Grundsätzlich ist eine Kündigung per WhatsApp rechtsgültig. Das Gesetz sieht keine besonderen Formvorschriften für eine Stellenkündigung vor, womit auch mündlich oder wie vorliegend per elektronischer Übermittlung gekündigt werden kann.
Achtung I: Falls der Arbeitsvertrag eine schriftliche Kündigung vorsieht (d.h. mit eigenhändiger Unterschrift), wäre die Kündigung per WhatsApp ungültig.
Achtung II: Die Kündigung ist empfangsbedüftig. Wird der Erhalt der Kündigung bestritten, kann dies zu Beweisschwierigkeiten führen. Arbeitgeber sollten sich eine Kündigung immer quittieren lassen.