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Anwalt für Strafrecht – Zentral in Winterthur

Anwalt für Strafrecht |Präzise Verteidigung im Untersuchungs- und Gerichtsverfahren

500+ Bewertungen ★★★★★ – Google 4.8/5, Trustpilot 4.7/5. Vertrauen Sie auf unsere Erfahrung.

Ob Strafanzeige, polizeiliche Vorladung oder laufendes Strafverfahren: Als erfahrene Strafverteidiger in Winterthur vertreten wir Beschuldigte und Geschädigte/Opfer in allen Phasen des Strafverfahrens – diskret, strategisch und konsequent.

Ihr Anwalt für Strafrecht in Winterthur – Erfahren & Entschlossen an Ihrer Seite

Anwalt für Strafrecht

Suchen Sie einen Anwalt für Strafrecht?

Unsere zentral in Winterthur gelegene Anwaltskanzlei vertritt Mandantinnen und Mandanten in sämtlichen Bereichen des Strafrechts. Wir begleiten Beschuldigte bzw. Geschädigte vom frühen Verfahrensstadium bis zum Abschluss des Strafverfahrens – mit klarer Haltung, rechtlicher Präzision und einem realistischen Blick auf das Prozessrisiko.

Strafverfahren sind für Betroffene oft mit erheblichem Druck verbunden. Umso wichtiger ist eine strukturierte Verteidigung und eine frühzeitige Einordnung der rechtlichen Ausgangslage. Wir vertreten Sie gegenüber Polizei, Staatsanwaltschaften und Gerichten und stellen sicher, dass Ihre Rechte konsequent gewahrt werden.

In strafrechtlichen Verfahren stehen Ihnen bei uns feste Ansprechpersonen zur Seite. Die Verteidigung in diesem Bereich wird unter anderem von folgenden Fachpersonen betreut:

Omar Ghafier
Fabian Füllemann 
Nathalie Fitzek

Bei neuen Fallanfragen führen wir zunächst eine Erstbesprechung durch. In diesem Rahmen prüfen wir die Ausgangslage, ordnen den Tatvorwurf rechtlich ein und besprechen das weitere Vorgehen.

Die Erstbesprechung inklusive Fallprüfung dauert in der Regel rund eine Stunde und wird pauschal mit CHF 330 verrechnet.

Kontaktieren Sie uns – wir beraten Sie gerne.

Anwalt für Strafrecht

Unsere Schwerpunkte im Strafrecht

Verteidigung im Ermittlungsverfahren

Das Ermittlungsverfahren vor der Staatsanwaltschaft ist entscheidend für den weiteren Verlauf des Verfahrens. Viele Weichen werden bereits hier gestellt.

Unsere Leistungen:

  • Begleitung zu Einvernahmen

  • Akteneinsicht und Analyse der Beweislage

  • Stellungnahmen zu Tat- und Rechtsfragen

  • Anträge auf Einstellung des Verfahrens

  • Verhandlungen mit der Staatsanwaltschaft

Wir prüfen systematisch, ob ein Tatverdacht ausreichend begründet ist und ob Verfahrensrechte verletzt wurden.

Strafbefehle und Einspracheverfahren

Ein Strafbefehl wirkt unscheinbar, entfaltet aber dieselbe Wirkung wie ein gerichtliches Urteil, wenn keine Einsprache erhoben wird.

Wir prüfen:

  • Ob der Sachverhalt korrekt festgestellt wurde

  • Ob die rechtliche Würdigung zutrifft

  • Ob die Strafe angemessen ist

  • Ob Nebenfolgen (Führerausweis, Landesverweisung etc.) drohen

Falls erforderlich, erheben wir fristgerecht Einsprache und vertreten Sie im anschliessenden Gerichtsverfahren.

Vertretung vor Gericht

Kommt es zur Anklage, übernehmen wir die vollständige Verteidigung vor Bezirksgericht oder Obergericht.

Unsere Tätigkeit umfasst:

  • Vertiefte Beweis- und Strategieanalyse

  • Vorbereitung der Hauptverhandlung

  • Befragungsstrategie

  • Antragstellung und Plädoyer

  • Prüfung von Rechtsmitteln

Ziel ist nicht nur eine formelle Verteidigung, sondern eine durchdachte und konsequente Interessenvertretung.

Untersuchungshaft und Zwangsmassnahmen

Untersuchungshaft oder Ersatzmassnahmen greifen massiv in die persönliche Freiheit ein.

Wir prüfen unverzüglich:

  • Haftgründe (Flucht-, Kollusions-, Wiederholungsgefahr)

  • Verhältnismässigkeit der Massnahmen

  • Möglichkeiten einer Haftentlassung

Bei Bedarf stellen wir Haftentlassungsgesuche und vertreten Sie vor dem Zwangsmassnahmengericht.

