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Sind Abschleppkosten zulässig?

Weil Michael sein Auto auf einem fremden Parkplatz parkiert hatte, wurde es abgeschleppt. Er fragt sich nun, ob er die zu hohen Abschleppkosten bezahlen muss.
Michael, das abgeschleppte Auto und die Abschleppkosten

Michael, sein Auto und die zu hohen Abschleppkosten

Michael Meier:

Vor ein paar Tagen parkierte ich auf einem fremden Parkplatz, da ich unter Zeitdruck war und keinen anderen Parkplatz fand. Der Besitzer des Parkplatzes liess mein Auto abschleppen. Nun will die Abschleppfirma 700 Franken Abschleppkosten von mir. Ist das zulässig?

Antwort:

Hallo Michael

Durch das Parkieren auf einem fremden Parkplatz haben Sie eine Besitzesstörung begangen. Der Besitzer hat das Recht, Ihr Auto abschleppen zu lassen. Die Abschleppkosten kann er Ihnen aber nur überbinden, wenn das Abschleppen verhältnismässig war. Haben Sie nur kurz parkiert, wäre die Verhältnismässigkeit wohl eher zu verneinen. Überdies scheint die Forderung ohnehin zu hoch. Angemessene Abschleppkosten betragen im Raum Zürich etwa CHF 300.00. Wir empfehlen, die Forderung zu bestreiten. Die Abschleppfirma (der die Forderung abgetreten wurde) wird im Regelfall wegen geringer Streitsumme und hohem Prozessrisiko die Forderung nicht einklagen. Bei einer Betreibung legen Sie Rechtsvorschlag ein, damit hat es sich meistens.

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Matthias Fricker

Rechtsanwalt und Partner bei Fricker und Füllemann Rechtsanwälte
Studium an der Universität St. Gallen mit Abschluss Master in Law (M.A. HSG in Law) im Jahr 2012, eingetragen in Anwaltsregister des Kantons Zürich, Mitglied des Zürcher Anwaltsverbandes.

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Fabian Füllemann

Rechtsanwalt und Partner bei Fricker und Füllemann Rechtsanwälte
Studium an den Universitäten St. Gallen und Zürich mit Abschluss Master of Law UZH im Jahr 2013, eingetragen in Anwaltsregister des Kantons Zürich, Mitglied des Zürcher Anwaltsverbandes.

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