Sie sind Beschuldigter oder Geschädigter in einem Strafverfahren?
Experten für
Strafrecht
Unsere zentral in Winterthur gelegene Anwaltskanzlei ist auf Strafrecht spezialisiert . Unsere Experten für Strafrecht sind erfahrene Verteidiger & Pflichtverteidiger und besitzen unter anderem Arbeitserfahrung bei der Staatsanwaltschaft. Aufgrund der schwerpunktmässigen Tätigkeit haben unsere Anwälte bereits zahlreiche strafrechtliche Verfahren erfolgreich geführt und können eine beachtliche Expertise im Strafrecht vorweisen. Suchen Sie einen Anwalt für Strafrecht? Bei Fallanfragen von neuen Klienten führen wir zuerst eine Erstbesprechung durch. Diese kostet pauschal CHF 330 und dauert zusammen mit der Fallprüfung ca. eine Stunde. Falls eine Pflichtverteidigung in Frage kommt, prüfen wir diese beim ersten Kontakt. Gerne erwarten wir Ihre Terminanfrage.
Anwalt für Strafrecht
Wo werden wir tätig ?
Die Dienstleistungen Ihres Anwalts für Strafrecht umfassen unter anderem die folgenden Bereiche:
Wirtschaftsdelikte und Vermögensdelikte・ Delikte gegen die körperliche Integrität ・ Sexualdelikte ・ Verstösse gegen das BetmG・ Vertretung von Beschuldigten und von Geschädigten im gesamten Strafrecht
Anwalt der ersten Stunde
Wenn es eilt
Im Zusammenhang mit dem Anspruch auf einen Anwalt für Strafrecht zu Beginn der Strafuntersuchung ist oft vom «Anwalt der ersten Stunde» die Rede. Damit ist die Vorstellung verbunden, dass es ganz generell einen
Zeitpunkt gebe, ab welchem die Verteidigung im Strafverfahren ihre Aktivitäten entfalten könne bzw. können sollte.
Vor der ersten Einvernahme ist jede beschuldigte Person in einer ihr verständlichen Sprache darauf hinzuweisen, dass sie für ihre Strafverteidigung eine Anwältin oder einen Anwalt beiziehen kann. Dies gilt auch bei Einvernahmen durch die Polizei (Art. 159 der Schweizerischen Strafprozessordnung).
Wer den Anwalt bezahlt, hängt von der vorgeworfenen Straftat, von den finanziellen Verhältnissen der beschuldigten Person und auch vom Ausgang des Verfahrens ab. Es gibt zahlreiche Konstellationen, in denen der Staat die Rechnung Ihrer Anwältin oder Ihrem Anwalt vorschiesst oder bezahlt. Besprechen Sie die Frage der Honorierung gleich zu Beginn mit Ihrem «Anwalt der ersten Stunde».
Pflichtverteidigung
Amtliche Verteidigung
Den Begriff des Pflichtverteidigers gibt es in der Strafprozessordnung so nicht. Stattdessen wird der Begriff der amtlichen Verteidigung verwendet.
Ein amtlicher Verteidiger muss bestellt werden, wenn mehr als 10 Tage Untersuchungshaft einschliesslich vorläufige Festnahme verhängt wurden, wenn eine Freiheitsstrafe von mehr als 1 Jahr droht, wenn die beschuldigte Person ihre Verfahrensrechte selbst nicht genügend wahren kann sowie aus weiteren prozessualen Gründen (Art. 130 StPO).
Weiter wird ein amtlicher Verteidiger auf Antrag des Beschuldigten bestellt, wenn es sich beim strafrechtlichen Vorwurf um keine Bagatelle handelt, der Straffall in tatsächlicher oder rechtlicher Hinsicht Schwierigkeiten bietet und die beschuldigte Person diesen nicht gewachsen ist sowie auch nicht über die erforderlichen Mittel verfügt (vgl. Art. 132 StPO).
Falls Sie eine amtliche Verteidigung wünschen oder benötigen, steht Ihnen Ihr Anwalt für Strafrecht gerne zur Verfügung.
