Fahren unter Drogeneinfluss: Cannabis und CBD
Fahren unter Drogeneinfluss (FuD): Was gilt bei Cannabis und CBD-Produkten? Der Konsum von Cannabis ist in der Schweiz verboten und wird bestraft – doch selbst
Anwalt für Strassenverkehrsrecht- Zentral in Winterthur
Unsere Anwaltskanzlei im Herzen von Winterthur ist auf Strassenverkehrsdelikte und Administrativmassnahmen spezialisiert. Unsere erfahrenen Anwälte verfügen über fundierte Fachkenntnisse und langjährige Praxis im Strassenverkehrsrecht, insbesondere in der Verteidigung bei SVG-Verfahren und der Anfechtung von Führerausweisentzügen.
Dank unserer spezialisierten Ausrichtung haben wir bereits zahlreiche Verfahren erfolgreich geführt und Mandanten in komplexen verkehrsrechtlichen Angelegenheiten unterstützt. Benötigen Sie rechtlichen Beistand im Strassenverkehrsrecht?
Bei neuen Fallanfragen bieten wir eine Erstbesprechung an, in der wir Ihren Fall prüfen und erste rechtliche Einschätzungen geben. Die pauschale Gebühr beträgt CHF 330 für eine ca. einstündige Beratung inklusive Fallprüfung. Vereinbaren Sie jetzt einen Termin mit Ihrem Anwalt für Strassenverkehrsrecht – wir stehen Ihnen gerne zur Seite.
Unsere Kanzlei bietet umfassende rechtliche Beratung und Verteidigung im Strassenverkehrsrecht sowie bei Administrativmassnahmen. Wir vertreten Mandanten in folgenden Bereichen:
Wir unterstützen Sie bei sämtlichen Verstössen gegen das Strassenverkehrsgesetz (SVG), darunter:
✔ Nichtbeherrschen des Fahrzeugs
✔ Geschwindigkeitsüberschreitungen
✔ Abstandsunterschreitungen
✔ Fahren in fahrunfähigem Zustand (Alkohol, Drogen, Müdigkeit)
Wir helfen Ihnen, sich gegen behördliche Massnahmen zu wehren und Ihre Fahrerlaubnis zu schützen:
✔ Führerausweisentzug (Warnungs- & Sicherungsentzüge)
✔ Fahreignungsabklärungen durch das Strassenverkehrsamt
✔ Auflagen und medizinisch-psychologische Untersuchungen (MPU)
Benötigen Sie rechtlichen Beistand? Kontaktieren Sie uns für eine Erstberatung – wir prüfen Ihren Fall und zeigen Ihnen die besten Verteidigungsstrategien auf.
Ein Warnungsentzug ist ein zeitlich befristeter Führerausweisentzug (auch Fahrausweis- oder Führerscheinentzug genannt). Sie erhalten eine solche Massnahme beispielsweise bei einem Verkehrsunfall oder einer erheblichen Geschwindigkeitsüberschreitung.
Falls Sie bereits früher gegen das Strassenverkehrsgesetz (SVG) verstossen haben, müssen Sie mit einer strengeren Administrativmassnahme rechnen. Dieses sogenannte Kaskadensystem sieht eine progressive Verschärfung der Sanktionen vor – bei wiederholten Verstössen kann es zu einem längeren oder sogar unbefristeten Führerausweisentzug kommen.
Ein Warnungsentzug kann weitreichende Konsequenzen haben, insbesondere für Berufstätige, die auf ihr Fahrzeug angewiesen sind. Wir beraten und vertreten Sie kompetent bei Einsprüchen gegen Administrativmassnahmen und prüfen, ob eine Reduktion oder ein Aufschub des Führerausweisentzugs möglich ist.
📞 Kontaktieren Sie uns für eine Erstberatung – wir setzen uns für Ihre Rechte ein.
in Sicherungsentzug ist ein Führerausweisentzug auf unbestimmte Zeit. Im Gegensatz zum Warnungsentzug, der eine erzieherische Wirkung haben soll, dient der Sicherungsentzug dem Schutz der Strassenverkehrsteilnehmer vor ungeeigneten Fahrzeuglenkern.
Der Führerausweis wird vorsorglich entzogen, wenn der Verdacht besteht, dass eine Person nicht mehr fahrtauglich ist. Mögliche Gründe dafür sind:
✔ Körperliche oder geistige Krankheiten
✔ Alkohol-, Drogen- oder Medikamentenabhängigkeit
✔ Neurologische oder psychiatrische Probleme
Um den Führerausweis zurückzuerhalten, muss die betroffene Person ihre Fahreignung nachweisen. Dies geschieht durch eine verkehrsmedizinische Untersuchung, die folgende Aspekte prüft:
✔ Substanzkonsum: Alkohol, Drogen, Medikamente
✔ Körperliche Erkrankungen: Internistische oder neurologische Einschränkungen
✔ Psychische Stabilität: Psychiatrische Abklärungen
Falls Ihnen ein Sicherungsentzug droht oder bereits verfügt wurde, sollten Sie schnell handeln. Unsere Kanzlei prüft Ihren Fall und berät Sie zu möglichen Rechtsmitteln. In vielen Fällen kann durch eine gezielte Strategie die Rückgabe des Führerausweises beschleunigt oder eine weniger strenge Auflage erreicht werden.
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Im Strassenverkehrsgesetz (SVG) gibt es zahlreiche Tatbestände, die zu Bussen, Administrativmassnahmen oder sogar strafrechtlichen Konsequenzen führen können. Die häufigsten Verkehrsdelikte, mit denen wir uns in unserer Kanzlei befassen, sind:
✔ Geschwindigkeitsüberschreitungen – Abhängig von der Überschreitung drohen hohe Bussen, Führerausweisentzug oder ein Strafverfahren.
