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Anwaltskanzlei in Winterthur mit Schwerpunkt Baurecht

Baurecht: Divergierende Interessen und Auflagendschungel

Wie Ihre Anwälte Ihnen zur Seite stehen

Bei jedem Bauvorhaben prallen verschiedenste Interessen aufeinander. Bauherren, Nachbarn sowie der Staat haben teilweise gegenläufige Interessen, die es auszugleichen gilt.

Mit Inkrafttreten des Raumplanungsgesetzes im letzten Viertel des 20. Jahrhunderts kam es zu einer wahren Regelungsflut. Mit Blick auf die Revision des Raumplanungsgesetzes der letzten Jahren ist davon auszugehen, dass diese Regelungsdichte -auf Bundes-, Kantons- und Gemeindeebene- auch künftig noch deutlich an Komplexität zunehmen wird.

Als Ihre Anwälte unterstützten wir Sie kompetent im Spannungsfeld zwischen Regularien und divergierenden Interessen.

Rechtsanwälte

Ihr Rechtsanwalt in Winterthur und Landquart ist Für Sie Da

Vorgehen Bei Problemen im Baurecht

Telefonisch erreichen Sie uns zu Bürozeiten unter 052 222 01 20. Per E-Mail sind wir unter kanzlei@ff-law.ch erreichbar.

Für eine bestmögliche Unterstützung benötigen wir die Angabe des wesentlichen Sachverhaltes. Aufgrund des ersten Kontaktes prüfen wir das Mandat und wie wir Ihnen am besten helfen können.

Hinsichtlich der Eignung des Mandates wird geprüft, ob dies unter die von uns bearbeiteten Rechtsgebiete fällt. Bei geringem Streitwert muss zudem oftmals von der Mandatierung abgeraten werden. Meist lohnt sich unter ökonomischer Betrachtung der Beizug eines Rechtsanwaltes erst ab einem Streitwert von mehreren tausend Franken.

Beachten Sie bitte, dass wir keine unentgeltlichen Rechtsauskünfte erteilen können. Eine Auskunft betreffend einer «kurzen Rechtsfrage» kann nicht mit der notwendigen anwaltlichen Sorgfalt erteilt werden. Entscheidend sind immer eine möglichst vollständige Darlegung und Erörterung des relevanten Sachverhaltes. Dies benötigt ausreichend Zeit.

Bei neuen Klienten führen wir in der Regel eine Erstbesprechung (pauschal CHF 300) in unserer Kanzlei durch. Dazu bringen Sie zur Besprechung möglichst alle relevanten Dokumente in Kopie mit.

Alternativ bieten wir Ihnen eine Ersteinschätzung per Telefon oder E-Mail. Senden Sie uns alle relevanten Unterlagen als Scan im Format PDF (keine abfotografierten Bilddateien) an kanzlei@ff-law.ch

Das Auswertungsergebnis teilen wir Ihnen nach Prüfung per E-Mail oder telefonisch mit.

Anlässlich der ersten Prüfung oder Besprechung legen wir Ihnen die Chancen und Risiken betreffend Ihr Rechtsproblem dar. Wir zeigen Ihnen die Rechtslage auf und beraten Sie hinsichtlich der geeigneten Strategie. Wichtig für eine erfolgreiche Mandatsbeziehung ist Sympathie und Vertrauen zwischen Mandant und Anwalt. Ebenso wichtig ist es, dass Ihnen unsere Arbeitsweise als Ihre Anwälte zusagt. Mit der Ersteinschätzung können Sie (und wir) uns diesbezüglich ebenfalls ein Bild machen.

Wichtig: Aufgrund der aktuellen Corona-Krise führen wir im Moment bevorzugt Ersteinschätzungen durch (telefonisch oder per E-Mail). Erstbesprechungen können auf Wunsch des Klienten unter Einhaltung der Hygiene-Vorschriften selbstverständlich dennoch vereinbart werden.

Im Falle der Mandatierung erteilen Sie uns eine schriftliche Vollmacht für Ihr konkretes Rechtsproblem. Daneben unterzeichnen Sie eine Auftragsvereinbarung, in welcher die Mandatskonditionen transparent festgehalten werden. Bei Neukunden verlangen wir zudem einen sogenannten «Retainer». Dies ist ein Vorschuss, welcher nicht mit der ersten, sondern mit der letzten Rechnung am Ende des Mandates verrechnet wird. Bei Ende des Mandatsverhältnisses erhalten Sie ein allfälliges Guthaben umgehend zurückerstattet.

Im Rahmen der Auftragsabwicklung halten wir Sie stets über den Fortschritt Ihres Rechtsfalles orientiert. Das Vorgehen und die Strategie koordinieren wir jeweils mit Ihnen gemeinsam. Dabei achten wir jederzeit auf eine effiziente Verfahrensbearbeitung. Kosten und Nutzen für unsere Klienten sind dabei stets Massstab für unsere Anwaltsleistungen. Rechnungen stellen wir üblicherweise im Monatsrhythmus. Sie erhalten dabei stets eine Detailabrechnung und sind damit über unsere Leistungserbringung somit transparent informiert.