Wirtschaftsstrafrecht

Wirtschaftsstrafverfahren sind häufig komplex und aktenintensiv. Sie betreffen insbesondere:

  • Vermögensdelikte

  • Urkundenfälschung

  • Betrug

  • Ungetreue Geschäftsbesorgung

  • Konkurs- und Betreibungsdelikte

Hier ist eine strukturierte Analyse der Buchhaltung, Vertragslage und internen Abläufe entscheidend. Wir arbeiten präzise und dokumentenbasiert.

Anwalt der ersten Stunde – Strafverteidigung von Beginn an

Wenn es eilt

Im Strafrecht ist häufig vom «Anwalt der ersten Stunde» die Rede. Gemeint ist das Recht jeder beschuldigten Person, bereits zu Beginn der Strafuntersuchung eine Strafverteidigerin oder einen Strafverteidiger beizuziehen. Eine frühzeitige Verteidigung kann den weiteren Verlauf des Verfahrens wesentlich beeinflussen.

Ihr Recht auf Verteidigung von Anfang an

Vor der ersten Einvernahme muss jede beschuldigte Person in einer ihr verständlichen Sprache darüber informiert werden, dass sie eine Anwältin oder einen Anwalt beiziehen kann. Dieses Recht gilt auch bei polizeilichen Einvernahmen (Art. 159 StPO).

Die Teilnahme eines Verteidigers an der ersten Einvernahme stellt sicher, dass Verfahrensrechte gewahrt bleiben und unbedachte Aussagen vermieden werden.

Kosten der Verteidigung

Die Frage der Kostenübernahme hängt von mehreren Faktoren ab:

  • Art und Schwere des Tatvorwurfs
  • finanzielle Verhältnisse der beschuldigten Person
  • Ausgang des Verfahrens

 

In bestimmten Konstellationen übernimmt der Staat die Kosten der Verteidigung ganz oder teilweise. Ob dies der Fall ist, ist im Einzelfall zu prüfen.

Frühzeitige Kontaktaufnahme

Je früher eine Verteidigung erfolgt, desto besser lassen sich Verfahrensrisiken steuern. Eine frühzeitige anwaltliche Begleitung schafft Klarheit über Rechte, Pflichten und das weitere Vorgehen.

Amtliche Verteidigung (Pflichtverteidigung)

Bei schweren Vorwürfen

Der Begriff «Pflichtverteidiger» ist im schweizerischen Strafprozessrecht nicht vorgesehen. Die Strafprozessordnung (StPO) spricht von amtlicher Verteidigung. Eine amtliche Verteidigung wird angeordnet, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

Wann besteht Anspruch auf eine amtliche Verteidigung?

Die Voraussetzungen ergeben sich insbesondere aus Art. 130 ff. StPO. Eine amtliche Verteidigung kommt namentlich in Betracht, wenn:

  •  sich die beschuldigte Person länger als zehn Tage in Untersuchungs- oder Sicherheitshaft befindet
  • eine Freiheitsstrafe von mehr als einem Jahr droht
  • der Fall in tatsächlicher oder rechtlicher Hinsicht besonders komplex ist
  • die beschuldigte Person nicht in der Lage ist, ihre Verfahrensrechte ausreichend selbst wahrzunehmen
  • die beschuldigte Person finanziell nicht in der Lage ist, eine private Verteidigung zu finanzieren

 

Ob die Voraussetzungen erfüllt sind, wird im Einzelfall geprüft.

Antragstellung

Eine amtliche Verteidigung kann bei der zuständigen Strafverfolgungsbehörde beantragt werden. In bestimmten Fällen ordnet die Behörde eine notwendige Verteidigung von Amtes wegen an.

Im Rahmen einer Erstbesprechung klären wir, ob ein Anspruch auf amtliche Verteidigung besteht und ob eine entsprechende Antragstellung angezeigt ist.

Kostenfolgen

Wird eine amtliche Verteidigung bewilligt, trägt zunächst der Staat die Kosten. Je nach Ausgang des Verfahrens kann eine Rückerstattungspflicht bestehen, wenn sich die finanzielle Situation der beschuldigten Person verbessert.

Anwalt für Wirtschaftsstrafrecht – Verteidigung und Vertretung

Spezialisiert auf Wirtschaftsstrafrecht

Das Wirtschaftsstrafrecht schützt das Vertrauen in den Markt und die Integrität des Wirtschaftslebens. Es umfasst strafbare Handlungen im Bereich der Wirtschaftskriminalität, die häufig mit hohen Schadenssummen und komplexen Ermittlungsverfahren verbunden sind.

Wirtschaftsstrafverfahren sind in der Regel aktenintensiv und betreffen neben strafrechtlichen Fragen oft auch gesellschafts-, aufsichts- oder zivilrechtliche Aspekte.

