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Fricker Füllemann Rechtsanwälte · Vertragsrecht

Anwalt für Vertragsrecht in Winterthur und der Deutschschweiz

Vertrag prüfen oder gestalten, Kaufvertrag beurteilen, Vertragsverhältnis beenden oder Ansprüche durchsetzen: Fricker Füllemann Rechtsanwälte beraten und vertreten Privatpersonen und Unternehmen im schweizerischen Vertragsrecht.

Wir analysieren Verträge, Korrespondenz und Beweismittel, beurteilen Ansprüche und Risiken und entwickeln ein Vorgehen, das zur rechtlichen und wirtschaftlichen Ausgangslage passt.

Beratung und Vertretung für Privatpersonen und Unternehmen – bei Vertragsprüfung, Kaufverträgen, Vertragsbeendigungen und vertraglichen Streitigkeiten.

650+ öffentliche Bewertungen ★★★★★ – Google & Trustpilot 4.8 von 5

Bis zu 60 Minuten inklusive Vorbereitung · vor Ort in Winterthur, per Video oder telefonisch

Wobei wir Sie im Vertragsrecht unterstützen

Fricker Füllemann Rechtsanwälte beraten Privatpersonen und Unternehmen bei der Gestaltung, Prüfung, Änderung und Beendigung von Verträgen. Bei Vertragsverletzungen unterstützen wir bei der Durchsetzung oder Abwehr vertraglicher Ansprüche sowie in aussergerichtlichen und gerichtlichen Verfahren.

Vertragsprüfung und Vertragsgestaltung

Wir prüfen und gestalten Verträge im Hinblick auf Leistungen, Vergütung, Haftung, Gewährleistung, Kündigung und weitere wesentliche Regelungen. Unklare Klauseln und rechtliche oder wirtschaftliche Risiken werden vor der Unterzeichnung aufgezeigt.

Kaufverträge und Gewährleistung

Wir beraten bei privaten und geschäftlichen Kaufverträgen sowie bei Streitigkeiten über Mängel, zugesicherte Eigenschaften, Nachbesserung, Preisminderung, Rückabwicklung und Schadenersatz.

Vertragsverletzungen und Forderungsstreitigkeiten

Wird eine vereinbarte Leistung nicht, verspätet oder mangelhaft erbracht, prüfen wir die daraus entstehenden Ansprüche. Wir setzen Forderungen durch oder wehren unbegründete Zahlungs- und Schadenersatzforderungen ab.

Kündigung, Rücktritt und Rückabwicklung

Wir klären, ob und unter welchen Voraussetzungen ein Vertrag ordentlich oder ausserordentlich beendet, angefochten oder rückabgewickelt werden kann. Zudem begleiten wir die rechtssichere Erklärung und die anschliessende Abwicklung.

Gesellschaftsverträge und geschäftliche Vereinbarungen

Wir beraten bei Gesellschaftsverträgen und weiteren Vereinbarungen zwischen Gesellschaftern, Geschäftspartnern und Unternehmen. Dazu gehören auch Fragen zu Kündigung, Ausstieg, Leistungsstörungen und finanziellen Ansprüchen.

AGB und digitale Verträge

Wir erstellen und prüfen Allgemeine Geschäftsbedingungen sowie Verträge für digitale Dienstleistungen und Online-Geschäftsmodelle. Im Zentrum stehen klare Leistungsbeschreibungen, Zahlungsbedingungen, Haftung, Gewährleistung und Vertragsbeendigung.

Erfahrung, die Sie prüfen können

650+ öffentliche Bewertungen

Weshalb Fricker Füllemann die meistbewertete klassische Anwaltskanzlei der Schweiz ist

Dokumentierte Fälle

Ausgewählte Verfahren, Vereinbarungen und Ergebnisse aus der vertragsrechtlichen Praxis von Fricker Füllemann Rechtsanwälte.

Fricker Füllemann in den Medien

Medienbeiträge und rechtliche Einordnungen von Fricker Füllemann Rechtsanwälte zu aktuellen Rechtsfragen.

Klare Erstbesprechung

Wir prüfen Ihre Unterlagen und Ausgangslage und besprechen Ansprüche, Risiken, Fristen und die nächsten sinnvollen Schritte.

Dokumentierte Verfahren aus dem Vertragsrecht

Ausgewählte Fälle zeigen, wie vertragliche Ansprüche geprüft, durchgesetzt oder abgewehrt werden können. Die Ergebnisse hängen jeweils von den konkreten Vereinbarungen, Beweismitteln und Umständen ab.

