Zum Inhalt springen

Sofort kündigen vs. fristlos kündigen

Sofort kündigen ist nicht unbedingt mit einer fristlose Kündigung gleichzusetzen.
Vera und die sofortige Kündigung

Vera und die sofortige Kündigung

Vera Aloe:

Bei einem Streit mit meiner Chefin habe ich gesagt, dass ich sofort kündige. Darauf wurde ich aus dem Geschäft verwiesen. Ich wollte aber gar nicht fristlos kündigen. Muss meine Chefin mir weiter den Lohn zahlen?

Antwort:

Hallo Vera

Sofern du nur gesagt hast, du würdest sofort kündigen, handelt es sich nicht zwingend um eine fristlose Kündigung. Du könntest auch eine sofortige ordentliche Kündigung gemeint haben.

Deine Formulierung war aber natürlich etwas ungeschickt und bietet Interpretationsspielraum. Verfasse deshalb umgehend ein Einschreiben an deine Chefin, worin du klar machst, dass du ordentlich gekündigt hast und deine Arbeitsleistung weiterhin anbietest. Mach das Gleiche auch sofort noch telefonisch. Dann kannst du auch weiterhin deinen Lohn bis zum Ablauf der Kündigungsfrist verlangen – unabhängig ob du noch arbeiten musst oder freigestellt wirst.

Teilen:

Facebook
Twitter
LinkedIn

Weitere Beiträge

Screenshot der Anfrage, ob man Langsamfahrer anhupen darf.

Langsamfahrer anhupen

Warum man Langsamfahrer zwar nicht anhupen darf, aber auch nicht ohne Weiteres akzeptieren muss.

Sollen wir Sie kontaktieren?

Ihre Anwälte aus Winterthur