Hausbesetzungen in der Schweiz: Wann droht eine Räumung?
Die Diskussion um das besetzte Haus «Gisi» in Winterthur hat in den letzten Wochen für grosse Aufmerksamkeit gesorgt. Die Eigentümerin hat die Nutzung des Gebäudes
Anwalt für Strafrecht – Zentral in Winterthur
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Unsere zentral in Winterthur gelegene Anwaltskanzlei vertritt Mandantinnen und Mandanten in sämtlichen Bereichen des Strafrechts. Wir begleiten Beschuldigte bzw. Geschädigte vom frühen Verfahrensstadium bis zum Abschluss des Strafverfahrens – mit klarer Haltung, rechtlicher Präzision und einem realistischen Blick auf das Prozessrisiko.
Strafverfahren sind für Betroffene oft mit erheblichem Druck verbunden. Umso wichtiger ist eine strukturierte Verteidigung und eine frühzeitige Einordnung der rechtlichen Ausgangslage. Wir vertreten Sie gegenüber Polizei, Staatsanwaltschaften und Gerichten und stellen sicher, dass Ihre Rechte konsequent gewahrt werden.
In strafrechtlichen Verfahren stehen Ihnen bei uns feste Ansprechpersonen zur Seite. Die Verteidigung in diesem Bereich wird unter anderem von folgenden Fachpersonen betreut:
Omar Ghafier
Fabian Füllemann
Nathalie Fitzek
Bei neuen Fallanfragen führen wir zunächst eine Erstbesprechung durch. In diesem Rahmen prüfen wir die Ausgangslage, ordnen den Tatvorwurf rechtlich ein und besprechen das weitere Vorgehen.
Die Erstbesprechung inklusive Fallprüfung dauert in der Regel rund eine Stunde und wird pauschal mit CHF 330 verrechnet.
Das Ermittlungsverfahren vor der Staatsanwaltschaft ist entscheidend für den weiteren Verlauf des Verfahrens. Viele Weichen werden bereits hier gestellt.
Unsere Leistungen:
Begleitung zu Einvernahmen
Akteneinsicht und Analyse der Beweislage
Stellungnahmen zu Tat- und Rechtsfragen
Anträge auf Einstellung des Verfahrens
Verhandlungen mit der Staatsanwaltschaft
Wir prüfen systematisch, ob ein Tatverdacht ausreichend begründet ist und ob Verfahrensrechte verletzt wurden.
Ein Strafbefehl wirkt unscheinbar, entfaltet aber dieselbe Wirkung wie ein gerichtliches Urteil, wenn keine Einsprache erhoben wird.
Wir prüfen:
Ob der Sachverhalt korrekt festgestellt wurde
Ob die rechtliche Würdigung zutrifft
Ob die Strafe angemessen ist
Ob Nebenfolgen (Führerausweis, Landesverweisung etc.) drohen
Falls erforderlich, erheben wir fristgerecht Einsprache und vertreten Sie im anschliessenden Gerichtsverfahren.
Kommt es zur Anklage, übernehmen wir die vollständige Verteidigung vor Bezirksgericht oder Obergericht.
Unsere Tätigkeit umfasst:
Vertiefte Beweis- und Strategieanalyse
Vorbereitung der Hauptverhandlung
Befragungsstrategie
Antragstellung und Plädoyer
Prüfung von Rechtsmitteln
Ziel ist nicht nur eine formelle Verteidigung, sondern eine durchdachte und konsequente Interessenvertretung.
Untersuchungshaft oder Ersatzmassnahmen greifen massiv in die persönliche Freiheit ein.
Wir prüfen unverzüglich:
Haftgründe (Flucht-, Kollusions-, Wiederholungsgefahr)
Verhältnismässigkeit der Massnahmen
Möglichkeiten einer Haftentlassung
Bei Bedarf stellen wir Haftentlassungsgesuche und vertreten Sie vor dem Zwangsmassnahmengericht.
Wirtschaftsstrafverfahren sind häufig komplex und aktenintensiv. Sie betreffen insbesondere:
Vermögensdelikte
Urkundenfälschung
Betrug
Ungetreue Geschäftsbesorgung
Konkurs- und Betreibungsdelikte
Hier ist eine strukturierte Analyse der Buchhaltung, Vertragslage und internen Abläufe entscheidend. Wir arbeiten präzise und dokumentenbasiert.
