahme für medizinische Behandlungen, Medikamente oder Rehabilitationsmassnahmen.

Leistungsverweigerungen werden oftmals damit begründet, eine Behandlung sei nicht medizinisch notwendig oder nicht gedeckt. In solchen Fällen ist zu prüfen, ob die gesetzlichen Voraussetzungen tatsächlich erfüllt sind.

Wir beurteilen die Verfügung der Krankenkasse und vertreten Sie im Einsprache- oder Beschwerdeverfahren.

Krankentaggeldversicherung

Fallen Arbeitnehmende infolge Krankheit länger aus, besteht grundsätzlich ein Anspruch auf Lohnfortzahlung. Dieser kann durch eine Krankentaggeldversicherung abgedeckt werden.

In der Praxis kommt es häufig zu Streitigkeiten über die Dauer der Leistungspflicht, die Beurteilung der Arbeitsfähigkeit oder die Auslegung der Versicherungsbedingungen.

Nicht selten werden Taggeldleistungen nach rund einem Jahr eingestellt. Begründet wird dies etwa mit einer angeblich wiederhergestellten Erwerbsfähigkeit oder mit vertraglichen Klauseln. In solchen Fällen ist die medizinische und vertragliche Grundlage sorgfältig zu prüfen.

Wir vertreten Versicherte gegenüber Krankentaggeldversicherern und setzen Ansprüche im Einsprache- und Gerichtsverfahren durch.

Anwalt Sozialversicherungsrecht

Was wir für Sie tun

Im Sozialversicherungsrecht ist der medizinische Sachverhalt von Amtes wegen vollständig und objektiv abzuklären (Art. 43 Abs. 1 ATSG). Behörden sind verpflichtet, alle relevanten medizinischen und rechtlichen Aspekte eines Falles zu berücksichtigen.

In der Praxis zeigen sich jedoch häufig unvollständige oder widersprüchliche Sachverhaltsfeststellungen. Besonders an der Schnittstelle zwischen Medizin und Recht entstehen Bewertungsfragen, die für den Ausgang des Verfahrens entscheidend sind.

Prüfung und rechtliche Beurteilung

Wir analysieren die medizinischen Gutachten und Arztberichte auf Schlüssigkeit und Vollständigkeit. Feststellungen der Verwaltung werden auf rechtliche Tragfähigkeit geprüft. Soweit der Behörde ein Ermessensspielraum zusteht, überprüfen wir, ob dieser korrekt ausgeübt wurde oder ob Ermessensfehler vorliegen.

Auf dieser Grundlage vertreten wir Sie im Einsprache- und Beschwerdeverfahren.

Erstbesprechung – Fundierte Analyse Ihrer Situation

 Bei neuen Anfragen führt Ihr Anwalt für Sozialversicherungsrecht zunächst eine systematische Erstbesprechung durch. Diese umfasst eine detaillierte Prüfung der Sach- und Rechtslage, um die Erfolgsaussichten Ihres Anliegens realistisch einzuschätzen.

Dauer:  60 Minuten (inkl. Aktenstudium)

Honorar: CHF 330.– (Pauschal)

Durchführung: Wahlweise vor Ort in unserer Kanzlei in Winterthur, per Video-Call oder telefonisch.
 
Strukturierter Ablauf
  • Sachverhaltsaufnahme: Erörterung Ihres persönlichen Anliegens und Erfassung aller rechtserheblichen Details.
  • Aktenprüfung: Analyse vorhandener Dokumente, behördlicher Verfügungen und Beweismittel.
  • Rechtliche Ersteinschätzung: Fundierte Beurteilung Ihrer rechtlichen Möglichkeiten nach aktueller Gesetzeslage und Praxis.
  • Strategie & Handlungsempfehlungen: Aufzeigen des weiteren Vorgehens und Abgabe konkreter Empfehlungen für die nächsten Schritte.
  • Mandatierung: Bei Bedarf klären wir die Bedingungen für eine weiterführende anwaltliche Vertretung sowie die gemeinsame Strategie.

Anwalt Sozialversicherungsrecht

Schnittstellen

Schnittstellen zu anderen Rechtsgebieten

Sozialversicherungsrechtliche Fragestellungen stehen häufig im Zusammenhang mit weiteren Rechtsgebieten. Je nach Sachverhalt können sich parallele Verfahren oder zusätzliche rechtliche Folgen ergeben.

Strafrecht
Unrechtmässiger Leistungsbezug oder Betrugsvorwürfe im Zusammenhang mit Sozialleistungen können strafrechtliche Ermittlungen nach sich ziehen. Neben strafrechtlichen Sanktionen drohen oft Rückforderungen oder Leistungskürzungen.

Strassenverkehrsrecht
Verkehrsunfälle oder strafrechtliche Verurteilungen im Strassenverkehr können Auswirkungen auf sozialversicherungsrechtliche Ansprüche haben, insbesondere bei der Beurteilung von Invalidität oder Leistungsansprüchen.

Arbeitsrecht
Längere Arbeitsunfähigkeit, Leistungsbezug oder strafrechtliche Verfahren können arbeitsrechtliche Konsequenzen auslösen, etwa Kündigungen oder Streitigkeiten über Lohnfortzahlung.

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Anwalt Sozialversicherungsrecht – Wir unterstützen Sie bei jedem Schritt

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Rufen Sie unsere Anwaltskanzlei in Winterthur unter +41 52 222 01 20 an oder vereinbaren Sie online einen Termin für eine Erstbesprechung.

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