Typische Vorwürfe im Wirtschaftsstrafrecht

Zu den häufigen Tatbeständen gehören unter anderem:

  •  Betrug und Veruntreuung (z. B. Anlagebetrug, Subventionsbetrug, ungetreue Geschäftsführung)
  • Urkundenfälschung (z. B. manipulierte Bilanzen oder Vertragsunterlagen)
  •  Korruption und Bestechung
  • Geldwäscherei
  • Insiderhandel und Marktmanipulation

 

Die Verfahren werden häufig von spezialisierten Staatsanwaltschaften geführt und können parallel aufsichtsrechtliche oder zivilrechtliche Folgen nach sich ziehen.

Vertretung im Wirtschaftsstrafverfahren

Wir vertreten beschuldigte Personen, Organe von Gesellschaften sowie Unternehmen in allen Phasen des Strafverfahrens.

Die Tätigkeit umfasst insbesondere:

  • – Analyse umfangreicher Akten und Buchhaltungsunterlagen
  • rechtliche Einordnung wirtschaftlicher Sachverhalte
  • Verteidigung bei Einvernahmen
  • Stellungnahmen gegenüber Strafverfolgungsbehörden
  • Koordination mit Treuhändern und anderen Beratern
  • Führung von Rechtsmitteln

Ziel ist eine strukturierte, dokumentenbasierte Verteidigung unter Berücksichtigung sämtlicher wirtschaftlicher und persönlicher Auswirkungen.

Opfervertretung im Strafverfahren

Vertretung von Geschädigten und Privatklägern

Nicht nur beschuldigte Personen benötigen anwaltliche Unterstützung. Auch Geschädigte einer Straftat haben im Strafverfahren eigene Rechte.

Wir vertreten Privatklägerinnen und Privatkläger in Strafverfahren und setzen deren Interessen gegenüber Strafverfolgungsbehörden und Gerichten durch.

Rechte von Geschädigten

Geschädigte können sich am Strafverfahren beteiligen, insbesondere durch:

  • Einreichung einer Strafanzeige
  • Konstituierung als Privatklägerschaft
  • Teilnahme an Einvernahmen
  • Stellung von Beweisanträgen
  • Geltendmachung von Schadenersatz- und Genugtuungsansprüchen

Im Rahmen des Strafverfahrens können zivilrechtliche Forderungen adhäsionsweise geltend gemacht werden. Wir prüfen, ob dies zweckmässig ist oder ob eine separate zivilrechtliche Durchsetzung angezeigt ist.

Opferhilfe und besondere Schutzrechte

Bestimmte geschädigte Personen fallen unter das Opferhilfegesetz (OHG). Dieses sieht besondere Verfahrensrechte sowie staatliche Unterstützungsleistungen vor.

Wir klären, ob die Voraussetzungen erfüllt sind, und unterstützen bei:

  • Geltendmachung von Entschädigungs- oder Genugtuungsansprüchen nach OHG
  • Antrag auf Schutzmassnahmen
  • Koordination mit Opferberatungsstellen

 

Durchsetzung von Vermögensansprüchen

In Fällen von Vermögensdelikten steht für Geschädigte oft die finanzielle Wiedergutmachung im Vordergrund.

Wir prüfen:

  • Sicherungsmassnahmen (z. B. Beschlagnahme)
  • Einziehung zugunsten der Geschädigten
  • Schadenersatzforderungen im Strafverfahren
  • Vollstreckungsmöglichkeiten nach Abschluss des Verfahrens

Ziel ist eine strukturierte Durchsetzung berechtigter Ansprüche unter Berücksichtigung der strafprozessualen Möglichkeiten.

Erstbesprechung für Geschädigte

Im Rahmen einer Erstbesprechung klären wir:

  • ob eine Konstituierung als Privatklägerschaft sinnvoll ist
  • welche Ansprüche realistisch durchsetzbar sind
  • welches Vorgehen strategisch angezeigt ist

Anwalt für Strafrecht

Wo werden wir tätig?

Strafverteidigung in der ganzen Schweiz

Wir vertreten Mandantinnen und Mandanten in Strafverfahren vor Strafverfolgungsbehörden und Gerichten in der gesamten Schweiz. Die Tätigkeit umfasst sämtliche Verfahrensstadien – vom Ermittlungsverfahren über das erstinstanzliche Hauptverfahren bis zu Rechtsmittelverfahren.

Wir treten vor Staatsanwaltschaften, Bezirks- und Obergerichten sowie – soweit erforderlich – vor Bundesinstanzen auf. Unsere Tätigkeit beschränkt sich nicht auf einen einzelnen Kanton.

Tätigkeit im Ermittlungsstadium

Bereits im Vorverfahren werden wesentliche Weichen gestellt. Wir begleiten Einvernahmen, prüfen Zwangsmassnahmen wie Hausdurchsuchungen oder Beschlagnahmen und nehmen zu strafprozessualen Fragen Stellung.