Im Strafrecht ist häufig vom «Anwalt der ersten Stunde» die Rede. Gemeint ist das Recht jeder beschuldigten Person, bereits zu Beginn der Strafuntersuchung eine Strafverteidigerin oder einen Strafverteidiger beizuziehen. Eine frühzeitige Verteidigung kann den weiteren Verlauf des Verfahrens wesentlich beeinflussen.
Vor der ersten Einvernahme muss jede beschuldigte Person in einer ihr verständlichen Sprache darüber informiert werden, dass sie eine Anwältin oder einen Anwalt beiziehen kann. Dieses Recht gilt auch bei polizeilichen Einvernahmen (Art. 159 StPO).
Die Teilnahme eines Verteidigers an der ersten Einvernahme stellt sicher, dass Verfahrensrechte gewahrt bleiben und unbedachte Aussagen vermieden werden.
Die Frage der Kostenübernahme hängt von mehreren Faktoren ab:
In bestimmten Konstellationen übernimmt der Staat die Kosten der Verteidigung ganz oder teilweise. Ob dies der Fall ist, ist im Einzelfall zu prüfen.
Je früher eine Verteidigung erfolgt, desto besser lassen sich Verfahrensrisiken steuern. Eine frühzeitige anwaltliche Begleitung schafft Klarheit über Rechte, Pflichten und das weitere Vorgehen.
Der Begriff «Pflichtverteidiger» ist im schweizerischen Strafprozessrecht nicht vorgesehen. Die Strafprozessordnung (StPO) spricht von amtlicher Verteidigung. Eine amtliche Verteidigung wird angeordnet, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
Die Voraussetzungen ergeben sich insbesondere aus Art. 130 ff. StPO. Eine amtliche Verteidigung kommt namentlich in Betracht, wenn:
Ob die Voraussetzungen erfüllt sind, wird im Einzelfall geprüft.
Eine amtliche Verteidigung kann bei der zuständigen Strafverfolgungsbehörde beantragt werden. In bestimmten Fällen ordnet die Behörde eine notwendige Verteidigung von Amtes wegen an.
Im Rahmen einer Erstbesprechung klären wir, ob ein Anspruch auf amtliche Verteidigung besteht und ob eine entsprechende Antragstellung angezeigt ist.
Wird eine amtliche Verteidigung bewilligt, trägt zunächst der Staat die Kosten. Je nach Ausgang des Verfahrens kann eine Rückerstattungspflicht bestehen, wenn sich die finanzielle Situation der beschuldigten Person verbessert.
Das Wirtschaftsstrafrecht schützt das Vertrauen in den Markt und die Integrität des Wirtschaftslebens. Es umfasst strafbare Handlungen im Bereich der Wirtschaftskriminalität, die häufig mit hohen Schadenssummen und komplexen Ermittlungsverfahren verbunden sind.
Wirtschaftsstrafverfahren sind in der Regel aktenintensiv und betreffen neben strafrechtlichen Fragen oft auch gesellschafts-, aufsichts- oder zivilrechtliche Aspekte.
Zu den häufigen Tatbeständen gehören unter anderem:
Die Verfahren werden häufig von spezialisierten Staatsanwaltschaften geführt und können parallel aufsichtsrechtliche oder zivilrechtliche Folgen nach sich ziehen.
Wir vertreten beschuldigte Personen, Organe von Gesellschaften sowie Unternehmen in allen Phasen des Strafverfahrens.
Die Tätigkeit umfasst insbesondere:
Ziel ist eine strukturierte, dokumentenbasierte Verteidigung unter Berücksichtigung sämtlicher wirtschaftlicher und persönlicher Auswirkungen.
Nicht nur beschuldigte Personen benötigen anwaltliche Unterstützung. Auch Geschädigte einer Straftat haben im Strafverfahren eigene Rechte.
Wir vertreten Privatklägerinnen und Privatkläger in Strafverfahren und setzen deren Interessen gegenüber Strafverfolgungsbehörden und Gerichten durch.
Geschädigte können sich am Strafverfahren beteiligen, insbesondere durch:
Im Rahmen des Strafverfahrens können zivilrechtliche Forderungen adhäsionsweise geltend gemacht werden. Wir prüfen, ob dies zweckmässig ist oder ob eine separate zivilrechtliche Durchsetzung angezeigt ist.
