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Corona-Konkurswelle

Aufgrund der Pandemie rollt eine Corona-Konkurswelle auf die Schweiz zu. Gläubiger können im Konkursverfahren oftmals Forderungsausfälle verringern.

Unnötige Ausfälle vermeiden

Aufgrund der Pandemie bzw. deren wirtschaftlichen Auswirkungen sieht sich die Schweiz aktuell mit einer Corona-Konkurswelle von Unternehmen konfrontiert. Als Gläubiger eines solchen Unternehmens sollten Sie im Konkursfalle -jeweils abhängig von der Höhe Ihrer Forderung und Schuldnersubstrat- alle vernünftigen Anstrengungen unternehmen, um unnötige Forderungsausfälle zu vermeiden.

Von grundlegender Bedeutung ist dabei die Eingabe Ihrer Forderung im Konkursverfahren (beachten Sie dazu die Mitteilungen der Konkursbehörden und insbesondere die Schuldenrufe im SHAB). Auch eine bloss prozentuale Befriedigung Ihrer Forderung kann Ihre Verluste erheblich vermindern.

Ein Beizug eines Rechtsanwaltes lohnt sich insbesondere in Fällen, in welchen ein Konkursdelikt (wie beispielsweise Gläubigerbevorzugung) bestehen könnte. Ebenfalls lohnt sich ein Beizug in Fällen von paulianischen Anfechtungen, in welchen sich der Schuldner vor Konkurs ungerechtfertigt entreichert hat. Zuletzt kann es sich zudem lohnen, die Verantwortlichkeit der Unternehmensorgane bzw. deren Haftung zu prüfen. Dies erweist sich beispielsweise dann als sinnvoll, wenn der Verwaltungsrat einer AG den Konkursrichter trotz bekannter Überschuldung zu spät anrief und Ihnen als Gläubiger daraus ein Schaden entstanden ist.

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