Ziel ist eine frühzeitige rechtliche Klärung der Ausgangslage und die Wahrung der Verfahrensrechte.

Beratung von Unternehmen und Organen

Neben der Individualverteidigung vertreten wir auch Unternehmen sowie Mitglieder von Geschäftsleitungen und Verwaltungsräten in strafrechtlichen Verfahren.

Dies betrifft insbesondere Konstellationen mit wirtschafts- oder compliancebezogenen Fragestellungen sowie Verfahren mit berufsrechtlichen oder aufsichtsrechtlichen Schnittstellen.

Vertretung von Geschädigten

Wir vertreten auch geschädigte Personen im Strafverfahren, insbesondere bei der Konstituierung als Privatklägerschaft und bei der Durchsetzung von Schadenersatz- und Genugtuungsansprüchen.

Die Rolle als Geschädigter unterscheidet sich prozessual deutlich von jener der beschuldigten Person. Wir klären im Einzelfall, welche Beteiligungsrechte sinnvoll wahrzunehmen sind.

Erstbesprechung

Im Rahmen einer Erstbesprechung klären wir Zuständigkeit, Verfahrensstand und strategische Optionen. Dabei wird geprüft, welche kurzfristigen Schritte angezeigt sind und wie das weitere Vorgehen strukturiert werden kann.

Erstbesprechung – Fundierte Analyse Ihrer Situation

 Bei neuen Anfragen führt Ihr Anwalt für Strafrecht zunächst eine systematische Erstbesprechung durch. Diese umfasst eine detaillierte Prüfung der Sach- und Rechtslage, um die Erfolgsaussichten Ihres Anliegens realistisch einzuschätzen.

Dauer:  60 Minuten (inkl. Aktenstudium)

Honorar: CHF 330.– (Pauschal)

Durchführung: Wahlweise vor Ort in unserer Kanzlei in Winterthur, per Video-Call oder telefonisch.
 
Strukturierter Ablauf
  • Sachverhaltsaufnahme: Erörterung Ihres persönlichen Anliegens und Erfassung aller rechtserheblichen Details.
  • Aktenprüfung: Analyse vorhandener Dokumente, behördlicher Verfügungen und Beweismittel.
  • Rechtliche Ersteinschätzung: Fundierte Beurteilung Ihrer rechtlichen Möglichkeiten nach aktueller Gesetzeslage und Praxis.
  • Strategie & Handlungsempfehlungen: Aufzeigen des weiteren Vorgehens und Abgabe konkreter Empfehlungen für die nächsten Schritte.
  • Mandatierung: Bei Bedarf klären wir die Bedingungen für eine weiterführende anwaltliche Vertretung sowie die gemeinsame Strategie.

Anwalt für Strafrecht

Strafrechtliche Verfahren haben oft weitreichende Konsequenzen

Unsere Kanzlei ist spezialisiert auf Strafrecht und Wirtschaftsstrafrecht – doch eine strafrechtliche Verurteilung bleibt selten ohne Folgen in anderen Rechtsgebieten. Arbeitsrechtliche Konsequenzen, verwaltungsrechtliche Maßnahmen oder sozialversicherungsrechtliche Rückforderungen sind typische Folgefragen, die wir in unserer spezialisierten Beratung mitberücksichtigen.

Sozialversicherungsrecht
Wird eine Person strafrechtlich wegen Betrugs oder unrechtmäßiger Sozialleistungen verurteilt, drohen nicht nur strafrechtliche Sanktionen, sondern auch Rückforderungen und Kürzungen im Bereich der Sozialversicherungen. Mehr dazu im Bereich Sozialversicherungsrecht.

Strassenverkehrsrecht – Administrativmaßnahmen
Strafrechtliche Verurteilungen, insbesondere im Strassenverkehr, können zu verwaltungsrechtlichen Maßnahmen wie Führerausweisentzug oder Fahrverbot führen. Details dazu im Bereich Administrativmaßnahmen im Strassenverkehr

Vertragsrecht – Arbeitsrecht Strafverfahren gegen Arbeitnehmer oder Führungskräfte können auch arbeitsrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen, etwa Kündigungen oder Schadenersatzforderungen. Erfahren Sie mehr unter Arbeitsrecht.

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Anwalt für Strafrecht – Wir unterstützen Sie bei jedem Schritt

Termin vereinbaren

Rufen Sie unsere Anwaltskanzlei in Winterthur unter +41 52 222 01 20 an oder vereinbaren Sie online einen Termin für eine Erstbesprechung.

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Ab Montag, 5. Januar 2026, sind wir wieder für Sie erreichbar.

Wir wünschen Ihnen frohe Feiertage und einen guten Rutsch ins neue Jahr!