Bestimmte geschädigte Personen fallen unter das Opferhilfegesetz (OHG). Dieses sieht besondere Verfahrensrechte sowie staatliche Unterstützungsleistungen vor.
Wir klären, ob die Voraussetzungen erfüllt sind, und unterstützen bei:
In Fällen von Vermögensdelikten steht für Geschädigte oft die finanzielle Wiedergutmachung im Vordergrund.
Wir prüfen:
Ziel ist eine strukturierte Durchsetzung berechtigter Ansprüche unter Berücksichtigung der strafprozessualen Möglichkeiten.
Im Rahmen einer Erstbesprechung klären wir:
Wir vertreten Mandantinnen und Mandanten in Strafverfahren vor Strafverfolgungsbehörden und Gerichten in der gesamten Schweiz. Die Tätigkeit umfasst sämtliche Verfahrensstadien – vom Ermittlungsverfahren über das erstinstanzliche Hauptverfahren bis zu Rechtsmittelverfahren.
Wir treten vor Staatsanwaltschaften, Bezirks- und Obergerichten sowie – soweit erforderlich – vor Bundesinstanzen auf. Unsere Tätigkeit beschränkt sich nicht auf einen einzelnen Kanton.
Bereits im Vorverfahren werden wesentliche Weichen gestellt. Wir begleiten Einvernahmen, prüfen Zwangsmassnahmen wie Hausdurchsuchungen oder Beschlagnahmen und nehmen zu strafprozessualen Fragen Stellung.
Ziel ist eine frühzeitige rechtliche Klärung der Ausgangslage und die Wahrung der Verfahrensrechte.
Neben der Individualverteidigung vertreten wir auch Unternehmen sowie Mitglieder von Geschäftsleitungen und Verwaltungsräten in strafrechtlichen Verfahren.
Dies betrifft insbesondere Konstellationen mit wirtschafts- oder compliancebezogenen Fragestellungen sowie Verfahren mit berufsrechtlichen oder aufsichtsrechtlichen Schnittstellen.
Wir vertreten auch geschädigte Personen im Strafverfahren, insbesondere bei der Konstituierung als Privatklägerschaft und bei der Durchsetzung von Schadenersatz- und Genugtuungsansprüchen.
Die Rolle als Geschädigter unterscheidet sich prozessual deutlich von jener der beschuldigten Person. Wir klären im Einzelfall, welche Beteiligungsrechte sinnvoll wahrzunehmen sind.
Im Rahmen einer Erstbesprechung klären wir Zuständigkeit, Verfahrensstand und strategische Optionen. Dabei wird geprüft, welche kurzfristigen Schritte angezeigt sind und wie das weitere Vorgehen strukturiert werden kann.
Unsere Kanzlei ist spezialisiert auf Strafrecht und Wirtschaftsstrafrecht – doch eine strafrechtliche Verurteilung bleibt selten ohne Folgen in anderen Rechtsgebieten. Arbeitsrechtliche Konsequenzen, verwaltungsrechtliche Maßnahmen oder sozialversicherungsrechtliche Rückforderungen sind typische Folgefragen, die wir in unserer spezialisierten Beratung mitberücksichtigen.
Sozialversicherungsrecht →
Wird eine Person strafrechtlich wegen Betrugs oder unrechtmäßiger Sozialleistungen verurteilt, drohen nicht nur strafrechtliche Sanktionen, sondern auch Rückforderungen und Kürzungen im Bereich der Sozialversicherungen. Mehr dazu im Bereich Sozialversicherungsrecht.
Strassenverkehrsrecht – Administrativmaßnahmen →
Strafrechtliche Verurteilungen, insbesondere im Strassenverkehr, können zu verwaltungsrechtlichen Maßnahmen wie Führerausweisentzug oder Fahrverbot führen. Details dazu im Bereich Administrativmaßnahmen im Strassenverkehr.
Vertragsrecht – Arbeitsrecht → Strafverfahren gegen Arbeitnehmer oder Führungskräfte können auch arbeitsrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen, etwa Kündigungen oder Schadenersatzforderungen. Erfahren Sie mehr unter Arbeitsrecht.
Anwalt für Strafrecht – Wir unterstützen Sie bei jedem Schritt
Rufen Sie unsere Anwaltskanzlei in Winterthur unter +41 52 222 01 20 an oder vereinbaren Sie online einen Termin für eine Erstbesprechung.
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