Grundlose Verkehrskontrolle
Im Unterschied zu einer Kontrolle nach der Strafprozessordnung darf die Polizei grundlose Verkehrskontrollen (verdachtsunabhängig) durchführen.
Rechtsanwalt MLaw (UZH)
Rechtsanwalt Fabian Füllemann wuchs in St. Gallen auf und absolvierte sein Jurastudium an den Universitäten St. Gallen und Zürich.
Nach mehrjähriger beruflicher Tätigkeit für kantonale Behörden sowie am Bundesverwaltungsgericht wechselte er in die Advokatur.
Im Fokus von RA Füllemann steht die sorgfältige Erarbeitung von Lösungen, mit welchen Ihr Anliegen mit maximaler Rechtssicherheit und grössten Erfolgschancen umgesetzt werden kann.
Als Klient werden Sie stets angemessen in die Fallbearbeitung einbezogen.
Studium an den Universitäten St. Gallen und Zürich mit Abschluss Master of Law UZH im Jahr 2013. Erwerb des Anwaltspatentes im Jahr 2016.
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Im Unterschied zu einer Kontrolle nach der Strafprozessordnung darf die Polizei grundlose Verkehrskontrollen (verdachtsunabhängig) durchführen.
Eine neue Nachbarin wirft Lisa vor, am Abend zu laut zu sein. Lisa fragt sich, was sie gegen diesen Vorwurf der Lärmbelästigung unternehmen soll.