Unsere Rechtsanwälte In Winterthur Und Landquart Kennen sich im Bauchrecht Aus

Unterstützung im Baubewilligungsverfahren

Rechtsanwälte

Baugesuch & Baubewilligung

Eine kommunale Baubewilligung wird nicht nur bei Erstellung eines Neubaus oder bei einem Umbau einer bestehenden Liegenschaft benötigt, sondern auch bei einer Nutzungsänderung. Unter Umständen sind zur Realisierung eines Bauvorhabens sogar kantonale Bewilligungen vorausgesetzt.

Als Ihre Anwälte unterstützen wir Sie kompetent auf dem Weg zu Ihrem Traumhaus.

Baurekursverfahren

Wenn die zuständige Behörde die notwendige Baubewilligung unberechtigterweise verweigert, besteht für den Bauherr die Möglichkeit den Rechtsmittelweg beschreiten.

Als Ihre Anwälte zeigen wir Ihnen Ihre Chancen auf, Ihre Träume doch zu realisieren.

“Wenn man mit bloßem Geschrei ein Haus bauen könnte, so hätte ein einziger Esel längst eine ganze Stadt errichtet.”

aus Island

eine Frage der Abwägung

Unsere Expertise 5G Mobilfunk-antennen

Eine moderne und leistungsfähige Mobilfunkinfrastruktur stellt ohne Frage ein zentrales Interesse der Bevölkerung unseres Landes, des Staates und der Wirtschaft dar.

Dieses Interesse kollidiert jedoch oftmals mit ebenso berechtigten Individualinteressen. Für Anwohner und Grundeigentümer im Umfeld von Mobilfunkantennen stellen sich insbesondere Fragen hinsichtlich Einhaltung von Strahlengrenzwerten, Gesundheitsschutz sowie Wertverlusten von Immobilien.

Gerade im Zusammenhang mit der Einführung der 5G-Technologie ist teilweise eine gewisse „Hauruck-Mentalität“ der Behörden zu bemerken, mit welcher Fakten geschaffen werden sollen.

Als Ihre Anwälte prüfen wir Baubewilligung sowie rechnerische Einhaltung von Strahlengrenzwerten (Orte mit empfindlicher Nutzung, OMEN). Wir unterstützen Sie im Baurekursverfahren, indem wir auf die Einhaltung von baurechtlichen Verfahrensvorschriften pochen.

Rund um die eigene Immobilie

Vom Umgang mit Architekten, Bauarbeitern und Nachbarn

Arbeitsrecht: Ihr Rechtsanwalt arbeitet für Sie

Verträge rund ums Bauen

Ob beim Kauf einer Liegenschaft, beim Engagement eines Architekten oder bei Verträgen mit einzelnen Handwerkern – Ihre Anwälte von Fricker Füllemann Rechtsanwälte stehen Ihnen vor, während und nach den Bauarbeiten mit Rat und Tat zur Seite. 

Nachbarschaftsrecht

Überschreitet ein Grundstückseigentümer sein Eigentum -beispielsweise durch Lärm oder Gerüche- haben Sie als Nachbar ein Anrecht auf Beseitigung dieser übermässige Immissionen. Als Ihre Anwälte beraten wir Sie und zeigen Ihnen anhand der aktuellen Rechtsprechung kompetent Ihre Rechte auf.

Beschränkte dingliche Rechte

Wir beraten und vertreten Sie kompetent im Zusammenhang mit beschränkten dinglichen Rechten wie Grunddienstbarkeiten, Nutzniessungen, Grundlasten oder Grundpfand.

Kauf und Verkauf

Ihre Wunschimmobilie

Die Anwälte von Fricker Füllemann Rechtsanwälte unterstützen Sie bei Kauf und Verkauf von Stockwerkeigentum, Einfamilienhäusern oder Produktionswerkstätten.

Bau und Umbau

Verträge rund ums Bauen

Unsere Anwälte unterstützten Sie als Bauherr beim Abschluss rechtssicherer Verträge mit Generalunternehmern, Architekten und Bauhandwerkern.

Akute Probleme?

Wenn kompetenter Rat Not tut

Gerade beim Bauen geht oftmals etwas schief. Abnahmetermine können nicht eingehalten werden oder es treten im Nachhinein Mängel auf. Als Ihre Anwälte verhelfen wir Ihnen zum Recht.

Wir unterstützen Sie bei jedem Schritt

Termin vereinbaren

Rufen Sie unsere Anwaltskanzlei in Winterthur unter +41 52 222 01 20 an oder vereinbaren Sie online einen Termin für eine Erstbesprechung.

Auf unsere Unterstützung können Sie bauen

Expertise unserer Anwaltskanzlei anzlei im Baurecht

Die Anwälte von Fricker Füllemann Rechtsanwälte bieten eine Vielzahl von Dienstleistungen im Baurecht an. Folgend erhalten Sie einen -nicht abschliessenden- Überblick. Lernen Sie auch die anderen Tätigkeitsgebiete unserer Anwaltskanzlei kennen (hier klicken)

Unsere Expertise - Ihr Mehrwert