Wirtschaftdelikte
Spezialisiert auf Wirtschaftsstrafrecht
Wirtschaftsstrafrecht soll das Vertrauen der Marktteilnehmer und damit das Geschäftsleben schützen. Erfasst werden sämtliche strafbaren Handlungen aus dem Bereich der Wirtschaftskriminalität. Häufigste Tatvorwürfe sind Betrug, Urkundenfälschung, Veruntreuung, Korruption und Bestechung.
Da durch Wirtschafskriminalität alleine in der Schweiz jährlich schätzungsweise Schäden von mehreren hundert Millionen Franken verursacht werden, ist es nicht verwunderlich, dass in wirtschaftsrechtlichen Strafverfahren regelmässig grosse Delikts- und Schadenssummen im Raum stehen.
Als Ihre Anwälte übernehmen wir Ihre Vertretung als beschuldigte oder geschädigte Person in allen Bereichen des Wirtschaftsstrafrechts.
Drastische Folgen vermeiden
Auch Bei Unberechtigten Vorwürfen
Unternehmer und Geschäftsorgane sehen sich heute nur allzu schnell mit Beschuldigungen wirtschaftsstrafrechtlicher Natur konfrontiert. Scheitern Geschäftsbeziehungen mit Kunden, Vertrags- oder Geschäftspartnern, werden oftmals ohne grosses Zögern strafrechtliche Vorwürfe erhoben. Dabei stehen nebst langwierigen Prozessen mit empfindlicher Strafandrohung oftmals auch hohe Schadenersatzforderungen im Raum, mit welcher auf die beschuldigte Person durchgegriffen werden soll.
Zum ohnehin belastenden Strafverfahren tritt in sensitiven Bereichen wie der Vermögensverwaltung oder im Finanzbereich oftmals das Risiko hinzu, formell oder faktisch mit einem Berufsverbot bestraft zu werden.
Wenden Sie sich an Ihren Anwalt für Strafrecht, gerne unterstützen wir Sie in der Sache.
Strafrecht
Was wir für Sie tun
Wir vertreten Sie effektiv im Strafverfahren und legen eine -aufgrund des konkreten Falles und der Beweislage- optimale Strategie mit Ihnen fest.
Wir empfehlen Ihnen übrigens, vor Besprechung mit Ihrem Anwalt für Strafrecht die Aussage zu verweigern. Diese kann (sofern angezeigt) später immer noch zu Protokoll gegeben werden. Jede Ihrer Aussagen kann gegen Sie verwendet werden, deshalb sollte der Fall zuerst mit Ihrem Anwalt für Strafrecht besprochen werden. Unvorteilhafte Aussagen können im Regelfall sonst später nur unter Einbussen betreffend Glaubhaftigkeit korrigiert werden.
Klassische Anwaltstätigkeit
mit modernsten Mitteln
Bei Fallanfragen von neuen Klienten führt Ihr Anwalt für Strafrecht zuerst eine Erstbesprechung mit Ihnen durch. Diese kostet pauschal CHF 330 und dauert zusammen mit der Fallprüfung ca. eine Stunde. Die Erstbesprechung kann wahlweise vor Ort in unserer Kanzlei, per Videocall oder telefonisch erfolgen.
Anlässlich der Erstbesprechung besprechen wir Ihr Anliegen, erstellen mit Ihnen den Sachverhalt und prüfen Ihre Unterlagen. Im Anschluss erhalten Sie von uns eine erste rechtliche Einschätzung. Zudem besprechen wir das weitere Vorgehen und geben Ihnen Handlungsempfehlungen ab. Falls eine Mandatierung eines Anwalts erforderlich ist, vereinbaren wir die Konditionen des Mandats, die zugrundeliegende Strategie, das anzustrebende Ziel und die weiteren Schritte.
Wir unterstützen Sie bei jedem Schritt
Termin vereinbaren
Rufen Sie unsere Anwaltskanzlei in Winterthur unter +41 52 222 01 20 an oder vereinbaren Sie online einen Termin für eine Erstbesprechung.
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