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Experten für Verkehrsdelikte und Administrativmassnahmen

Anwalt für Strassenverkehrsrecht

Sie suchen einen Anwalt für Strassenverkehrsrecht?

SVG-Delikte & Administrativ-massnahmen

Unsere zentral in Winterthur gelegene Anwaltskanzlei ist auf Strassenverkehrsdelikte und Administrativmassnahmen spezialisiert. Die spezialisierten Anwälte unserer Kanzlei verfügen über langjährige Erfahrung im Rechtsgebiet des Strassenverkehrsrechts und der Administrativmassnahmen.  Aufgrund der schwerpunktmässigen Tätigkeit haben unsere Anwälte bereits zahlreiche SVG-Verfahren erfolgreich geführt und können eine beachtliche Expertise im Strassenverkehrsrecht vorweisen. Suchen Sie einen Anwalt für Strassenverkehrsrecht? Bei Fallanfragen von neuen Klienten führen wir zuerst eine Erstbesprechung durch. Diese kostet pauschal CHF 330 und dauert zusammen mit der Fallprüfung ca. eine Stunde. Gerne erwarten wir Ihre Terminanfrage.

Strassenverkehrsrecht & Administrativmassnahmen

Wo werden wir tätig ?

Die Dienstleistungen Ihres Anwalts für Strassenverkehrsrecht & Administrativmassnahmen umfassen unter anderem die folgenden Bereiche:

Sämtliche Verkehrsdelikte wie  beispielsweise Nichtbeherrschen des Fahrzeugs・ Geschwindigkeitsüberschreitungen・Abstandsunterschreitungen・ Fahren in fahrunfähigem Zustand

Sämtliche Administrativmassnahmen wie Führerausweisentzug・Fahreignungsabklärungen・ Sicherungsentzüge ・ Auflagen

Warnungsentzug

Führerausweisentzug

Der Warnungsentzug ist ein Führerausweis-Entzug (Fahrausweis- oder Führerschein-Entzug) für eine bestimmte Zeit. Sie erhalten zum Beispiel einen Warnungsentzug, wenn Sie einen Verkehrsunfall verursachen oder deutlich zu schnell fahren.

Für besonders leichte Widerhandlungen (Taten oder Verstösse) gegen die Strassenverkehrs-Vorschriften erhalten Sie eine Ordnungsbusse. Für Ordnungsbussen gibt es keine Administrativmassnahmen.

Bei schwereren Widerhandlungen gegen die Strassenverkehrsvorschriften bekommen Sie eine Administrativmassnahme.

Wenn Sie bereits früher eine Widerhandlung oder mehrere Widerhandlungen gegen die Strassenverkehrs-Vorschriften begangen haben, müssen Sie mit einer strengeren Administrativmassnahme rechnen. Dieses so genannte Kaskadensystem ist im Strassenverkehrsgesetz vorgeschrieben.

Ihr Anwalt für Strassenverkehrsrecht hilft Ihnen im Fall von Warnungsentzügen, gerne beraten wir Sie.

Sicherungsentzug

Fahreignungsabklärung

Der Sicherungsentzug ist ein Führerausweisentzug mit unbestimmter Dauer. Im Gegensatz zum Warnungsentzug bezweckt dieser grundsätzlich keine verkehrserzieherische oder präventive Wirkung. Er dient vielmehr dem Schutz der Strassenverkehrsteilnehmer vor ungeeigneten Fahrzeuglenkern. Besteht der Verdacht, dass eine Person über eine eingeschränkte oder sogar über keine Fahreignung verfügt (z. B. wegen körperlichen oder geistigen Krankheiten oder wegen einer Alkohol-, Drogen- oder Medikamentenabhängigkeit,), so wird der Führerausweis vorsorglich auf unbestimmte Zeit entzogen werden. 

In dem Falle wird der Führerausweisentzug erst nach einer Bejahung der Fahreignung der betroffenen Person (und allenfalls unter Auflagen) wieder aufgehoben. Im Rahmen einer verkehrsmedizinischen Untersuchung wird aus ärztlicher Sicht zur Frage der Fahreignung in verschiedenen Problembereichen gutachterlich Stellung genommen. Nebst der Abklärung der Fahreignung im Zusammenhang mit Substanzkonsum (Alkohol, Drogen, Medikamente) werden auch Fragestellungen zu internistischen, neurologischen sowie psychiatrischen Problemen beurteilt. Droht Ihnen ein Sicherungsentzug oder wurde ein solcher bereits verfügt? Gerne prüft  Ihr Anwalt für Strassenverkehrsrecht Ihren Fall für Sie. 

 

Verkehrsdelikte

& Unfälle im Strassenverkehr

Die häufigsten Verkehrsdelikte, mit welchen wir uns im Alltag konfrontiert sehen, umfassen Geschwindigkeitsüberschreitungen, Abstandsunterschreitungen und Fahren in fahrunfähigem Zustand (Alkohol, Drogen, Medikamente) oder das Nichtbeherrschen des Fahrzeugs, welches strafbar ist, wenn es auf einem Fahrfehler beruht. Weiter sehen sich unsere Anwälte öfters mit Fällen des Führens von nicht verkehrssicheren Fahrzeugen konfrontiert. 

Unabhängig davon, welches Delikt Ihnen genau vorgeworfen wird: Ihr Anwalt für Strassenverkehrsrecht  steht Ihnen beratend zur Seite.

