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Anwalt für Strafrecht – Zentral in Winterthur

Anwalt für Strafrecht – Ihre Verteidigung im Strafrecht – Kompetent & Entschlossen

Wenn Ihnen eine Straftat vorgeworfen wird, brauchen Sie schnelle und kompetente rechtliche Unterstützung. Als erfahrene Strafverteidiger in Winterthur stehen wir Ihnen in allen Phasen des Strafverfahrens zur Seite – von der ersten polizeilichen Einvernahme bis zum Gerichtsverfahren.

Ihr Anwalt für Strafrecht in Winterthur – Erfahren & Entschlossen an Ihrer Seite

Anwalt für Strafrecht

🔍 Suchen Sie einen Strafverteidiger in Winterthur?
Unsere zentral gelegene Anwaltskanzlei ist auf die Verteidigung in Strafverfahren spezialisiert und bietet kompetente Unterstützung in allen strafrechtlichen Belangen.

🚔 Polizeiliche Einvernahme, Hausdurchsuchung oder Anklage?
Unsere erfahrenen Strafverteidiger stehen Ihnen zur Seite – von der ersten Vernehmung bis zum Gerichtsverfahren.

🏛 Erfahrung & Expertise
Dank unserer schwerpunktmässigen Tätigkeit im Strafrecht haben wir bereits zahlreiche Mandanten erfolgreich verteidigt. Wir kennen die Abläufe der Strafverfolgungsbehörden und Gerichte genau und setzen unser Fachwissen gezielt ein, um Ihre Rechte zu schützen.

📌 Erstberatung & Fallprüfung
Bei neuen Fallanfragen führt Ihr Anwalt für Strafrecht zuerst eine Erstbesprechung mit Ihnen durch.

📅 Dauer & Kosten:
Erstbesprechung inkl. Fallprüfung (ca. 1 Stunde)
Pauschal CHF 330

📞 Kontaktieren Sie uns – wir helfen Ihnen weiter!

Anwalt für Strafrecht

Unsere Schwerpunkte im Strafrecht

📌 Strafrechtliche Verteidigung auf höchstem Niveau:

  • Vertretung in Ermittlungsverfahren – von der ersten Einvernahme bis zum Abschluss des Verfahrens
  • Verteidigung vor Bezirks- und Obergerichten
  • Einspruch gegen Strafbefehle & Berufung gegen Urteile

📌 Spezialisierte Beratung im Verkehrsstrafrecht:

  • Fahren unter Alkohol- oder Drogeneinfluss
  • Unfallflucht & grobe Verkehrsdelikte
  • Führerausweisentzug & Administrativmaßnahmen

📌 Erfahrung im allgemeinen Strafrecht:

  • Diebstahl, Betrug & Urkundenfälschung
  • Körperverletzung, Nötigung & Sexualstrafrecht
  • Straftaten im häuslichen Umfeld & Gewaltschutzmaßnahmen

📌 Opfervertretung & Schadenersatz:

  • Unterstützung für Opfer von Straftaten
  • Durchsetzung von Schadensersatz & Genugtuungsansprüchen

Anwalt der ersten Stunde – Ihr Recht auf Strafverteidigung von Beginn an

Wenn es eilt

Im Strafrecht ist oft vom „Anwalt der ersten Stunde“ die Rede – gemeint ist damit das Recht jeder beschuldigten Person, bereits zu Beginn der Strafuntersuchung eine Strafverteidigerin oder einen Strafverteidiger beizuziehen. Eine frühzeitige Verteidigung kann entscheidend für den weiteren Verlauf des Verfahrens sein.

📌 Ihr Recht auf einen Strafverteidiger von Anfang an
Vor der ersten Einvernahme muss jede beschuldigte Person in einer ihr verständlichen Sprache darüber informiert werden, dass sie einen Anwalt oder eine Anwältin für ihre Verteidigung hinzuziehen kann. Dies gilt auch für polizeiliche Einvernahmen. (Art. 159 StPO, Schweizerische Strafprozessordnung)

📌 Wer übernimmt die Kosten des Anwalts?
Die Übernahme der Verteidigungskosten hängt von mehreren Faktoren ab:

  • Art der vorgeworfenen Straftat
  • Finanzielle Verhältnisse der beschuldigten Person
  • Ausgang des Verfahrens

In vielen Fällen übernimmt der Staat die Kosten für die Verteidigung – entweder als Vorschuss oder vollständige Deckung. Klären Sie die Frage der Honorierung am besten direkt zu Beginn mit Ihrem „Anwalt der ersten Stunde“.

📞 Sichern Sie sich Ihre Verteidigung – Kontaktieren Sie Ihren Anwalt für Strafrecht frühzeitig!

Amtliche Verteidigung (Pflichtverteidigung) – Ihr Recht auf einen Strafverteidiger

Bei schweren Vorwürfen

Der Begriff „Pflichtverteidiger“ ist im schweizerischen Strafprozessrecht nicht vorgesehen. Stattdessen spricht die Strafprozessordnung (StPO) von der amtlichen Verteidigung. Eine amtliche Verteidigung wird angeordnet, wenn eine beschuldigte Person die Verteidigungskosten nicht selbst tragen kann oder das Verfahren besondere rechtliche oder tatsächliche Schwierigkeiten aufweist.