Volle Kaskodeckung trotz elektronisch ausgewiesener Geschwindigkeit

Eine Kaskoversicherung kürzte ihre Leistungen wegen behaupteter Grobfahrlässigkeit und stützte sich dabei auf elektronisch ausgelesene Fahrzeugdaten. Nachdem deren Beweiswert infrage gestellt worden war, verzichtete die Versicherung auf die Kürzung und leistete zusätzlich CHF 39’622.10.

Forderung über CHF 65’000 nach Kündigung eines Gesellschaftsvertrags abgewehrt

Nach der Kündigung eines Gesellschaftsvertrags verlangte ein Grundeigentümer Zahlungen von rund CHF 65’000. Das Kantonsgericht Zug bestätigte die Wirksamkeit der Kündigung und wies die Klage ab, soweit darauf einzutreten war.

Schadenersatzforderungen im mittleren sechsstelligen Bereich ohne Zahlung erledigt

Nach dem Scheitern einer geschäftlichen Zusammenarbeit wurden umfangreiche vertragliche Vorwürfe und Schadenersatzforderungen erhoben. Die Auseinandersetzung wurde durch Vergleich vollständig erledigt, ohne dass eine Zahlung geleistet werden musste.

So gehen wir bei vertragsrechtlichen Fragen vor

Vertragliche Auseinandersetzungen verlangen eine genaue Prüfung der Vereinbarungen, der tatsächlichen Vertragsabwicklung und der verfügbaren Beweismittel. Wir strukturieren die Ausgangslage und richten das weitere Vorgehen auf Ihr rechtliches und wirtschaftliches Ziel aus.

1. Vertrag und Ausgangslage erfassen

Wir klären, welche Vereinbarungen bestehen, welche Leistungen erbracht wurden und worüber Uneinigkeit besteht. Dabei prüfen wir auch Vertragsänderungen, ergänzende Absprachen und relevante Fristen.

2. Unterlagen und Beweismittel prüfen

Wir analysieren Verträge, Allgemeine Geschäftsbedingungen, Korrespondenz, Rechnungen, Zahlungsbelege und weitere Unterlagen. So lässt sich beurteilen, welche Ansprüche rechtlich und tatsächlich belegt werden können.

3. Ansprüche, Risiken und Vorgehen bestimmen

Wir prüfen die Durchsetzung oder Abwehr vertraglicher Ansprüche und zeigen die rechtlichen, beweismässigen und wirtschaftlichen Risiken auf. Anschliessend legen wir die nächsten sinnvollen Schritte fest.

4. Verhandeln und Verfahren führen

Wir übernehmen die Kommunikation mit der Gegenpartei, führen Vergleichsverhandlungen und vertreten Sie bei Bedarf vor Schlichtungsbehörden und Gerichten.

 

Eingetragen im Anwaltsregister des Kantons Zürich.

Anwaltskanzlei in Winterthur

Vertragsrecht in Winterthur und der ganzen Deutschschweiz

Fricker Füllemann Rechtsanwälte beraten Privatpersonen und Unternehmen aus Winterthur und der gesamten Deutschschweiz. Besprechungen und Vertragsprüfungen sind vor Ort in unserer Kanzlei, per Video oder telefonisch möglich.

Wir begleiten Vertragsverhandlungen und aussergerichtliche Auseinandersetzungen und vertreten Klientinnen und Klienten vor Schlichtungsbehörden und Gerichten in der Deutschschweiz.

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Anwalt für Vertragsrecht · Klarheit über die nächsten Schritte

Vertragliche Situation prüfen lassen

In der Erstbesprechung prüfen wir die massgeblichen Vereinbarungen und Unterlagen, ordnen Ihre Ansprüche und Risiken ein und besprechen das weitere Vorgehen. Anschliessend wissen Sie, welche Schritte sinnvoll sind und ob eine weitere anwaltliche Vertretung angezeigt ist.

Bis zu 60 Minuten inklusive Vorbereitung · vor Ort in Winterthur, per Video oder telefonisch

Oder rufen Sie uns unter +41 52 222 01 20 an.

Feiertagspause

Unsere Kanzlei bleibt über die Feiertage geschlossen. 

Ab Montag, 5. Januar 2026, sind wir wieder für Sie erreichbar.

Wir wünschen Ihnen frohe Feiertage und einen guten Rutsch ins neue Jahr!