✔ Abstandsunterschreitungen – Zu dichtes Auffahren kann zu einer Anzeige und einem Führerausweisentzug führen.
✔ Fahren in fahrunfähigem Zustand – Alkohol, Drogen oder Medikamente beeinträchtigen die Fahrtüchtigkeit und können schwerwiegende rechtliche Folgen haben.
✔ Nichtbeherrschen des Fahrzeugs – Strafbar, wenn das Fahrverhalten auf einem Fahrfehler beruht und eine Gefährdung anderer darstellt.
✔ Fahren mit einem nicht verkehrssicheren Fahrzeug – Fahrzeuge mit technischen Mängeln können zu einem Betriebsverbot oder einer Strafanzeige führen.
Egal, welches Verkehrsdelikt Ihnen vorgeworfen wird – unsere erfahrenen Verkehrsanwälte stehen Ihnen beratend und verteidigend zur Seite. Wir analysieren Ihren Fall, prüfen mögliche Verteidigungsstrategien und setzen uns für Ihre Rechte ein.
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In den letzten Jahren ist die Zahl der Todesopfer und Schwerverletzten im Strassenverkehr kontinuierlich gesunken. 2019 gab es erstmals weniger als 200 Verkehrstote – insgesamt kamen 187 Menschen ums Leben, 3’639 wurden schwer verletzt. Diese Entwicklung zeigt den Erfolg der verschärften Massnahmen zur Verkehrssicherheit.
Mit dem Verkehrssicherheitspaket Via sicura soll die Zahl der Verkehrsopfer um ein weiteres Viertel reduziert werden. Allerdings geht dies mit einer restriktiven Gesetzesanwendung und härteren Strafen einher:
✔ Strengere Strafverfolgung bei Verkehrsdelikten
✔ Längere Führerausweisentzüge für Raser, Wiederholungstäter und schwere Verstösse
✔ Kaum Ermessensspielraum für Richter bei bestimmten Vergehen
Da Via sicura politisch gewollt konsequent durchgesetzt wird, kann sich eine rechtliche Überprüfung Ihres Falls lohnen. Im Zweifelsfall empfiehlt sich eine Erstberatung bei einem spezialisierten Anwalt für Strassenverkehrsrecht, um mögliche Verteidigungsstrategien zu prüfen.
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Das Strassenverkehrsgesetz (SVG) und die damit verbundenen Administrativmassnahmen unterliegen dem öffentlichen Recht. Dabei geht es nicht nur um die korrekte Sachverhaltsfeststellung, sondern auch um die Frage der Verhältnismässigkeit – insbesondere bei der Abwägung zwischen den Interessen des Einzelnen und der Verkehrssicherheit.
Während Ordnungsbussen und administrative Verwarnungen noch vergleichsweise geringe Konsequenzen haben, fallen schwerwiegendere Strassenverkehrsdelikte unter das Strafgesetzbuch (StGB) und die Strafprozessordnung (StPO). Dazu gehören insbesondere:
✔ Fahrlässige Körperverletzung oder Tötung im Strassenverkehr
✔ Gefährdung des Lebens durch Verkehrsvergehen
✔ Raserdelikte nach Via sicura
✔ Fahren unter Alkohol- oder Drogeneinfluss (Art. 91 SVG)
Als erfahrener Strafverteidiger setzt sich Ihr Anwalt für Strassenverkehrsrecht nicht nur mit verwaltungsrechtlichen Fragen wie Führerausweisentzügen auseinander, sondern auch mit den strafrechtlichen Konsequenzen von Verkehrsdelikten. Wir vertreten Sie im Strafverfahren, prüfen entlastende Beweise und setzen uns für eine faire Sanktionierung und bestmögliche Verteidigungsstrategie ein.
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Verwaltungsrechtliche Maßnahmen im Strassenverkehr – wie der Führerausweisentzug, Fahrverbote oder die Einstufung als Sicherungsfall – haben oft erhebliche persönliche und berufliche Auswirkungen. Ihr Anwalt für Strassenverkehrsrecht unterstützt Mandanten in der Anfechtung solcher Maßnahmen und der Wahrung ihrer Rechte gegenüber den Behörden.
🔗 Relevante Verknüpfungen:
Bei neuen Fallanfragen führt Ihr Anwalt für Strassenverkehrsrecht zunächst eine Erstbesprechung durch. Diese dauert inklusive Fallprüfung ca. eine Stunde und kostet pauschal CHF 330. Sie können die Erstbesprechung wahlweise vor Ort in unserer Kanzlei, per Videocall oder telefonisch durchführen.
🔹 Ihr Anliegen: Wir besprechen Ihren Fall detailliert und erfassen den relevanten Sachverhalt.
🔹 Prüfung der Unterlagen: Ihre Unterlagen und Akten werden analysiert.
🔹 Rechtliche Ersteinschätzung: Sie erhalten eine fundierte Einschätzung Ihrer rechtlichen Möglichkeiten.
🔹 Strategie & Handlungsempfehlungen: Wir erläutern das weitere Vorgehen und geben Ihnen konkrete Empfehlungen.
🔹 Mandatierung: Falls eine weiterführende anwaltliche Vertretung notwendig ist, klären wir die Konditionen, Strategie und die nächsten Schritte.
📞 Kontaktieren Sie uns für eine Erstbesprechung – wir helfen Ihnen, Ihre Ansprüche durchzusetzen!
Anwalt für Strassenverkehrsrecht- wir unterstützen Sie bei jedem Schritt
Rufen Sie unsere Anwaltskanzlei in Winterthur unter +41 52 222 01 20 an oder vereinbaren Sie online einen Termin für eine Erstbesprechung mit Ihrem Anwalt für Strassenverkehrsrecht.
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