📌 Wann haben Sie Anspruch auf eine amtliche Verteidigung? (Art. 130 & 132 StPO)
Ein amtlicher Verteidiger wird bestellt, wenn:
mehr als 10 Tage Untersuchungshaft (inkl. vorläufige Festnahme) verhängt wurden,
✔ eine Freiheitsstrafe von mehr als einem Jahr droht,
✔ die beschuldigte Person ihre Verfahrensrechte nicht ausreichend wahren kann,
✔ der Fall in tatsächlicher oder rechtlicher Hinsicht komplex ist,
✔ die beschuldigte Person finanziell nicht in der Lage ist, einen Verteidiger selbst zu bezahlen.

📌 Wie beantrage ich eine amtliche Verteidigung?
Falls Sie eine amtliche Verteidigung wünschen oder benötigen, können Sie dies bei der zuständigen Behörde beantragen. Ihr Anwalt für Strafrecht in Winterthur unterstützt Sie gerne bei der Antragstellung und steht Ihnen als amtlicher Verteidiger zur Verfügung.

📞 Kontaktieren Sie uns – Ihr Anwalt für Strafrecht prüft Ihren Anspruch und hilft Ihnen weiter.

Ihr Anwalt für Wirtschaftsstrafrecht – Kompetente Verteidigung & Vertretung

Spezialisiert auf Wirtschaftsstrafrecht

Das Wirtschaftsstrafrecht dient dem Schutz des Vertrauens in den Markt und der Integrität des Geschäftslebens. Es umfasst sämtliche strafbaren Handlungen im Bereich der Wirtschaftskriminalität, die oft mit hohen Schadenssummen und komplexen Ermittlungsverfahren verbunden sind.

📌 Häufige Vorwürfe im Wirtschaftsstrafrecht:
Betrug & Veruntreuung (z. B. Anlagebetrug, Subventionsbetrug, ungetreue Geschäftsführung)
Urkundenfälschung (z. B. gefälschte Bilanzen, manipulierte Vertragsunterlagen)
Korruption & Bestechung (z. B. Vorteilsannahme, Bestechung im In- & Ausland)
Geldwäscherei & Insiderhandel (z. B. illegale Finanztransaktionen, Marktmanipulation)

Jährlich verursacht Wirtschaftskriminalität in der Schweiz Schäden in Höhe von mehreren hundert Millionen Franken. Entsprechend sind die Verfahren oft von hohen Delikts- und Schadenssummen geprägt, was zu intensiven Ermittlungen durch Staatsanwaltschaften und Finanzaufsichtsbehörden führt.

🔹 Unsere Expertise im Wirtschaftsstrafrecht:
Als erfahrene Anwälte vertreten wir Sie sowohl als beschuldigte Person als auch als geschädigter Geschäftspartner oder Unternehmer. Wir bieten Ihnen eine strategische, diskrete und durchsetzungsstarke Beratung in allen Bereichen des Wirtschaftsstrafrechts.

📞 Kontaktieren Sie Ihren Anwalt für Strafrecht für eine unverbindliche Erstberatung – wir stehen Ihnen zur Seite!

Drastische Folgen vermeiden – Frühzeitig handeln im Wirtschaftsstrafrecht

Auch Bei Unberechtigten Vorwürfen

nternehmer und Geschäftsorgane geraten heute schnell ins Visier wirtschaftsstrafrechtlicher Ermittlungen. Gescheiterte Geschäftsbeziehungen, Streitigkeiten mit Vertragspartnern oder finanzielle Auseinandersetzungen führen nicht selten zu strafrechtlichen Vorwürfen – oft vorschnell und mit weitreichenden Konsequenzen.

📌 Risiken wirtschaftsstrafrechtlicher Verfahren:
Langwierige Strafverfahren & empfindliche Sanktionen (Geldstrafen, Freiheitsstrafen, Vermögensabschöpfung)
Hohe Schadenersatzforderungen (direkter Durchgriff auf Privatvermögen möglich)
Berufsverbote & Reputationsschäden (insbesondere im Finanz- & Wirtschaftssektor, bei Verwaltungsräten oder Geschäftsführern)

Gerade in sensitiven Branchen wie der Finanzwelt oder der Vermögensverwaltung kann ein Verfahren nicht nur strafrechtliche, sondern auch existenzbedrohende wirtschaftliche Konsequenzen haben – bis hin zum Berufsverbot oder dem Verlust der Geschäftszulassung.

🔹 Sichern Sie sich frühzeitig kompetente Verteidigung!
Eine frühzeitige, strategische Beratung kann helfen, Schäden zu minimieren, Verfahren abzuwehren und Eskalationen zu vermeiden.

