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Kündigung per WhatsApp

Mike wurde per WhatsApp gekündigt. Ist diese Kündigung gültig?
Ist eine Kündigung per WhatsApp gültig?

Grundsätzlich ist eine Kündigung per WhatsApp rechtsgültig. Das Gesetz sieht keine besonderen Formvorschriften für eine Stellenkündigung vor, womit auch mündlich oder wie vorliegend per elektronischer Übermittlung gekündigt werden kann.

Achtung I: Falls der Arbeitsvertrag eine schriftliche Kündigung vorsieht (d.h. mit eigenhändiger Unterschrift), wäre die Kündigung per WhatsApp ungültig.

Achtung II: Die Kündigung ist empfangsbedüftig. Wird der Erhalt der Kündigung bestritten, kann dies zu Beweisschwierigkeiten führen. Arbeitgeber sollten sich eine Kündigung immer quittieren lassen. 

FAQ Häufige Fragen: Kündigung Arbeitsstelle per WhatsApp

Nein. Zwar schreibt das Gesetz bei normalen Arbeitsverträgen keine besondere Form vor, doch wenn der Arbeitsvertrag ausdrücklich die Schriftform mit Unterschrift verlangt, ist eine Kündigung per WhatsApp ungültig.

Die Kündigung ist empfangsbedürftig. Das heisst: Entscheidend ist, ob und wann die Nachricht beim Empfänger ankommt. Screenshots helfen, reichen aber im Streitfall oft nicht. Arbeitgeber sollten sich den Empfang quittieren lassen – Arbeitnehmer sollten eine Kopie sichern.

Ja, wenn der Arbeitsvertrag Schriftlichkeit vorsieht oder die Kündigung missbräuchlich oder diskriminierend erfolgt ist. Auch Fristen und Termine müssen korrekt eingehalten werden. Hier empfiehlt es sich, einen Anwalt für Arbeitsrecht beizuziehen.

Kündigung dokumentieren (Screenshots anfertigen, Chat exportieren)

Arbeitsvertrag prüfen: Besteht eine Schriftformklausel? Wurde die Frist eingehalten?

Rasch rechtlichen Rat einholen, um Fristen für eine allfällige Anfechtung oder Klage nicht zu verpassen.

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Matthias Fricker

Rechtsanwalt und Partner bei Fricker und Füllemann Rechtsanwälte
Studium an der Universität St. Gallen mit Abschluss Master in Law (M.A. HSG in Law) im Jahr 2012, eingetragen in Anwaltsregister des Kantons Zürich, Mitglied des Zürcher Anwaltsverbandes.

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Fabian Füllemann

Rechtsanwalt und Partner bei Fricker und Füllemann Rechtsanwälte
Studium an den Universitäten St. Gallen und Zürich mit Abschluss Master of Law UZH im Jahr 2013, eingetragen in Anwaltsregister des Kantons Zürich, Mitglied des Zürcher Anwaltsverbandes.

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