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Sofort kündigen vs. fristlos kündigen

Sofort kündigen ist nicht unbedingt mit einer fristlose Kündigung gleichzusetzen.
Vera und die sofortige Kündigung

Vera und die sofortige Kündigung

Vera Aloe:

Bei einem Streit mit meiner Chefin habe ich gesagt, dass ich sofort kündige. Darauf wurde ich aus dem Geschäft verwiesen. Ich wollte aber gar nicht fristlos kündigen. Muss meine Chefin mir weiter den Lohn zahlen?

Antwort:

Hallo Vera

Sofern du nur gesagt hast, du würdest sofort kündigen, handelt es sich nicht zwingend um eine fristlose Kündigung. Du könntest auch eine sofortige ordentliche Kündigung gemeint haben.

Deine Formulierung war aber natürlich etwas ungeschickt und bietet Interpretationsspielraum. Verfasse deshalb umgehend ein Einschreiben an deine Chefin, worin du klar machst, dass du ordentlich gekündigt hast und deine Arbeitsleistung weiterhin anbietest. Mach das Gleiche auch sofort noch telefonisch. Dann kannst du auch weiterhin deinen Lohn bis zum Ablauf der Kündigungsfrist verlangen – unabhängig ob du noch arbeiten musst oder freigestellt wirst.

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Matthias Fricker

Rechtsanwalt und Partner bei Fricker und Füllemann Rechtsanwälte
Studium an der Universität St. Gallen mit Abschluss Master in Law (M.A. HSG in Law) im Jahr 2012, eingetragen in Anwaltsregister des Kantons Zürich, Mitglied des Zürcher Anwaltsverbandes.

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Fabian Füllemann

Rechtsanwalt und Partner bei Fricker und Füllemann Rechtsanwälte
Studium an den Universitäten St. Gallen und Zürich mit Abschluss Master of Law UZH im Jahr 2013, eingetragen in Anwaltsregister des Kantons Zürich, Mitglied des Zürcher Anwaltsverbandes.

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