📞 Kontaktieren Sie uns für eine unverbindliche Erstberatung – Ihr Anwalt für Strafrecht steht Ihnen zur Seite.

Anwalt für Strafrecht

Wo werden wir tätig? – Ihre Strafverteidigung in der ganzen Schweiz

Unsere Kanzlei ist spezialisiert auf die umfassende Verteidigung und Beratung im Strafrecht. Wir vertreten unsere Mandanten in allen Verfahrensstadien – von den ersten polizeilichen Ermittlungen bis hin zu gerichtlichen Hauptverhandlungen und Berufungsverfahren.

📌 Vertretung vor Strafbehörden & Gerichten
Wir verteidigen Sie vor sämtlichen schweizerischen Strafverfolgungsbehörden, Bezirks- und Obergerichten sowie vor Bundesinstanzen, wenn erforderlich. Unsere Erfahrung erstreckt sich auf strafrechtliche Verfahren in allen Kantonen sowie auf grenzüberschreitende Fälle.

📌 Soforthilfe & Krisenintervention
Wird gegen Sie ermittelt oder sind Sie mit einer Hausdurchsuchung, einer Festnahme oder einer Einvernahme durch die Polizei konfrontiert? Wir stehen Ihnen in dringenden strafrechtlichen Angelegenheiten jederzeit zur Verfügung und sorgen dafür, dass Ihre Rechte von Beginn an gewahrt bleiben.

📌 Beratung für Unternehmen & Führungskräfte
Neben der klassischen Strafverteidigung vertreten wir auch Unternehmen, Verwaltungsräte und Geschäftsführer, die mit strafrechtlichen Vorwürfen konfrontiert sind. In Fällen von Wirtschaftskriminalität, Korruption oder Compliance-Verstößen bieten wir präventive Rechtsberatung und verteidigen Sie bei behördlichen Untersuchungen.

📌 Strafrechtliche Unterstützung für Opfer & Zeugen
Wir vertreten nicht nur Beschuldigte, sondern auch Opfer und Zeugen in strafrechtlichen Verfahren. Falls Sie durch eine Straftat geschädigt wurden oder als Zeuge vor Gericht aussagen müssen, stehen wir Ihnen beratend zur Seite und setzen Ihre Rechte konsequent durch.

📞 Kontaktieren Sie uns für eine unverbindliche Erstberatung – Ihr Anwalt für Strafrecht steht Ihnen zur Seite!

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Anwalt für Strafrecht

Strafrechtliche Verfahren haben oft weitreichende Konsequenzen

Unsere Kanzlei ist spezialisiert auf Strafrecht und Wirtschaftsstrafrecht – doch eine strafrechtliche Verurteilung bleibt selten ohne Folgen in anderen Rechtsgebieten. Arbeitsrechtliche Konsequenzen, verwaltungsrechtliche Maßnahmen oder sozialversicherungsrechtliche Rückforderungen sind typische Folgefragen, die wir in unserer spezialisierten Beratung mitberücksichtigen.

🔗 Relevante Verknüpfungen:

Erstbesprechung – Ihr erster Schritt zur Klärung Ihres Falls

Bei neuen Fallanfragen führt Ihr Anwalt für Strafrecht zunächst eine Erstbesprechung durch. Diese dauert inklusive Fallprüfung ca. eine Stunde und kostet pauschal CHF 330. Sie können die Erstbesprechung wahlweise vor Ort in unserer Kanzlei, per Videocall oder telefonisch durchführen.

Ablauf der Erstbesprechung

🔹 Ihr Anliegen: Wir besprechen Ihren Fall detailliert und erfassen den relevanten Sachverhalt.
🔹 Prüfung der Unterlagen: Ihre Dokumente, Akten und behördlichen Entscheide werden analysiert.
🔹 Rechtliche Ersteinschätzung: Sie erhalten eine fundierte Einschätzung Ihrer rechtlichen Möglichkeiten.
🔹 Strategie & Handlungsempfehlungen: Wir erläutern das weitere Vorgehen und geben Ihnen konkrete Empfehlungen.
🔹 Mandatierung: Falls eine weiterführende anwaltliche Vertretung notwendig ist, klären wir die Konditionen, Strategie und die nächsten Schritte.

📞 Kontaktieren Sie uns für eine Erstbesprechung – Ihr Anwalt für Strafrecht hilft Ihnen, Ihre Ansprüche durchzusetzen!

Anwalt für Strafrecht – Wir unterstützen Sie bei jedem Schritt

Termin vereinbaren

Rufen Sie unsere Anwaltskanzlei in Winterthur unter +41 52 222 01 20 an oder vereinbaren Sie online einen Termin für eine Erstbesprechung.

News und Wissen

Spannende Artikel und Beiträge rund um Strafrecht

Feiertagspause

Unsere Kanzlei bleibt vom 24. Dezember 2024 bis 3. Januar 2025 geschlossen. 

Ab 6. Januar 2025 sind wir wieder für Sie erreichbar.

Wir wünschen Ihnen frohe Feiertage und einen guten Rutsch ins neue Jahr!