Via Sicura

und restrektive Massnahmen

Die Zahl der Toten und Verletzten im Strassenverkehr ist in den letzten Jahren stetig zurückgegangen. 2019 gab es erstmals weniger als 200 Verkehrstote. Insgesamt 187 Menschen verloren bei Verkehrsunfällen ihr Leben, 3639 wurden schwer verletzt. Diese Zahlen bestätigen die Bemühungen der letzten Jahre zur Erhöhung der Verkehrssicherheit. Mit dem Verkehrssicherheitspaket Via sicura soll die Zahl der Verkehrsopfer nochmals um rund ein Viertel gesenkt werden.

Dieses Ziel geht aber -politisch gewollt- mit restriktiver Gesetzesanwendung und Verschärfung der Strafverfolgung einher. Entsprechend lohnt es sich im Zweifelsfalle, eine Erstbesprechung bei einem Anwalt für Strassenverkehrsrecht zu buchen.

Strassenverkehrsrecht & Administrativmassnahmen

Was wir für Sie tun

Strassenverkehrsrecht nach SVG (Strassenverkehrsgesetz) und die damit verbundenen Administrativmassnahmen stellen öffentliches Recht dar. Hier stellt sich neben der korrekten Sachverhaltsfeststellung insbesondere Verhältnismässigkeitsfragen betreffend der Abwägung zwischen Individualinteressen und dem öffentlichen Interesse der Verkehrssicherheit.

Auf Strassenverkehrsdelikte kommt grundsätzlich (vorbehältlich Spezialbestimmungen des SVG sowie des Bereichs der Ordnungsbussen) das Strafgesetzbuch und die Strafprozessordnung zur Anwendung. Als erfahrener Strafverteidiger achtet Ihr Anwalt für Strassenverkehrsrecht darauf, Sie auch betreffend strafrechtliche Aspekte optimal zu vertreten und zu beraten.

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Klassische Anwaltstätigkeit

mit modernsten Mitteln

Bei Fallanfragen von neuen Klienten führt Ihr Anwalt für Strassenverkehrsrecht zuerst eine Erstbesprechung mit Ihnen durch. Diese kostet pauschal CHF 330 und dauert zusammen mit der Fallprüfung ca. eine Stunde. Die Erstbesprechung kann wahlweise vor Ort in unserer Kanzlei, per Videocall oder telefonisch erfolgen.

Anlässlich der Erstbesprechung besprechen wir Ihr Anliegen,  erstellen mit Ihnen den Sachverhalt und prüfen Ihre Unterlagen. Im Anschluss erhalten Sie von uns eine erste rechtliche Einschätzung. Zudem besprechen wir das weitere Vorgehen und geben Ihnen Handlungsempfehlungen ab. Falls eine Mandatierung eines Anwalts erforderlich ist, vereinbaren wir die Konditionen des Mandats, die zugrundeliegende Strategie, das anzustrebende Ziel und die weiteren Schritte.

Unsere Erfolge

Cases - Fallbeispiele

Gerne erklären wir anhand erfolgreich geführten Fallbeispielen, was Ihr Anwalt für Strassenverkehrsrecht für Sie bewirkt und in welchen Bereichen wir Sie gerne kompetent, effizient und souverän unterstützen.

Sep. 2022- Administrativmassnahmeverfahren nach Auffahrunfall

Der Klient in diesem Fall war in einem Unfall mit mehreren Fahrzeugen verwickelt, in welchem er  einen Auffahrunfall erlitt, was administrativmassnahmerechtlich als grober Verkehrsregelverstoss qualifiziert wurde.  Aufgrund seiner früheren SVG-Verstösse wäre deshalb gegen ihn im Rahmen des sogenannten Kaskadenmodells ein zwei-jähriger Ausweisentzug im Raum gestanden.

Im Einwandverfahren unseres Anwalts für Strassenverkehrsrecht konnte jedoch  vorgebracht werden, dass eine in den letzten fünf Jahren ausgesprochene Massnahme als sogenannte Zusatzmassnahme ausgesprochen wurde, welche für die Kaskade nicht zu berücksichtigen sei.

Das Strassenverkehrsamt Zürich entschied auf dieser Grundlage (entgegen der bundesgerichtlichen Rechtsprechung, womit statt einem zweijährigen bloss ein dreimonatiger Führerausweisentzug verhängt wurde.

Nov 2021- Vorwurf grobe Verkehrsregelverletzung aufgrund Unterschreiten des Mindestabstandes

Unser Klient wurde im Kanton Graubünden von einem Polizeibeamten ausserhalb dessen Dienstzeit wegen angeblichem zu nahmen Auffahren herausgewunken, verzeigt und dann auch einvernommen.

Der Polizeibeamte behauptete dann gegenüber der Staatsanwaltschaft, unser Klient sei ihm über 14 Kilometer hinweg im Abstand von 4-6 Meter ausserorts gefolgt. 

Unser Anwalt für Strassenverkehrsrecht konnte aufzeigen, dass der Polizeibeamte weder glaubhaft noch glaubwürdig ausgesagt hatte. Entsprechend erzielten wir von der zweiten Instanz (Obergericht des Kantons Graubünden) einen vollständigen Freispruch für unseren Klienten.

Details zum rechtskräftigen Urteil finden Sie hier (hier klicken)

Wir unterstützen Sie bei jedem Schritt

Termin vereinbaren

Rufen Sie unsere Anwaltskanzlei in Winterthur unter +41 52 222 01 20 an oder vereinbaren Sie online einen Termin für eine Erstbesprechung mit Ihrem Anwalt für Strassenverkehrsrecht.

News und Wissen

Spannende Artikel und Beiträge rund um Strassenverkehrsrecht

Feiertagspause

Unsere Kanzlei bleibt vom 24. Dezember 2024 bis 3. Januar 2025 geschlossen. 

Ab 6. Januar 2025 sind wir wieder für Sie erreichbar.

Wir wünschen Ihnen frohe Feiertage und einen guten Rutsch ins neue Jahr!